13912/J XXV. GP

Eingelangt am 14.07.2017
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend schlampiger Umgang mit Steuergeldern im Bereich der Asyl

 

 

Die Tageszeitung „Kronen Zeitung“ schreibt in ihrer Ausgabe vom 13. Juni 2017 unter dem Titel „Wien zahlte Grundversorgung an Verstorbene“ folgendes:

:Was passiert, wenn ein Asylwerber, der Sozialgelder erhält, verstirbt? In Wien – laut Kontrollbehörde des Innenministeriums – in drei Einzelfällen gar nichts. Wie nun bei Stichproben ans Licht gekommen sein soll. Demnach habe man monatelang rund 5000€ für Tote ausgegeben. Der Wirbel ist groß

Im Juni 2015 starb ein Somali – bis Anfang 2016 seien jedoch weiter 2800€ an Verpflegungsgeld, Mietzuschuss und Krankenversicherungsbeiträgen …… für den Toten bezahlt worden. Im Fall eines 64-jährigenAsylwerbers dauerte es gar mehr als eineinhalb Jahre, bis die Grundversorgungszahlungen vom Fonds Soziales Wien eingestellt wurden. Für eine Frau aus Sri Lanka habe man nach ihrem Tod im März 2016 noch 14 Monatsbeiträge an die Krankenversicherung überwiesen. Fälle, die bei Stichproben durch die Kontrollbehörde im Innenministerium aufflogen und der zuständigen Behörde weitergeleitet wurden. Wohin und wie die Gelder versickern konnten, ist rätselhaft. Und für Experten unerklärlich: „In der Vereinbarung zwischen Bund und den zuständigen Ländern wurde ausgemacht, dass Gelder von den Asylwerbern persönlich und mit Ausweis abgeholt werden müssen!“ „Und genau aus diesem Grund schließe ich auch aus, dass es diese Fälle gibt – und dass es zu Auszahlungen gekommen ist! Wir wurden auch vom Innenministerium nicht  informiert“, setzt sich Peter Hacker vom Fonds Soziales Wien zur Wehr.“

 

Obwohl bei Stichproben drei Verdachtsfälle gefunden wurden, konterte der zuständige Wiener Drogenkoordinator, dass alle drei Fälle überhaupt kein Problem seien, weil die Gelder ja entweder rücküberwiesen wurden, oder für die Kinder bzw. die Ehefrau des verstorbenen bestimmt waren.

Offensichtlich geht man im Bundesland Wien sehr locker mit dem Steuergeld welches Asylwerber bekommen sollen um.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende


A n f r a g e

 

 

1.    Sind Ihnen entsprechende Medienberichte bekannt?

2.    Haben sie mit dem Fond Soziales Wien Kontakt aufgenommen, um zu erkunden, wie es zu diesem schlampigen Umgang mit österreichischen Steuergeld kommen konnte,

3.    Wurden bereits seitens ihres Ressorts Kontrollen durchgeführt, ob die Steuergelder, welche aus ihrem Ressort an den Fond Soziales Wien überwiesen werden (z.B. Pflegebereich, Behindertenbereich u.a.), ebenso schlampig verwaltet werden?

4.    Wie häufig hat ihr Ressort den Fond Soziales Wien in den Jahren 2011 bis 2016 betreffend die verwalteten Gelder bereits überprüft? (aufgeschlüsselt nach Jahren)

5.    Wie häufig gab es von Seiten entsprechender Beanstandungen? (aufgeschlüsselt nach Jahren)

6.    Wie oft wurden die übrigen acht Bundesländer in den Jahren 2011 bis 2016 betreffend der sorgfältigen Verwendung der Gelder überprüft? (aufgeschlüsselt nach Jahren und Bundesländer)

7.    Wie häufig gab es dabei Unregelmäßigkeiten und Beanstandungen? (aufgeschlüsselt nach Jahren und Bundesländer)