13883/J XXV. GP

Eingelangt am 14.07.2017
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein 

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Inneres 

betreffend Aufgriffsstatistik, Antragsstatistik und Zulassungsstatistik Mai 2017

 

 

Seit 31. Mai 2016 weiß die überraschte Öffentlichkeit, dass die sogenannte Obergrenze oder Richtwert nicht so gilt, wie ursprünglich angekündigt. So gibt es drei unterschiedliche Statistiken, eben eine Aufgriffs-, eine Antrags- und eine Zulassungsstatistik.

 

 Kogler Konrad (Bundesministerium für Inneres)

   Alle Menschen, die hier her nach Österreich kommen, hier aufgegriffen

   werden, fallen als Aufgegriffene in die Aufgriffsstatistik, fallen als

   Personen, die einen Asylantrag stellen in die Antragsstatistik und fallen

   als Personen, die zugelassen werden, in diese Zulassungsstatistik. Und der

   dritte Wert ist jener Wert, der beim Asylgipfel auch vereinbart wurde.

 

ORF-Report, 31.Mai 2016

 

Offensichtlich werden im BMI unterschiedliche Statistiken geführt.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende

 

Anfrage

  1. Wie viele illegale Personen wurden im Mai 2017 österreichweit aufgegriffen? 
  2. Wie viele davon wurden an den österreichischen Grenzübergängen aufgegriffen? 
  3. Wie viele dieser österreichweit illegal aufgegriffenen Personen haben einen Asylantrag gestellt? 
  4. Wie viele Personen wurden in die Aufgriffsstatistik aufgenommen? 
  5. Wie viele der an den österreichischen Grenzübergängen aufgegriffenen Personen haben einen Asylantrag gestellt? 
  6. Wie viele jener Personen, die einen Asylantrag gestellt haben, sind tatsächlich zum Asylverfahren zugelassen worden? 
  7. Wie viele Personen wurden demnach in die Antragsstatistik aufgenommen? 
  8. Wie viele Personen, die im Mai 2017 einen Asylantrag gestellt haben, wurden tatsächlich zum Asylverfahren zugelassen? (aufgeschlüsselt nach Monaten)
  9. Welches waren die Gründe, dass die Personen nicht zugelassen wurden?
  10. Wo befinden sich jene Personen, die zwar einen Asylantrag gestellt haben, aber nicht zum Verfahren zugelassen wurden? 
  11. Wie viele Personen haben im Mai 2017 einen Antrag auf Familienzusammenführung gestellt?