13940/J XXV. GP

Eingelangt am 20.07.2017
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Anfrage

 

Der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend „Abgänge Kulturgüter ohne Verkaufserlös".

Dem Rechnungshofbericht zum Bundesrechnungsabschluss sind auf den Seiten 218-221 mehrere Abgänge von Kulturgüter aus der UG 12 „Äußeres" zu entnehmen, die keinen Verkaufserlös erbracht haben:

Standort

Bezeichnung des Kulturgutes/ Sammlung Kulturgüter

Anzahl

Zeitpunkt

des

Abgangs

Abgang

(Verkaufserlös)

GK Krakau

Stilmöbel

2 Stück

05.09.2016

0,00

KF London

Stilmöbel

1 Stück

01.08.2016

0,00

Zentralstelle

Einrichtung und Ausstattung

3 Stück

11.08.2016

0,00

 

 

1 Stück

05.09.2016

0,00

 

Stilmöbel

1 Stück

12.08.2016

0,00

 

 

1 Stück

17.08.2016

0,00

 

 

6 Stück

05.09.2016

0,00

 

 

1 Stück

13.09.2016

0,00

ÖB Abu Dhabi

Einrichtung und Ausstattung

1 Stück

07.09.2016

0,00

ÖB Canberra

Stilmöbel

1 Stück

07.04.2016

0,00

ÖB Kairo

Kunstgegenstände

1 Stück

05.12.2016

0,00

ÖB Laibach

Einrichtung und Ausstattung

1 Stück

14.06.2016

0,00

ÖB Prag

Einrichtung und Ausstattung

1 Stück

03.05.2016

0,00

 

 

2 Stück

09.08.2016

0,00

 

 

1 Stück

25.08.2016

0,00

 

Stilmöbel

2 Stück

10.02.2016

0,00

 

 

2 Stück

18.02.2016

0,00

 

 

1 Stück

26.08.2016

0,00

ÖB Washington

Kunstgegenstände

1 Stück

20.12.2016

0,00

 

Stilmöbel

1 Stück

03.05.2016

0,00

ÖB Wilna

Küchenausstattung

57 Stück

21.04.2016

0,00

 

ANFRAGE:

1.    Wobei handelt es sich jeweils bei den einzelnen Kulturgütern/Stücken der UG 12 „Äußeres", für die kein Verkaufserlös erzielt werden konnte? (Bitte um kurze Beschreibung für jedes einzelne Kulturgut)

 

2.    Warum wurde jeweils kein Verkaufserlös erzielt? (Bitte für jedes Kulturgut einzeln angeben)

3.    Welchen Marktwert (in Euro) konnte dem Kulturgut vor seinem Abgang jeweils zugeschrieben werden? (Bitte für jedes Kulturgut einzeln angeben)

4.    In wessen Besitz sind die Kulturgüter übergegangen) (Bitte für jedes Kulturgut einzeln angeben)