13919/J XXV. GP

Eingelangt am 14.07.2017
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mag. Gerald Hauser

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Kosten für auswärtige Berufsausbildung des Kindes nur in viel zu geringem Ausmaß steuerlich absetzbar?

 

 

§ 34 Abs. 8 des Einkommensteuergesetzes bestimmt: „Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes gelten dann als außer-gewöhnliche Belastung, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechen-de Ausbildungsmöglichkeit besteht. Diese außergewöhnliche Belastung wird durch Abzug eines Pauschbetrages von 110 Euro pro Monat der Berufsausbildung berücksichtigt.“

 

Die Tochter eines Osttirolers hat vor einiger Zeit in Graz studiert, die auswärtige Berufsausbildung hat monatlich rund 700 Euro betragen. Die einzelnen größeren Positionen davon waren: 230 Euro Wohnungsmiete, 270 Euro Verpflegungs-mehraufwand und 100 Euro Familienheimfahrten.

Der Vater hat die 700 Euro Berufsausbildungskosten als außergewöhnliche Belastung geltend machen wollen. Das Finanzamt hat aber nicht diesen Betrag als abzugsfähige außergewöhnliche Belastung berücksichtigt, sondern nur den Pauschbetrag in der Höhe von 110 Euro pro Monat.

 

Über die Lebenshaltungskosten wird auf der Homepage www.e-fellows.net wie folgt informiert:

„… Abgesehen von der Studiengebühr musst du im Monat ungefähr mit folgenden Lebenshaltungskosten rechnen: Unterkunft: 300 Euro, Verpflegung: 220 Euro, Krankenversicherung: 20 Euro, Studienbedarf und Freizeitausgaben: 255 Euro, zusammen: 795 Euro.“

 

Und auf der Homepage www.studyinaustria.at wird angeführt:

„… In der nachstehenden Übersicht finden Sie eine Schätzung der monatlichen Lebenshaltungskosten für Studierende (in Euro). Die Angaben sind natürlich nur ein Richtwert und können keineswegs als verbindlich angesehen werden. Bei den Wohnungskosten wurde ein Platz in einem Studentenheim angenommen.

Unterkunft ca. 400 Euros

Die Kosten hängen davon ab, in welcher Stadt Sie studieren wollen, was in der Miete inbegriffen ist und den von der Institution getroffenen Vereinbarungen. In Wien ist das Wohnen zum Beispiel teurerer als in kleineren Städten. Nähere Informationen zum Wohnen finden Sie im Abschnitt über das Wohnen.

Nahrungsmittel (ohne Genussmittel und Tabakwaren) ca. 220 Euro

In Österreich gibt es viele Diskonter, wo man Lebensmittel günstig einkaufen kann. Viele Universitäten haben sogenannte Mensen, wo man eine gute Mahlzeit zu einem günstigen Preis bekommt. Am billigsten ist es aber, selbst zu kochen.
Einige ungefähre Preisbeispiele: eine Tasse Kaffee/Tee in einem Kaffeehaus: 3 Euro, ein Sandwich in einer Bäckerei: 3,50 Euro, ein Abendessen in einem Studentenlokal: 10 Euro.

Studien- und persönlicher Bedarf (Bücher, Kultur, Unterhaltung): ca. 300 Euros

Eine U-Bahn- oder Busfahrkarte kostet ca. 2 Euro für eine einfache Fahrt in der Stadt, eine Kinoeintrittskarte kostet ca. 8 Euro und eine Eintrittskarte für ein Museum ca. 7 Euro. Für Studierende gibt es aber oft Ermäßigungen. Die Verkehrsbetriebe und viele Museen, Kinos, Theater und andere Kulturveranstalter bieten Studieren-denermäßigungen, wenn der Studierendenausweis vorgezeigt wird.

Summe pro Monat ca. 950 Euros 

Die durchschnittlichen Lebenshaltungskosten für Studierende in Österreich betragen ca. 800 bis 1.000 Euro. Kleine Unterschiede sind je nach Studienstandort möglich – zum Beispiel können die Wohn- und Lebenshaltungskosten in Wien und anderen größeren Städten höher sein als z. B. in Wr. Neustadt. Und natürlich hängt der benötigte Betrag sehr davon ab, wie sparsam Sie leben.

Deshalb ist es schwierig zu sagen, wieviel Geld ein/e Studierende pro Monat genau benötigt.“

 

In der Zeit von 1.1.1989 bis 31.12.2001 hat die eingangs angeführte Gesetzes-bestimmung (§ 34 Abs. 8 des EStG) so gelautet: „Aufwendungen für eine Berufsaus-bildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes gelten dann als außergewöhnliche Belastung, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbil-dungsmöglichkeit besteht. Diese außergewöhnliche Belastung wird durch Abzug eines Pauschbetrages von 1500 S pro Monat der Berufsausbildung berücksichtigt.“

 

Im Rahmen der Anpassung an den Euro (dessen eigentliche Einführung erfolgte mit 1.1.2002) gab es eine geringfügige Erhöhung des Pauschbetrages um 0,99 Cent auf 110 Euro. Seither gab es keine Änderung bzw. Valorisierung.

Eine Erhöhung des Pauschbetrages bzw. allenfalls die Möglichkeit anstelle des Pauschbetrages die tatsächlichen Kosten steuerlich berücksichtigt zu können, erscheint mehr als notwendig. Die ÖVP behauptet immer wieder, Österreich sei auf gutem Weg, das familienfreundlichste Land Europas zu werden. Dem stehen unzu-mutbare Belastungen für Familien gegenüber, auch durch die viel zu geringe steuer-liche Absetzbarkeit von den Kosten für die auswärtige Berufsausbildung des Kindes.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende

 

Anfrage

 

1.     Sind Sie dafür, dass der Pauschbetrag von 110 Euro monatlich deutlich erhht bzw. an die geschätzten tatsächlichen Kosten herangeführt und dass gleichzeitig die Möglichkeit eingeräumt wird, dass anstelle des Pauschbetrages die tatsächlichen Kosten geltend gemacht werden können?

2.     Wenn nein, warum nicht?

3.     Wenn ja, ab wann soll die Änderung erfolgen?

4.     Warum ist der Pauschbetrag von 110 Euro nie valorisiert worden?

5.     Wird der Pauschbetrag künftig (jährlich) valorisiert werden?

6.     Wenn nein, warum nicht?

7.     Wie passt die Behauptung, Österreich sei auf gutem Weg, das familienfreund-lichste Land Europas zu werden, zu den unzumutbaren Belastungen für Familien auch durch die viel zu geringe steuerliche Absetzbarkeit von den Kosten für die auswärtige Berufsausbildung des Kindes?