13914/J XXV. GP

Eingelangt am 14.07.2017
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Gutachten wegen angekündigter EU-Strafe im Zusammenhang mit dem Salzburger Finanzskandal

 

 

Am 10. Juli 2017 konnte man in den Salzburger Nachrichten lesen „EU–Geldstrafe noch nicht vom Tisch“. Dabei geht es um eine, von der EU angekündigte Geldstrafe in der Höhe von 30 Mio. Euro, wegen der Meldung falscher Defizit- und Schulden-zahlen an das Eurostat in Folge des Salzburger Finanzskandals.

Finanzminister und die EU-Kommission sind sich noch uneinig über die Höhe der Strafe. Bundesminister Schelling vertritt die Meinung, man habe in diesem Zusammenhang zu wenig gewürdigt, dass die Meldung dieser falschen Zahlen ja nur deshalb erfolgt sei, weil es parallel dazu einen Kriminalfall gegeben habe. Finanz-minister Schelling vertritt die Ansicht, dass Salzburg kein Fehlverhalten gesetzt habe und die Strafe daher zu hoch sei.

„Diese „kriminelle Energie“ die zu den Missständen geführt habe, sei nicht ausreichend gewürdigt worden, hatte der Minister wiederholt erklärt und extra ein Gutachten erstellen lassen, das diese Ansicht untermauert.“ (10. Juli 2017, SN)

Für die Öffentlichkeit wäre interessant, zu welchen Ergebnissen das - von Finanz-minister Schelling in Auftrag gegebenen - Gutachten gekommen ist. Vor allem auch ob geprüft wurde, ob man die Strafe der EU nicht nur ob der Höhe, sondern grundsätzlich ablehnen kann.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende

 

 

Anfrage

 

1.     Wann wurde das Gutachten über die von der EU angekündigte Strafe in Höhe von 30 Mio. € wegen Meldung falscher Defizit- und Schuldenzahlen in Auftrag gegeben?

2.     Warum hat das Bundesministerium für Finanzen das Gutachten in Auftrag gegeben?

3.     Wer wurde mit diesem Gutachten beauftragt?

4.     Wurde die Vergabe dieses Gutachtens ausgeschrieben und wenn ja, mit welchem Ergebnis?

5.     Welche konkreten Fragen hatte das Gutachten über die von der EU angekündigte Strafe in der Höhe von 30 Mio. € wegen Meldung falscher Defizit und Schuldenzahlen zu behandeln?

6.     Wurde in diesem Zusammenhang auch hinterfragt ob man die Strafe in der Sache selbst bekämpfen soll und nicht nur ob der Höhe?

7.     Welche Kosten fielen für die Erstellung dieses Gutachtens an?

8.     Wer hat die Kosten für das Guthaben getragen?

9.     Wann wurden die Ergebnisse des Gutachtens dem Finanzminister übermittelt?

10.  Wer hat Einblick in dieses Gutachten?

11.  Ist es angedacht die Ergebnisse des Gutachtens den Mitgliedern des Finanzausschusses zu übermitteln?

12.  Wenn ja, wann wird das geschehen?

13.  Wenn nein, warum nicht?