13922/J XXV. GP

Eingelangt am 14.07.2017
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mölzer

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Bildung

betreffend Landesschulrat für Kärnten geht anonymen Beschwerden oder Anzeigen nicht nach

 

Auf der Homepage des Landesschulrates für Kärnten wird kundgetan, dass anonymen Anzeigen nicht nachgegangen wird.

Quelle: http://www.lsr-ktn.gv.at/

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Bildung folgende

 

 

Anfrage

 

 

  1. Haben sich Eltern oder Schüler an Ihr Ressort gewandt, weil anonymen Beschwerden oder Anzeigen vom Landesschulrat für Kärnten nicht nachgegangen wird?
  2. Wenn ja, wie viele Hinweise oder Beschwerden dieser Art gingen im abgelaufenen Schuljahr in Ihrem Ressort ein?
  3. Mit welcher Begründung wird anonymen Beschwerden oder Anzeigen seitens des Landesschulrates für Kärnten nicht nachgegangen?
  4. Wird dies in den übrigen Bundesländern ebenfalls so gehandhabt?
  5. Seit wann wird anonymen Beschwerden oder Anzeigen nicht (mehr) nachgegangen?
  6. Ist der Landesschulrat für Kärnten von Amts wegen verpflichtet allen Beschwerden oder Anzeigen (auch anonymen) nachzugehen?
  7. Wenn ja, warum wird dies im Impressum der Homepage ausgeschlossen?
  8. Liegt hier ein Fall von Amtsmissbrauch vor?
  9. Wie viele anonyme Beschwerden oder Anzeigen gingen im Schuljahr 2016/17 beim Landesschulrat für Kärnten ein?
  10. Wie viele anonyme Beschwerden oder Anzeigen gingen im Schuljahr 2015/16 beim Landesschulrat für Kärnten ein?
  11. Wie viele anonyme Beschwerden oder Anzeigen gingen im Schuljahr 2014/15 beim Landesschulrat für Kärnten ein?
  12. Gibt es andere Möglichkeit für betroffene Eltern und Schüler anonyme Beschwerden oder Anzeigen einzubringen?
  13. Wenn ja, welche sind das?
  14. Wie oft wurde diese alternative Möglichkeit im abgelaufenen Schuljahr genutzt?