13937/J XXV. GP

Eingelangt am 17.07.2017
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Zanger

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport

betreffend Nachwirkungen des Grazer „Sauschädel-Falles“

 

 

Mehrfach wird in letzter Zeit der Fall „Sauschädel“ in den sozialen Medien diskutiert. Dabei wird der operativen Abteilung des Abwehramtes vorgeworfen, einen vermutlich rechtswidrigen operativen Einsatz, jedenfalls aber ohne Genehmigung des Rechtsschutzbeauftragten durchgeführt zu haben.

Seitens BMLVS wurden anscheinend „Maßnahmen“ gegen die involvierten bzw. verantwortlichen Angehörigen des Amtes gesetzt. So sollen zwei Betroffene weiterhin für das Abwehramt arbeiten, allerdings von zu Hause, wobei sie weiterhin alle Zulagen für Nachrichtendienstmitarbeiter erhalten. Der verantwortliche Abteilungsleiter und stellvertretende Amtsleiter ist weiterhin in seiner Funktion tätig.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport folgende

 

Anfrage

 

1.    Stimmt es, dass zwei Angehörige des Abwehramtes, gegen die ermittelt wird, weiterhin, unter Beibehaltung ihrer Privilegien, von zu Hause aus für das Amt arbeiten?

2.    Stimmt es, dass der verantwortliche Abteilungsleiter und stellvertretende Amtsleiter weiterhin in seiner Funktion für das Amt arbeitet?

3.    Wie stellen Sie die interne Kontrolle über operative Einsätze sicher, wenn der verantwortliche Abteilungsleiter als stellvertretender Amtsleiter erhebliche Zeiträume das Amt führt und somit keine durchgehende hierarchische Kontrolle über operative Einsätze im Amt möglich ist?

4.    Ist es zweckmäßig, die Funktion des stellvertretenden Amtsleiters weiterhin mit der des Leiters der operativen Abteilung verknüpft zu lassen?

5.    Planen sie, im Rahmen der Evaluierung des Organisationsplanes des Abwehramtes, die Funktion des stellvertretenden Amtsleiters zur Stärkung der internen, hierarchischen Kontrolle von der Funktion des Leiters der operativen Abteilung zu trennen?

6.    Wie erklären Sie die unterlassene Einbindung des Rechtschutzbeauftragten?

7.    Wie oft kam dies im Amt schon vor?