Eingelangt am 14.07.2017
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ANFRAGE
des Abgeordneten Mölzer
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für
Bildung
betreffend Landesschulrat für
Kärnten geht anonymen Beschwerden oder Anzeigen nicht nach
Auf der Homepage
des Landesschulrates für Kärnten wird kundgetan, dass anonymen
Anzeigen nicht nachgegangen wird.
Quelle: http://www.lsr-ktn.gv.at/
In diesem Zusammenhang richten die
unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Bildung folgende
Anfrage
- Haben sich
Eltern oder Schüler an Ihr Ressort gewandt, weil anonymen Beschwerden
oder Anzeigen vom Landesschulrat für Kärnten nicht nachgegangen
wird?
- Wenn ja,
wie viele Hinweise oder Beschwerden dieser Art gingen im abgelaufenen
Schuljahr in Ihrem Ressort ein?
- Mit welcher
Begründung wird anonymen Beschwerden oder Anzeigen seitens des
Landesschulrates für Kärnten nicht nachgegangen?
- Wird dies
in den übrigen Bundesländern ebenfalls so gehandhabt?
- Seit wann
wird anonymen Beschwerden oder Anzeigen nicht (mehr) nachgegangen?
- Ist der
Landesschulrat für Kärnten von Amts wegen verpflichtet allen
Beschwerden oder Anzeigen (auch anonymen) nachzugehen?
- Wenn ja,
warum wird dies im Impressum der Homepage ausgeschlossen?
- Liegt hier
ein Fall von Amtsmissbrauch vor?
- Wie viele
anonyme Beschwerden oder Anzeigen gingen im Schuljahr 2016/17 beim
Landesschulrat für Kärnten ein?
- Wie viele
anonyme Beschwerden oder Anzeigen gingen im Schuljahr 2015/16 beim
Landesschulrat für Kärnten ein?
- Wie viele
anonyme Beschwerden oder Anzeigen gingen im Schuljahr 2014/15 beim
Landesschulrat für Kärnten ein?
- Gibt es
andere Möglichkeit für betroffene Eltern und Schüler anonyme
Beschwerden oder Anzeigen einzubringen?
- Wenn ja,
welche sind das?
- Wie oft
wurde diese alternative Möglichkeit im abgelaufenen Schuljahr genutzt?