13915/J XXV. GP
Eingelangt am 14.07.2017
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ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen
betreffend uneinbringliche Schulden ausländischer Krankenkassen gegenüber österreichischen Krankenkassen, Sozialversicherungsträgern und anderen Krankenanstaltenträgern
Mehr als 58 Millionen Euro schuldeten ausländische Krankenkassen mit Ende Dezember 2016 allein dem Gesundheitsfonds Wien und der Wiener Gebietskrankenkasse. Auch die Außenstände in den anderen Bundesländern waren teilweise dramatisch.
Das Zahlungsziel liegt grundsätzlich bei 18 Monaten. Während manche Staaten ihre offenen Rechnungen pünktlich beglichen oder nur verhältnismäßig geringe Außenstände hatten, waren bei in manchen Staaten in Süd- und Osteuropa horrende Summen aushaftend. So waren Ende 2016 rund 5,3 Millionen Euro Behandlungskosten für griechische Staatsbürger, die das Land allein dem Wiener Gesundheitssystem zum Jahresende schuldete, 3,9 Millionen Euro bereits fällig.
Auch Österreich hatte per Ende 2016 Außenstände bei ausländischen Krankenkassen. Allerdings war die Summe der fälligen Außenstände Null.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen folgende
Anfrage
1. Wie hoch war die Gesamtsumme der von 2007 bis inklusive 2013 bestehenden bzw. ausgewiesenen Forderungen von österreichischen Gebietskrankenkassen, anderen Sozialversicherungsträgern sowie der Landesgesundheitsfonds gegenüber ausländischen Versicherungsträgern, die nicht eingebracht werden konnten bzw. als uneinbringlich abzuschreiben waren?
2. Wie hoch war die Gesamtsumme der von 2007 bis inklusive 2013 bestehenden bzw. ausgewiesenen Forderungen von österreichischen Gebietskrankenkassen, anderen Sozialversicherungsträgern sowie der Landesgesundheitsfonds gegenüber ausländischen Versicherungsträgern, die nicht eingebracht werden konnten bzw. als uneinbringlich abzuschreiben waren, aufgeschlüsselt nach den einzelnen Staaten?
3. Wie hoch war die Summe der 2007 bis inklusive 2013 bestehenden bzw. ausgewiesenen Forderungen gegenüber ausländischen Versicherungsträgern, die nicht eingebracht werden konnten bzw. als uneinbringlich abzuschreiben waren, aufgeschlüsselt nach den österreichischen Gebietskrankenkassen, anderen Sozialversicherungsträgern sowie den Landesgesundheitsfonds?
4. Wie hoch war die Gesamtsumme der von 2007 bis inklusive 2014 bestehenden bzw. ausgewiesenen Forderungen von österreichischen Gebietskrankenkassen, anderen Sozialversicherungsträgern sowie der Landesgesundheitsfonds gegenüber ausländischen Versicherungsträgern, die nicht eingebracht werden konnten bzw. als uneinbringlich abzuschreiben waren?
5. Wie hoch war die Gesamtsumme der von 2007 bis inklusive 2014 bestehenden bzw. ausgewiesenen Forderungen von österreichischen Gebietskrankenkassen, anderen Sozialversicherungsträgern sowie der Landesgesundheitsfonds gegenüber ausländischen Versicherungsträgern, die nicht eingebracht werden konnten bzw. als uneinbringlich abzuschreiben waren, aufgeschlüsselt nach den einzelnen Staaten?
6. Wie hoch war die Summe der 2007 bis inklusive 2014 bestehenden bzw. ausgewiesenen Forderungen gegenüber ausländischen Versicherungsträgern, die nicht eingebracht werden konnten bzw. als uneinbringlich abzuschreiben waren, aufgeschlüsselt nach den österreichischen Gebietskrankenkassen, anderen Sozialversicherungsträgern sowie den Landesgesundheitsfonds?
7. Wie hoch war die Gesamtsumme der von 2007 bis inklusive 2015 bestehenden bzw. ausgewiesenen Forderungen von österreichischen Gebietskrankenkassen, anderen Sozialversicherungsträgern sowie der Landesgesundheitsfonds gegenüber ausländischen Versicherungsträgern, die nicht eingebracht werden konnten bzw. als uneinbringlich abzuschreiben waren?
8. Wie hoch war die Gesamtsumme der von 2007 bis inklusive 2015 bestehenden bzw. ausgewiesenen Forderungen von österreichischen Gebietskrankenkassen, anderen Sozialversicherungsträgern sowie der Landesgesundheitsfonds gegenüber ausländischen Versicherungsträgern, die nicht eingebracht werden konnten bzw. als uneinbringlich abzuschreiben waren, aufgeschlüsselt nach den einzelnen Staaten?
9. Wie hoch war die Summe der 2007 bis inklusive 2015 bestehenden bzw. ausgewiesenen Forderungen gegenüber ausländischen Versicherungsträgern, die nicht eingebracht werden konnten bzw. als uneinbringlich abzuschreiben waren, aufgeschlüsselt nach den österreichischen Gebietskrankenkassen, anderen Sozialversicherungsträgern sowie den Landesgesundheitsfonds?
10. Wie hoch war die Gesamtsumme der von 2007 bis inklusive 2016 bestehenden bzw. ausgewiesenen Forderungen von österreichischen Gebietskrankenkassen, anderen Sozialversicherungsträgern sowie der Landesgesundheitsfonds gegenüber ausländischen Versicherungsträgern, die nicht eingebracht werden konnten bzw. als uneinbringlich abzuschreiben waren?
11. Wie hoch war die Gesamtsumme der von 2007 bis inklusive 2016 bestehenden bzw. ausgewiesenen Forderungen von österreichischen Gebietskrankenkassen, anderen Sozialversicherungsträgern sowie der Landesgesundheitsfonds gegenüber ausländischen Versicherungsträgern, die nicht eingebracht werden konnten bzw. als uneinbringlich abzuschreiben waren, aufgeschlüsselt nach den einzelnen Staaten?
12. Wie hoch war die Summe der 2007 bis inklusive 2016 bestehenden bzw. ausgewiesenen Forderungen gegenüber ausländischen Versicherungsträgern, die nicht eingebracht werden konnten bzw. als uneinbringlich abzuschreiben waren, aufgeschlüsselt nach den österreichischen Gebietskrankenkassen, anderen Sozialversicherungsträgern sowie den Landesgesundheitsfonds?
13. Wie hoch war die Summe der 2007 (Stichtag: 31. Dezember 2007) bestehenden bzw. ausgewiesenen Forderungen von österreichischen Gebietskrankenkassen, anderen Sozialversicherungsträgern sowie der Landesgesundheitsfonds gegenüber ausländischen Versicherungsträgern, die nicht eingebracht werden konnten bzw. als uneinbringlich abzuschreiben waren?
14. Wie hoch war die Summe der 2007 (Stichtag: 31. Dezember 2007) bestehenden bzw. ausgewiesenen Forderungen von österreichischen Gebietskrankenkassen, anderen Sozialversicherungsträgern sowie der Landesgesundheitsfonds gegenüber ausländischen Versicherungsträgern, die nicht eingebracht werden konnten bzw. als uneinbringlich abzuschreiben waren, aufgeschlüsselt nach den einzelnen Staaten?
15. Wie hoch war die Summe der 2007 (Stichtag: 31. Dezember 2007) bestehenden bzw. ausgewiesenen Forderungen gegenüber ausländischen Versicherungsträgern, die nicht eingebracht werden konnten bzw. als uneinbringlich abzuschreiben waren, aufgeschlüsselt nach den österreichischen Gebietskrankenkassen, anderen Sozialversicherungsträgern sowie den Landesgesundheitsfonds?
16. Wie hoch war die Summe der 2008 (Stichtag: 31. Dezember 2008) bestehenden bzw. ausgewiesenen Forderungen von österreichischen Gebietskrankenkassen, anderen Sozialversicherungsträgern sowie der Landesgesundheitsfonds gegenüber ausländischen Versicherungsträgern, die nicht eingebracht werden konnten bzw. als uneinbringlich abzuschreiben waren?
17. Wie hoch war die Summe der 2008 (Stichtag: 31. Dezember 2008) bestehenden bzw. ausgewiesenen Forderungen von österreichischen Gebietskrankenkassen, anderen Sozialversicherungsträgern sowie der Landesgesundheitsfonds gegenüber ausländischen Versicherungsträgern, die nicht eingebracht werden konnten bzw. als uneinbringlich abzuschreiben waren, aufgeschlüsselt nach den einzelnen Staaten?
18. Wie hoch war die Summe der 2008 (Stichtag: 31. Dezember 2008) bestehenden bzw. ausgewiesenen Forderungen gegenüber ausländischen Versicherungsträgern, die nicht eingebracht werden konnten bzw. als uneinbringlich abzuschreiben waren, aufgeschlüsselt nach den österreichischen Gebietskrankenkassen, anderen Sozialversicherungsträgern sowie den Landesgesundheitsfonds?
19. Wie hoch war die Summe der 2009 (Stichtag: 31. Dezember 2009) bestehenden bzw. ausgewiesenen Forderungen von österreichischen Gebietskrankenkassen, anderen Sozialversicherungsträgern sowie der Landesgesundheitsfonds gegenüber ausländischen Versicherungsträgern, die nicht eingebracht werden konnten bzw. als uneinbringlich abzuschreiben waren?
20. Wie hoch war die Summe der 2009 (Stichtag: 31. Dezember 2009) bestehenden bzw. ausgewiesenen Forderungen von österreichischen Gebietskrankenkassen, anderen Sozialversicherungsträgern sowie der Landesgesundheitsfonds gegenüber ausländischen Versicherungsträgern, die nicht eingebracht werden konnten bzw. als uneinbringlich abzuschreiben waren, aufgeschlüsselt nach den einzelnen Staaten?
21. Wie hoch war die Summe der 2009 (Stichtag: 31. Dezember 2009) bestehenden bzw. ausgewiesenen Forderungen gegenüber ausländischen Versicherungsträgern, die nicht eingebracht werden konnten bzw. als uneinbringlich abzuschreiben waren, aufgeschlüsselt nach den österreichischen Gebietskrankenkassen, anderen Sozialversicherungsträgern sowie den Landesgesundheitsfonds?
22. Wie hoch war die Summe der 2010 (Stichtag: 31. Dezember 2010) bestehenden bzw. ausgewiesenen Forderungen von österreichischen Gebietskrankenkassen, anderen Sozialversicherungsträgern sowie der Landesgesundheitsfonds gegenüber ausländischen Versicherungsträgern, die nicht eingebracht werden konnten bzw. als uneinbringlich abzuschreiben waren?
23. Wie hoch war die Summe der 2010 (Stichtag: 31. Dezember 2010) bestehenden bzw. ausgewiesenen Forderungen von österreichischen Gebietskrankenkassen, anderen Sozialversicherungsträgern sowie der Landesgesundheitsfonds gegenüber ausländischen Versicherungsträgern, die nicht eingebracht werden konnten bzw. als uneinbringlich abzuschreiben waren, aufgeschlüsselt nach den einzelnen Staaten?
24. Wie hoch war die Summe der 2010 (Stichtag: 31. Dezember 2010) bestehenden bzw. ausgewiesenen Forderungen gegenüber ausländischen Versicherungsträgern, die nicht eingebracht werden konnten bzw. als uneinbringlich abzuschreiben waren, aufgeschlüsselt nach den österreichischen Gebietskrankenkassen, anderen Sozialversicherungsträgern sowie den Landesgesundheitsfonds?
25. Wie hoch war die Summe der 2011 (Stichtag: 31. Dezember 2011) bestehenden bzw. ausgewiesenen Forderungen von österreichischen Gebietskrankenkassen, anderen Sozialversicherungsträgern sowie der Landesgesundheitsfonds gegenüber ausländischen Versicherungsträgern, die nicht eingebracht werden konnten bzw. als uneinbringlich abzuschreiben waren?
26. Wie hoch war die Summe der 2011 (Stichtag: 31. Dezember 2011) bestehenden bzw. ausgewiesenen Forderungen von österreichischen Gebietskrankenkassen, anderen Sozialversicherungsträgern sowie der Landesgesundheitsfonds gegenüber ausländischen Versicherungsträgern, die nicht eingebracht werden konnten bzw. als uneinbringlich abzuschreiben waren, aufgeschlüsselt nach den einzelnen Staaten?
27. Wie hoch war die Summe der 2011 (Stichtag: 31. Dezember 2011) bestehenden bzw. ausgewiesenen Forderungen gegenüber ausländischen Versicherungsträgern, die nicht eingebracht werden konnten bzw. als uneinbringlich abzuschreiben waren, aufgeschlüsselt nach den österreichischen Gebietskrankenkassen, anderen Sozialversicherungsträgern sowie den Landesgesundheitsfonds?
28. Wie hoch war die Summe der 2012 (Stichtag: 31. Dezember 2012) bestehenden bzw. ausgewiesenen Forderungen von österreichischen Gebietskrankenkassen, anderen Sozialversicherungsträgern sowie der Landesgesundheitsfonds gegenüber ausländischen Versicherungsträgern, die nicht eingebracht werden konnten bzw. als uneinbringlich abzuschreiben waren?
29. Wie hoch war die Summe der 2012 (Stichtag: 31. Dezember 2012) bestehenden bzw. ausgewiesenen Forderungen von österreichischen Gebietskrankenkassen, anderen Sozialversicherungsträgern sowie der Landesgesundheitsfonds gegenüber ausländischen Versicherungsträgern, die nicht eingebracht werden konnten bzw. als uneinbringlich abzuschreiben waren, aufgeschlüsselt nach den einzelnen Staaten?
30. Wie hoch war die Summe der 2012 (Stichtag: 31. Dezember 2012) bestehenden bzw. ausgewiesenen Forderungen gegenüber ausländischen Versicherungsträgern, die nicht eingebracht werden konnten bzw. als uneinbringlich abzuschreiben waren, aufgeschlüsselt nach den österreichischen Gebietskrankenkassen, anderen Sozialversicherungsträgern sowie den Landesgesundheitsfonds?
31. Wie hoch war die Summe der 2013 (Stichtag: 31. Dezember 2013) bestehenden bzw. ausgewiesenen Forderungen von österreichischen Gebietskrankenkassen, anderen Sozialversicherungsträgern sowie der Landesgesundheitsfonds gegenüber ausländischen Versicherungsträgern, die nicht eingebracht werden konnten bzw. als uneinbringlich abzuschreiben waren?
32. Wie hoch war die Summe der 2013 (Stichtag: 31. Dezember 2013) bestehenden bzw. ausgewiesenen Forderungen von österreichischen Gebietskrankenkassen, anderen Sozialversicherungsträgern sowie der Landesgesundheitsfonds gegenüber ausländischen Versicherungsträgern, die nicht eingebracht werden konnten bzw. als uneinbringlich abzuschreiben waren, aufgeschlüsselt nach den einzelnen Staaten?
33. Wie hoch war die Summe der 2013 (Stichtag: 31. Dezember 2013) bestehenden bzw. ausgewiesenen Forderungen gegenüber ausländischen Versicherungsträgern, die nicht eingebracht werden konnten bzw. als uneinbringlich abzuschreiben waren, aufgeschlüsselt nach den österreichischen Gebietskrankenkassen, anderen Sozialversicherungsträgern sowie den Landesgesundheitsfonds?
34. Wie hoch war die Summe der 2014 (Stichtag: 31. Dezember 2014) bestehenden bzw. ausgewiesenen Forderungen von österreichischen Gebietskrankenkassen, anderen Sozialversicherungsträgern sowie der Landesgesundheitsfonds gegenüber ausländischen Versicherungsträgern, die nicht eingebracht werden konnten bzw. als uneinbringlich abzuschreiben waren?
35. Wie hoch war die Summe der 2014 (Stichtag: 31. Dezember 2014) bestehenden bzw. ausgewiesenen Forderungen von österreichischen Gebietskrankenkassen, anderen Sozialversicherungsträgern sowie der Landesgesundheitsfonds gegenüber ausländischen Versicherungsträgern, die nicht eingebracht werden konnten bzw. als uneinbringlich abzuschreiben waren, aufgeschlüsselt nach den einzelnen Staaten?
36. Wie hoch war die Summe der 2014 (Stichtag: 31. Dezember 2014) bestehenden bzw. ausgewiesenen Forderungen gegenüber ausländischen Versicherungsträgern, die nicht eingebracht werden konnten bzw. als uneinbringlich abzuschreiben waren, aufgeschlüsselt nach den österreichischen Gebietskrankenkassen, anderen Sozialversicherungsträgern sowie den Landesgesundheitsfonds?
37. Wie hoch war die Summe der 2015 (Stichtag: 31. Dezember 2015) bestehenden bzw. ausgewiesenen Forderungen von österreichischen Gebietskrankenkassen, anderen Sozialversicherungsträgern sowie der Landesgesundheitsfonds gegenüber ausländischen Versicherungsträgern, die nicht eingebracht werden konnten bzw. als uneinbringlich abzuschreiben waren?
38. Wie hoch war die Summe der 2015 (Stichtag: 31. Dezember 2015) bestehenden bzw. ausgewiesenen Forderungen von österreichischen Gebietskrankenkassen, anderen Sozialversicherungsträgern sowie der Landesgesundheitsfonds gegenüber ausländischen Versicherungsträgern, die nicht eingebracht werden konnten bzw. als uneinbringlich abzuschreiben waren, aufgeschlüsselt nach den einzelnen Staaten?
39. Wie hoch war die Summe der 2015 (Stichtag: 31. Dezember 2015) bestehenden bzw. ausgewiesenen Forderungen gegenüber ausländischen Versicherungsträgern, die nicht eingebracht werden konnten bzw. als uneinbringlich abzuschreiben waren, aufgeschlüsselt nach den österreichischen Gebietskrankenkassen, anderen Sozialversicherungsträgern sowie den Landesgesundheitsfonds?
40. Wie hoch war die Summe der 2016 (Stichtag: 31. Dezember 2016) bestehenden bzw. ausgewiesenen Forderungen von österreichischen Gebietskrankenkassen, anderen Sozialversicherungsträgern sowie der Landesgesundheitsfonds gegenüber ausländischen Versicherungsträgern, die nicht eingebracht werden konnten bzw. als uneinbringlich abzuschreiben waren?
41. Wie hoch war die Summe der 2016 (Stichtag: 31. Dezember 2016) bestehenden bzw. ausgewiesenen Forderungen von österreichischen Gebietskrankenkassen, anderen Sozialversicherungsträgern sowie der Landesgesundheitsfonds gegenüber ausländischen Versicherungsträgern, die nicht eingebracht werden konnten bzw. als uneinbringlich abzuschreiben waren, aufgeschlüsselt nach den einzelnen Staaten?
42. Wie hoch war die Summe der 2016 (Stichtag: 31. Dezember 2016) bestehenden bzw. ausgewiesenen Forderungen gegenüber ausländischen Versicherungsträgern, die nicht eingebracht werden konnten bzw. als uneinbringlich abzuschreiben waren, aufgeschlüsselt nach den österreichischen Gebietskrankenkassen, anderen Sozialversicherungsträgern sowie den Landesgesundheitsfonds?
43. Liegen Daten zur Gesamtsumme der zum Stichtag 30. Juni 2017 bestehenden bzw. ausgewiesenen Forderungen von österreichischen Gebietskrankenkassen, anderen Sozialversicherungsträgern sowie der Landesgesundheitsfonds gegenüber ausländischen Versicherungsträgern vor?
44. Wenn ja, wie hoch war die Gesamtsumme der zum Stichtag 30. Juni 2017 bestehenden bzw. ausgewiesenen Forderungen von österreichischen Gebietskrankenkassen, anderen Sozialversicherungsträgern sowie der Landesgesundheitsfonds gegenüber ausländischen Versicherungsträgern?
45. Wenn ja, wie hoch war die Gesamtsumme der zum Stichtag 30. Juni 2017 bestehenden bzw. ausgewiesenen Forderungen von österreichischen Gebietskrankenkassen, anderen Sozialversicherungsträgern sowie der Landesgesundheitsfonds gegenüber ausländischen Versicherungsträgern, aufgeschlüsselt nach den einzelnen Staaten?
46. Wenn ja, wie hoch war die Gesamtsumme der zum Stichtag 30. Juni 2017 bestehenden bzw. ausgewiesenen Forderungen von österreichischen Gebietskrankenkassen, anderen Sozialversicherungsträgern sowie der Landesgesundheitsfonds gegenüber ausländischen Versicherungsträgern, aufgeschlüsselt nach den österreichischen Gebietskrankenkassen, anderen Sozialversicherungsträgern sowie den Landesgesundheitsfonds?
47. Wenn nein, wann werden diese Daten vorliegen?
48. Liegen Daten zur Gesamtsumme der zum Stichtag 30. Juni 2017 fälligen Forderungen von österreichischen Gebietskrankenkassen, anderen Sozialversicherungsträgern sowie der Landesgesundheitsfonds gegenüber ausländischen Versicherungsträgern vor?
49. Wenn ja, wie hoch war die Gesamtsumme der zum Stichtag 30. Juni 2017 bereits fälligen Forderungen von österreichischen Gebietskrankenkassen, anderen Sozialversicherungsträgern sowie der Landesgesundheitsfonds gegenüber ausländischen Versicherungsträgern?
50. Wenn ja, wie hoch war die Gesamtsumme der zum Stichtag 30. Juni 2017 bereits fälligen Forderungen von österreichischen Gebietskrankenkassen, anderen Sozialversicherungsträgern sowie der Landesgesundheitsfonds gegenüber ausländischen Versicherungsträgern, aufgeschlüsselt nach den einzelnen Staaten?
51. Wenn ja, wie hoch war die Gesamtsumme der zum Stichtag 30. Juni 2017 bereits fälligen Forderungen von österreichischen Gebietskrankenkassen, anderen Sozialversicherungsträgern sowie der Landesgesundheitsfonds gegenüber ausländischen Versicherungsträgern, aufgeschlüsselt nach den österreichischen Gebietskrankenkassen, anderen Sozialversicherungsträgern sowie den Landesgesundheitsfonds?
52. Wenn nein, wann werden diese Daten vorliegen?
53. Wie hoch war die Gesamtsumme der von 2007 bis inklusive 2016 bestehenden bzw. ausgewiesenen Forderungen von ausländischen Versicherungsträgern gegenüber österreichischen Gebietskrankenkassen, anderen Sozialversicherungsträgern sowie den Landesgesundheitsfonds, die nicht eingebracht werden konnten bzw. als uneinbringlich abzuschreiben waren?
54. Liegen Daten zur Gesamtsumme der zum Stichtag 30. Juni 2017 bestehenden bzw. ausgewiesenen Forderungen von ausländischen Versicherungsträgern gegenüber österreichischen Gebietskrankenkassen, anderen Sozialversicherungsträgern sowie den Landesgesundheitsfonds vor?
55. Wenn ja, wie hoch war die Gesamtsumme der zum Stichtag 30. Juni 2017 bestehenden bzw. ausgewiesenen Forderungen von ausländischen Versicherungsträgern gegenüber österreichischen Gebietskrankenkassen, anderen Sozialversicherungsträgern sowie den Landesgesundheitsfonds?
56. Wenn nein, wann werden diese Daten vorliegen?
57. Liegen Daten zur Gesamtsumme der zum Stichtag 30. Juni 2017 fälligen Forderungen von ausländischen Versicherungsträgern gegenüber österreichischen Gebietskrankenkassen, anderen Sozialversicherungsträgern sowie den Landesgesundheitsfonds vor?
58. Wenn ja, wie hoch war die Gesamtsumme der zum Stichtag 30. Juni 2017 bereits fälligen Forderungen von ausländischen Versicherungsträgern gegenüber österreichischen Gebietskrankenkassen, anderen Sozialversicherungsträgern sowie den Landesgesundheitsfonds?
59. Wenn nein, wann werden diese Daten vorliegen?
60. Wie hoch war die Gesamtsumme der von 2007 bis inklusive 2014 bestehenden bzw. ausgewiesenen Forderungen von österreichischen Gebietskrankenkassen, anderen Sozialversicherungsträgern sowie der Landesgesundheitsfonds gegenüber ausländischen Versicherungsträgern, bei denen diese das Zahlungsziel von 18 Monaten erreicht haben?
61. Wie hoch war die Gesamtsumme der von 2007 bis inklusive 2014 bestehenden bzw. ausgewiesenen Forderungen von österreichischen Gebietskrankenkassen, anderen Sozialversicherungsträgern sowie der Landesgesundheitsfonds gegenüber ausländischen Versicherungsträgern, bei denen diese das Zahlungsziel von 18 Monaten erreicht haben, aufgeschlüsselt nach den einzelnen Staaten?
62. Wie hoch war die Summe der 2007 bis inklusive 2014 bestehenden bzw. ausgewiesenen Forderungen gegenüber ausländischen Versicherungsträgern, bei denen diese das Zahlungsziel von 18 Monaten erreicht haben, aufgeschlüsselt nach den österreichischen Gebietskrankenkassen, anderen Sozialversicherungsträgern sowie den Landesgesundheitsfonds?
63. Wie hoch war die Gesamtsumme der von 2007 bis inklusive 2015 bestehenden bzw. ausgewiesenen Forderungen von österreichischen Gebietskrankenkassen, anderen Sozialversicherungsträgern sowie der Landesgesundheitsfonds gegenüber ausländischen Versicherungsträgern, bei denen diese das Zahlungsziel von 18 Monaten erreicht haben?
64. Wie hoch war die Gesamtsumme der von 2007 bis inklusive 2015 bestehenden bzw. ausgewiesenen Forderungen von österreichischen Gebietskrankenkassen, anderen Sozialversicherungsträgern sowie der Landesgesundheitsfonds gegenüber ausländischen Versicherungsträgern, bei denen diese das Zahlungsziel von 18 Monaten erreicht haben, aufgeschlüsselt nach den einzelnen Staaten?
65. Wie hoch war die Summe der 2007 bis inklusive 2015 bestehenden bzw. ausgewiesenen Forderungen gegenüber ausländischen Versicherungsträgern, bei denen diese das Zahlungsziel von 18 Monaten erreicht haben, aufgeschlüsselt nach den österreichischen Gebietskrankenkassen, anderen Sozialversicherungsträgern sowie den Landesgesundheitsfonds?
66. Wie hoch war die Gesamtsumme der von 2007 bis inklusive 2016 bestehenden bzw. ausgewiesenen Forderungen von österreichischen Gebietskrankenkassen, anderen Sozialversicherungsträgern sowie der Landesgesundheitsfonds gegenüber ausländischen Versicherungsträgern, bei denen diese das Zahlungsziel von 18 Monaten erreicht haben?
67. Wie hoch war die Gesamtsumme der von 2007 bis inklusive 2016 bestehenden bzw. ausgewiesenen Forderungen von österreichischen Gebietskrankenkassen, anderen Sozialversicherungsträgern sowie der Landesgesundheitsfonds gegenüber ausländischen Versicherungsträgern, bei denen diese das Zahlungsziel von 18 Monaten erreicht haben, aufgeschlüsselt nach den einzelnen Staaten?
68. Wie hoch war die Summe der 2007 bis inklusive 2016 bestehenden bzw. ausgewiesenen Forderungen gegenüber ausländischen Versicherungsträgern, bei denen diese das Zahlungsziel von 18 Monaten erreicht haben, aufgeschlüsselt nach den österreichischen Gebietskrankenkassen, anderen Sozialversicherungsträgern sowie den Landesgesundheitsfonds?
69. Warum liegt das Zahlungsziel bei 18 bzw. in Ausnahmefällen bei 36 Monaten?
70. Welche Maßnahmen werden standardmäßig gesetzt, um offene Forderungen einzutreiben?
71. Welche Maßnahmen wurden gesetzt, um säumige Schuldner bzw. „Nicht-Zahler“ zur Zahlung zu bewegen?
72. Welche Folgen hat die Nicht-Zahlung der bei österreichischen Gebietskrankenkassen, anderen Sozialversicherungsträgern sowie den Landesgesundheitsfonds aushaftenden Schulden für den betreffenden Staat?
73. Wie viele sogenannte strittige Fälle – Zahlungsziel 36 Monate – gab in den Jahren 2007 bis inklusive 2016?
74. Wie viele sogenannte strittige Fälle – Zahlungsziel 36 Monate – gab in den Jahren 2007 bis inklusive 2016, einzeln aufgeschlüsselt nach Jahren der Entstehung der Forderung gegenüber ausländischen Versicherungsträgern?
75. Wie viele sogenannte strittige Fälle – Zahlungsziel 36 Monate – gab in den Jahren 2007 bis inklusive 2016, einzeln aufgeschlüsselt nach Staaten?
76. Wie viele sogenannte strittige Fälle – Zahlungsziel 36 Monate – gab in den Jahren 2007 bis inklusive 2016, einzeln aufgeschlüsselt nach den betroffenen österreichischen Gebietskrankenkassen, anderen Sozialversicherungsträgern sowie der Landesgesundheitsfonds?