13884/J XXV. GP

Eingelangt am 14.07.2017
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Inneres

betreffend schlampiger Umgang mit Steuergeldern im Bereich des Asyls

 

 

Die Tageszeitung „Kronen Zeitung“ schreibt in ihrer Ausgabe vom 13. Juni 2017 unter dem Titel „Wien zahlte Grundversorgung an Verstorbene“ folgendes:

„Was passiert, wenn ein Asylwerber, der Sozialgelder erhält, verstirbt? In Wien – laut Kontrollbehörde des Innenministeriums – in drei Einzelfällen gar nichts. Wie nun bei Stichproben ans Licht gekommen sein soll. Demnach habe man monatelang rund 5000€ für Tote ausgegeben. Der Wirbel ist groß

Im Juni 2015 starb ein Somali – bis Anfang 2016 seien jedoch weiter 2800€ an Verpflegungsgeld, Mietzuschuss und Krankenversicherungsbeiträgen …… für den Toten bezahlt worden. Im Fall eines 64-jährigenAsylwerbers dauerte es gar mehr als eineinhalb Jahre, bis die Grundversorgungszahlungen vom Fonds Soziales Wien eingestellt wurden. Für eine Frau aus Sri Lanka habe man nach ihrem Tod im März 2016 noch 14 Monatsbeiträge an die Krankenversicherung überwiesen. Fälle, die bei Stichproben durch die Kontrollbehörde im Innenministerium aufflogen und der zuständigen Behörde weitergeleitet wurden. Wohin und wie die Gelder versickern konnten, ist rätselhaft. Und für Experten unerklärlich: „In der Vereinbarung zwischen Bund und den zuständigen Ländern wurde ausgemacht, dass Gelder von den Asylwerbern persönlich und mit Ausweis abgeholt werden müssen!“ „Und genau aus diesem Grund schließe ich auch aus, dass es diese Fälle gibt – und dass es zu Auszahlungen gekommen ist! Wir wurden auch vom Innenministerium nicht  informiert“, setzt sich Peter Hacker vom Fonds Soziales Wien zur Wehr.“

 

Obwohl bei Stichproben drei Verdachtsfälle gefunden wurden, konterte der zuständige Wiener Drogenkoordinator, dass alle drei Fälle überhaupt kein Problem seien, weil die Gelder ja entweder rücküberwiesen wurden, oder für die Kinder bzw. die Ehefrau des verstorbenen bestimmt waren.

Offensichtlich geht man im Bundesland Wien sehr locker mit dem Steuergeld welches Asylwerber bekommen sollen um.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende

 

A n f r a g e

 

1.    Gab es bei Stichproben der Kontrollbehörde des BMI in anderen Bundesländern ähnliche Auffälligkeiten und Einzelfälle?

2.    Wenn ja, in welchen Bundesländern waren wie viele ähnlich gelagerte Fälle?

3.    Wird es in Wien nun verstärkte Kontrollen betreffend der Gelder für Asylwerber geben?

4.    Wenn nein, warum nicht?

5.    Welche Verbesserungsmöglichkeiten der Kontrolle hat die Kontrollbehörde mit der Stadt Wien vereinbart?