13899/J XXV. GP
Eingelangt am 14.07.2017
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Jessi Lintl
und weiterer Abgeordneter
an den Bundeskanzler
betreffend Folgeanfrage zur AB 12174 betreffend AF 12703/J Datensicherheitskonzepte und Datensicherheitsmaßnahmen des Bundes.
In der Anfragebeantwortung 12174/AB vom 2. Juni 2016 zur Anfrage 12703/ antwortet der Bundesminister für Inneres auf die Frage 68 „Wurde nach der Empfehlung des Datenschutzrates im Jahr 2014 in Ihrem Ressort, in Ihren nachgeordneten Dienststellen, in Ihren ausgegliederten Unternehmen, bei Ihren herangezogenen Dienstleistern und bei Ihren Werkauftragsnehmern eine Anlaufstelle für Meldungen über Datensicherheitsvorfälle eingerichtet?“ wie folgt:
„Nein, die angesprochene Empfehlung des Datenschutzrates bezieht sich auf eine bundesweite zentrale Anlaufstelle, nicht auf eine pro Ressort.“
Daraus lässt sich eine Zuständigkeit Ihres Ressort für die Umsetzung der Empfehlung des Datenschutzrates ableiten.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundeskanzler nachstehende
ANFRAGE
1) Wurde nach der Empfehlung des Datenschutzrates im Jahr 2014 in Ihrem Ressort, bzw. durch Ihr Ressort eine Anlaufstelle für Meldungen über Datensicherheitsvorfälle eingerichtet?
2) Wenn nein, warum nicht?
3) Wann werden sie die Empfehlung des Datenschutzrates aus dem Jahr 2014, eine Anlaufstelle für Meldungen über Datensicherheitsvorfälle einzurichten, umsetzen? (Ersuche um Anführung eines Umsetzungszeitrahmens samt Anführung der jeweiligen Maßnahmen unter Angabe der jeweiligen gesetzlichen Grundlage)
4) Wenn ja, wie viele Datenschutzvorfälle wurden Ihrem Ressort, bzw. der eingerichteten Anlaufstelle für Meldungen über Datensicherheitsvorfälle seit der Einrichtung bis dato gemeldet? (Ersuche um Aufgliederung, nach Datum des jeweiligen Vorfalles, Datum der Meldung, Daten des bzw. der Meldenden, sowie die jeweilige Anführung der Art des Vorfalles und der Lösung bzw. Bereinigung des jeweiligen Vorfalles)