13939/J XXV. GP

Eingelangt am 19.07.2017
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Kucharowits, Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Inneres betreffend Rückkehrberatungen von UMF

Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) sind nach dem Gesetz eine vulnerable Gruppe, die besonderen Schutz erfahren muss. Zum Einen während des Asylverfahrens, das oftmals geprägt von einer ungemein langen Dauer ist, wo Ängste und Perspektivenlosigkeit wachsen. Zum Anderen, wenn es um Rückkehrberatungen geht.

Im Zusammenhang mit Rückkehrberatungen von UMF treten zunehmend übereinstimmende Berichte von Betreuungsorganisationen auf, die auf eine Beratung hindeuten, die es zu hinterfragen gilt. Von nachträglichen Alterserhöhungen, (vorgenommen durch die betroffene jugendliche Person) bzw. Korrekturen der Altersangabe - nachträgliche Erklärung der formalen Volljährigkeit -, sowie der Nichtinformation dieser Änderung an die obsorgeberechtige Behörde wird berichtet.

Nachdem der Staat und seine Organe besondere Schutzfunktionen für Jugendliche wahrnehmen muss, ergeben sich mehrere Fragen.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende

Anfrage:

1)     Wird bei einer (selbstständigen) Änderung der Geburtsdaten bzw. des Alters die Obsorgestelle bzw. die Betreuungsstelle informiert? Findet hierzu eine Plausibilitätsprüfung statt?

a.   Wenn ja, durch wen findet diese Information statt?

b.   Wenn ja, durch wen findet diese Plausibilitätsprüfung statt?

c.   Wenn nein, wieso nicht?

d.   Wenn nein, wie wird mit der Frage der Obsorge umgegangen?

2)     Wie viele Rückkehrberatungen wurden bisher durchgeführt?

a.   Wie viele UMF wurden dabei beraten?

3)     Wie viele der Rückkehrberatungen endeten, aufgeschlüsselt nach Bundesländern, mit einer freiwilligen Rückkehr?

4)     Wie viele der freiwillig Zurückkehrenden, aufgeschlüsselt nach Bundesländern, haben das Rückkehrgeld in Höhe von 1000 Euro in Anspruch genommen?

5)     Wie viele Minderjährige sind, aufgeschlüsselt nach Bundesländern, auf eigenen Wunsch zu­rückgekehrt?

a.   Wie viele von ihnen haben die 1000 Euro Rückkehrgeld erhalten?

b.   Durch wen wurden die Minderjährigen am Heimatflughafen entgegengenommen?

i.   Wie wurde das überprüft?

ii.  Wer ist mit der Kontrolle beauftragt?

iii.    Wie wird sichergestellt, dass es hier nicht zu Szenen wie oben beschrieben kommt?

6)     Welche Qualifikationen haben die RückkehrberaterInnen vorzuweisen?

a.     Gibt es ein Berufsprofil?

i.   Wenn ja, wie ist dieses gestaltet?

ii.  Wenn ja, von wem wird dieses kontrolliert?

iii. Wenn nein, wieso nicht?

iv. Wenn nein, nach welchen Kriterien werden Menschen als RückkehrberaterIn-

nen eingesetzt?

b.     Wie werden die RückkehrberaterInnen auf ihre hoheitliche Aufgabe vorbereitet?

c.     Wie werden Gespräche, die gedolmetscht werden, auf ihre inhaltliche Richtigkeit

überprüft?

7)     Wie werden die RückkehrberaterInnen entlohnt?

a. Gibt es ein Prämiensystem für RückkehrberaterInnen bzw. werden positive Rückkehr­beratungen extra vergütet?

8)     Gibt es eine Kontrolle der beratenden Stellen durch das Bundesministerium für Inneres?

a.     Wenn ja, wie sind die Ergebnisse dieser Kontrollen im Detail?

b.     Wenn nein, wieso nicht?

9)     Welches Budget und in welcher Höhe haben die Vereine, die Rückberatungen durchführen, zur Verfügung?

10)  Aus welchem Grund wird die Rückkehrberatung nicht durch eine staatliche Behörde, sondern durch Vereine durchgeführt?

11)  Wie viele freiwillige Ausreisen von vormals jugendlichen Geflüchteten gab es in den Jahren 2015, 2016 und 2017 bis Ende Juni 2017 aufgeschlüsselt nach Bundesländern?

a.     Wie viele von ihnen haben nachträglich das Alter geändert, um ausreisen zu können?

12)  Wie viele freiwillige Ausreisen von vormals jugendlichen Geflüchteten sind 2017 noch zu er­warten, aufgeschlüsselt nach Bundesländern?

a.   Wie viele von ihnen haben nachträglich das Alter geändert um ausreisen zu können?

13)  Gibt es bei den Rückkehrgesprächen eine besondere Sensibilität hinsichtlich des Alters, das auf eine Angehörigkeit einer besonders vulnerablen Gruppe hindeutet?

a.     Wenn ja, wie ist diese gestaltet?

b.     Wenn ja, wie unterscheiden sich diese Rückkehrberatungen durch solche, in denen ein derartiger Umstand nicht gegeben ist?

c.     Wenn nein, wieso nicht?