13916/J XXV. GP

Eingelangt am 14.07.2017
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Anfrage

 

 

der Abgeordneten Dr. Jessi Lintl

und weiterer Abgeordneter

an den Bundeskanzler

 

betreffend Bericht des Rechnungshofes Fonds und Stiftungen des Bundes – Gebarung BKA mit Bezug auf die Stiftung Wiener Kongress

                                            

 

Die Tageszeitung „Die Presse“ bzw. deren Internet-Ausgabe „diepresse.com“ berichtete am 7. April 2017 wie folgt:

 

RH: Bund agiert bei seinen Fonds und Stiftungen "konzeptlos"

Die Errichtung von Fonds und Stiftungen sind oft eine politische Entscheidung gewesen, ohne Kosten und Nutzen abzuwägen, kritisieren die Prüfer des Rechnungshofs.

Der Bund agiert bei seinen Fonds und Stiftungen "konzeptlos", das stellt der Rechnungshof (RH) in einem am Freitag veröffentlichten Bericht fest. So sei etwa die Errichtung von Fonds bzw. Stiftungen oft eine politische Entscheidung gewesen, ohne Kosten und Nutzen abzuwägen. Auch mangelnde Transparenz wird kritisiert.

Ziel der Prüfung von Sozialministerium, Wirtschaftsministerium, Finanzministerium und Kanzleramt war es, Nutzen und Probleme zu beurteilen und Verbesserungspotenzial aufzuzeigen. Der RH konzentrierte sich dabei auf 58 Fonds und Stiftungen des Bundes mit einem Vermögen (Bilanzsummen, Anm.) von rund 6 Milliarden Euro und Verbindlichkeiten in der Höhe von rund 4,4 Milliarden Euro. Ein Konzept, in welchen Fällen der Bund Fonds bzw. Stiftungen für zweckmäßig hielt und welchen Einfluss er auf die Aufgabenerfüllung wollte, erkannten die Prüfer dabei nicht. Die überwiegende Zahl der Fonds und teilweise auch Stiftungen habe ihre Aufgaben nicht "aus eigenem" finanzieren können, sondern war auf Zuschüsse der öffentlichen Hand angewiesen.

Typische Nachteile" überwiegen

Im Bericht heißt es, dass die Erfüllung öffentlicher Aufgaben in der Rechtsform von Fonds und Stiftungen nur in spezifischen Konstellationen sinnvoll ist, vor allem dann, wenn mehrere Geldgeber eine Aufgabe gemeinsam finanzieren und entscheiden sollen. Für mehr als die Hälfte der beispielhaft analysierten Fonds und Stiftungen bestanden dabei Zweifel an der Zweckmäßigkeit der Einrichtung oder der Aufgabenabwicklung. Bei diesen überwogen die "typischen Nachteile" wie etwa der tendenzielle Mangel an Transparenz und budgetärer Flexibilität.

Als Beispiel wurde etwa der von 1908 von Kaiser Franz Josef I. eingerichtete Jubiläumsfonds genannt. Dieser sollte die Errichtung von Werkstättengebäuden und Volkswohnungen für Gewerbetreibende in Wien ermöglichen. Obwohl der ursprüngliche Fondszweck inzwischen an Bedeutung verlor, wurden weiterhin intransparent Wohnungen und Werkstätten vergeben. Der RH empfiehlt daher dem Wirtschaftsministerium und der Stadt Wien, diesen eventuell aufzulösen.

Kritisiert wurde vom RH auch, dass die Errichtung von Fonds und Stiftungen vielfach eine politische Entscheidung ist, Kosten und Nutzen hingegen seien zweitrangig. Weiters fehlen dem RH bei Neugründungen realistische Vorstellungen über die künftige Finanzierung der Einrichtungen. Empfohlen wird unter anderem eine Leitlinie für die Einrichtung und Steuerung von Fonds, Stiftungen und Anstalten des Bundes. Die Errichtung sei nur dann sinnvoll, wenn die Aufgabe nicht in bestehenden Strukturen wahrgenommen werden kann und mehrere Geldgeber eine Aufgabe gemeinsam finanzieren und gestalten wollen. Auch sollte die zukünftige Finanzierung geklärt sein.[1]

Der Rechnungshof überprüfte von Oktober 2015 bis Dezember 2015 die Gebarung von BMWFW, BMASK, BMF und BKA hinsichtlich der Steuerung von Fonds und Stiftungen mit dem Ziel, Nutzen und Probleme der Aufgabenübertragung an Fonds und Stiftungen zu beurteilen, Verbesserungspotential aufzuzeigen und zu klären, unter welchen Voraussetzungen das Rechtsinstrument des Fonds bzw. der Stiftung für die öffentliche Aufgabenerfüllung zweckmäßig war.

Die Gebarungsüberprüfung offenbarte zahlreiche Schwachstellen die der Rechnungshof kritisierte.

Betreffend die Stiftung Wiener Kongress monierte der Rechnungshof unter anderem, dass die Bundesregierung mit dieser Stiftung eine Einrichtung mit schwer fassbarer Zielsetzung und unklarem Begünstigtenkreis geschaffen hatte. Weitere Kritikpunkte waren, dass die künftige Finanzierung der Einrichtung nicht geklärt war und dass ein Sponsoringkonzept auch mehr als ein Jahr nach Gründung noch nicht vorlag. Zusätzlich kritisierte der Rechnungshof, dass die Stiftung die Kapazitäten und das Know-How für die Aufgabenerfüllung zu einem großen Teil extern zukaufen musste und dabei die Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes nicht eingehalten wurden. Bei einer Direktvergabe mit einer Auftragssumme von ca. 240.000 EUR (mehr als dem Doppelten des Schwellenwerts für Direktvergaben, welcher 2015 bei 100.000 EURO lag) kam der RH zum Schluss, dass dieser Auftrag dem vergaberechtswidrig sei.[2]

Zu den Prüfungsergebnissen nahmen die betreffenden Ministerien im November 2016 Stellung.

Eine Evaluierung, in wie weit das zuständige Ministerium die Empfehlungen des Rechnungshofes inzwischen umgesetzt hat, ist zweckmäßig, da der österreichische Steuerzahler ohnehin schon unter der erdrückenden Steuer- und Abgabenlast leidet und ein Recht darauf hat, dass staatliche Mittel nach den Maßgaben der Transparenz, Effizienz, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit verwaltet werden.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundeskanzler nachstehende

 

ANFRAGE

 

1.    Hat Ihr Ressort als Aufsichtsbehörde, welches für die Organbestellung der Stiftung zuständig ist, bereits die Empfehlung des Rechnungshofes aus dem Bericht Bund 2017/14, wonach auf eine Anpassung der Satzung zu dringen wäre (u.a. Angaben zum Stifter, zu den Leitungsorgangen, zum Kreis der Begünstigten), bereits umgesetzt?

2.    Wenn nein, warum nicht?

3.    Wenn ja, ersuche um Angabe des Inhaltes der Satzung?

4.    Wann werden Sie eine den Empfehlungen des Rechnungshofes entsprechende Satzung der Stiftung der Öffentlichkeit bekannt geben? (Ersuche um Angabe des Umsetzungszeitrahmens und um Darstellung des Inhalts)

5.    Hat Ihr Ressort als Aufsichtsbehörde, welches für die Organbestellung der Stiftung zuständig ist, bereits die Empfehlung des Rechnungshofes aus dem Bericht Bund 2017/14, auf eine klare Beschreibung der von der Stiftung zu erbringenden Leistungen und der Auswahlkriterien für die Inanspruchnahme der Leistungen der Stiftung zu achten wäre, bereits umgesetzt?

6.    Wenn nein, warum nicht?

7.    Wenn ja, wie sieht der Inhalt der Leistungsbeschreibung und der Auswahlkriterien aus? (Ersuche um detaillierte Darstellung des Inhalts)

8.    Wann werden Sie eine klare Beschreibung der von der Stiftung zu erbringenden Leistung und der Auswahlkriterien für die Inanspruchnahme der Leistungen der Stiftung der Öffentlichkeit bekannt geben? (Ersuche um Angabe des Umsetzungszeitrahmens und um Darstellung des Inhalts)

9.    Hat Ihr Ressort als Aufsichtsbehörde, welches für die Organbestellung der Stiftung zuständig ist, bereits die Empfehlung des Rechnungshofes aus dem Bericht Bund 2017/14, wonach darauf hinzuwirken wäre, dass die Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes eingehalten werden, bereits umgesetzt?

10. Wenn nein, warum nicht?

11. Wenn ja, auf welche Weise? (Ersuche um Anführung der jeweiligen Maßnahmen unter Angabe der gesetzlichen Grundlage)

12. Wann werden Sie den Rechnungshofempfehlungen entsprechende Maßnahmen treffen, damit die Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes eingehalten werden? Ersuche um Angabe des Umsetzungszeitrahmens und Auflistung der Maßnahmen unter Anführung der gesetzlichen Grundlage)

13. Wurden seit der letzten Gebarungsprüfung des Rechnungshofes externe Dienstleister beauftragt?

14. Wenn ja, ersuche um Anführung der Daten der Auftragnehmer?

  1. Wenn ja, ersuche um Aufgliederung nach Art der Dienstleistung, nach Dienstleistungsvertragspartner, Vertragsgegenstand, Kurzbeschreibung des Vertragsinhaltes, dem Listenpreis, den tatsächlich bezahlten Preis und die Höhe des Preisnachlasses?
  2. Wie viele der in Anspruch genommenen externen Dienstleistungen waren nach dem Bundesvergabegesetz ausschreibepflichtig?
  3. Wurden diese Aufträge für die externen Dienstleistungen gemäß Bundesvergabegesetz abgewickelt?
  4. Wenn ja, in welcher Form?

19. Wie viele davon wurden öffentlich ausgeschrieben? (Ersuche um Aufgliederung nach Art der Dienstleistung, nach Dienstleistungsvertragspartner, Kosten, Datum und Art der Veröffentlichung der Ausschreibung)

20. Wurden bzw. werden bei der Umsetzung der Empfehlung des Rechnungshofes externe Dienstleister beauftragt?

21. Wenn ja, bitte um Anführung der Daten der Auftragnehmer?

  1. Wenn ja, ersuche um Aufgliederung nach Art der Dienstleistung, nach Dienstleistungsvertragspartner, Vertragsgegenstand, Kurzbeschreibung des Vertragsinhaltes, dem Listenpreis, den tatsächlich bezahlten Preis und die Höhe des Preisnachlasses?
  2. Wie viele der in Anspruch genommenen externen Dienstleistungen waren nach dem Bundesvergabegesetz ausschreibepflichtig?
  3. Wurden diese Aufträge für die externen Dienstleistungen gemäß Bundesvergabegesetz abgewickelt?
  4. Wenn ja, in welcher Form?

26. Wie viele davon wurden öffentlich ausgeschrieben? (Ersuche um Aufgliederung nach Art der Dienstleistung, nach Dienstleistungsvertragspartner, Kosten, Datum und Art der Veröffentlichung der Ausschreibung)



[1] Quelle: http://diepresse.com/home/innenpolitik/5197312/RH_Bund-agiert-bei-seinen-Fonds-und-Stiftungen-konzeptlos#

[2] Quelle: Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2017/14, Seite 106, 107, 108 und 109