13945/J XXV. GP

Eingelangt am 21.07.2017
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Anfrage

 

der Abgeordneten Albert Steinhauser, Christiane Brunner, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien

betreffend Vertragsverletzungsverfahren in den Jahren 2015 und 2016

 

BEGRÜNDUNG

 

Die Europäische Kommission veröffentlichte am 6. Juli 2017 ihren jüngsten Jahresbericht zur Kontrolle der Anwendung des EU-Rechts (Jahresbericht 2016). Der Jahresbericht 2015 wurde am 15.7.2016 veröffentlicht. Indiz der Umsetzungsmoral der einzelnen Mitgliedsstaaten ist die Anzahl der EU-Pilotverfahren und der Vertragsverletzungsverfahren. Österreichs Umsetzungsmoral hat sich offenbar in den letzten Jahren massiv verschlechtert. Diesen Schluss legt zumindest die Gegenüberstellung der Zahlen betreffend Österreich in den zwei erwähnten Jahresberichten nahe.

Mahnschreiben

Die Kommission versandte im Jahre 2016 insgesamt 986 Mahnschreiben (Stufe 1 des Vorverfahrens). Die länderweise Aufschlüsselung des Berichts zeigt, dass Österreich mit 47 Mahnschreiben an dritter Stelle steht, nur Belgien (BE) und Portugal (PT) haben mehr Mahnschreiben erhalten. Im Jahr 2015 waren 21 Mahnschreiben an Österreich ergangen.

Begründete Stellungnahmen

Die Kommission übermittelte im Jahr 2016 292 Begründete Stellungnahmen (Stufe 2 des Vorverfahrens) an die Mitgliedstaaten. Österreich liegt mit 12 erhaltenen Begründeten Stellungnahmen im oberen Mittelfeld. Am meisten Begründete Stellungnahmen hat Portugal (PT) erhalten, nämlich 21. Im Jahr 2015 waren 8 Begründete Stellungnahmen an Österreich ergangen.

 

 

Anhängige Vertragsverletzungsverfahren

Zum Jahresende 2016 waren insgesamt 1657 Vertragsverletzungsverfahren anhängig, gegen Österreich liefen 66 Vertragsverletzungsverfahren. Damit liegt es im oberen Mittelfeld. Am meisten Vertragsverletzungsverfahren hatten Deutschland und Spanien laufen, nämlich jeweils 91. Per 31.12. 2015 waren 49 Vertragsverletzungs-verfahren gegen Österreich anhängig gewesen.

Urteile des Europäischen Gerichtshofs

Der wegen Verletzung von EU-Recht angerufene Europäische Gerichtshof erließ im Jahre 2016 insgesamt 28 Urteile. In Bezug auf Österreich: Die Klage der Europäischen Kommission gegen Österreich wegen des Wasserkraftwerks Schwarze Sulm wurde abgewiesen (EuGH 4.5.2016, C-346/14, Kommission/Österreich)[1]. Im Jahr 2015 war kein EuGH-Urteil nach Art 258 und 260 AEUV an Österreich ergangen.

Verspätete Umsetzung von Richtlinien

a)    Anhängige Vertragsverletzungsverfahren

In der länderweisen Darstellung der per 31.12.2016 anhängigen Vertrags-verletzungsfälle wegen verspäteter Umsetzung von Richtlinien werden für Österreich 34 Fälle ausgewiesen. Es liegt damit im oberen Mittelfeld, an letzter Stelle stehen ex aequo Belgien und Zypern mit je 48 Fällen. Per 31.12.2015 waren 18 Vertragsverletzungsverfahren wegen verspäteter Umsetzung gegen Österreich anhängig gewesen.

b)    Neue Vertragsverletzungsverfahren wegen verspäteter Umsetzung

Im Jahre 2016 wurden wegen verspäteter Umsetzung insgesamt 847 Verfahren neu eröffnet. Österreich liegt mit 40 Neueröffnungen an viertschlechtester Stelle. An letzter Stelle kommt Portugal mit 51 Neueröffnungen zu liegen. Im Jahre 2015 hatte es 14 Neueröffnungen wegen verspäteter Umsetzung gegen Österreich gegeben.

Durch den EuGH 2016 verhängte Strafzahlungen (an andere Staaten)

Laut Bericht ergingen 2016 zwei Urteile nach Art 260 Abs 2 AEUV: Griechenland wurde zur Zahlung eines Pauschalbetrags von 10 Mio Euro und zu einem tgl Zwangsgeld von 30.000 EUR verurteilt (C-584/14). Portugal wurde zu einem Pauschalbetrag von 3 Mio EUR und einem tgl Zwangsgeld von 8000 EUR verurteilt (C-557/14).

Schlussfolgerungen

Wie die Gegenüberstellung der Jahresberichte 2015 und 2016 zeigt, gab es eine beträchtliche Zunahme an österreichischen EU-Pilotverfahren und Vertragsverletzungsverfahren. Dies bedarf der Aufklärung bzw Erläuterung. Unter anderem hat man den Eindruck, dass Österreich Vertragsverletzungen nicht scheut. Es wird viel Aufwand betrieben, um die Nichtumsetzung von EU-Recht zu verteidigen – selbst wenn die Rechtsverletzung relativ evident ist. Knapp vor einer Klageerhebung durch die Kommission lenkt man ein.  Die letzte Anfrage der Grünen zu Vertragsverletzungsverfahren betraf das Jahr 2014[2]. In der aktuellen Anfrage wird besonderes Augenmerk auf die Umsetzung von EU-Vorgaben in den Politikbereichen Umweltschutz, Energierecht und Tierschutz gelegt.

Aktuell ist diesbezüglich ua festzuhalten,

-       dass Österreich etwa die Frist zur Umsetzung der UVP-Änderungs-RL 2011/92/EU 16.5.2017 tatenlos verstreichen hat lassen;

-       dass Österreich am 28.4.2017 ein Mahnschreiben wegen fehlender Aktualisierung der Gewässer-Bewirtschaftungspläne (Fristüberschreitung seit 22.3.2016) erhalten hat und

-       dass Österreich am 15.6.2017 ein Mahnschreiben wegen fehlender Daten in den Berichten nach der Abfallrahmen-RL für die Jahre 2013-2015, nämlich zur Erreichung der Zielvorgaben für Recycling und Verwertung von Sieglungs-, Bau- und Abbruchabfällen, erhalten hat.

 

Gegenüberstellung ausgewählter Tabellen der zwei Umsetzungsberichte 2015 und 2016 der Kommission (farbliche Hervorhebung der Zahlen betreffend Österreich durch die VerfasserInnen):

Mahnschreiben pro Jahr

 

 

Begründete Stellungnahmen pro Jahr

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anhängige Vertragsverletzungsverfahren per Jahresende

 

 

 

 

 

 

 

Per Jahresende anhängige Fälle wegen verspäteter Umsetzung

 

 

 

 

 

 

 

Neu eröffnete Fälle wegen verspäteter Umsetzung pro Kalenderjahr

 

2015:

 

 

2016:

 

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1.    Warum kam es bei den EU-Pilotverfahren und dem Vertragsverletzungsverfahren (1. und 2. Stufe) zu so einer beträchtlichen Zunahme von 2015 auf 2016 in Österreich?

2.    In welchen Politikbereichen gab es 2015 und 2016 jeweils die meisten EU-Pilotverfahren und Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich?

3.    Welche EU-Pilotverfahren waren per 31.12.2016 gegen Österreich wegen Verletzung von europäischen Vorschriften aus dem Umwelt-, Energie- und Tierschutzbereich offen? Um Bekanntgabe der Vorschrift und der Fall-Nummer wird ersucht.

4.    Welche Vertragsverletzungsverfahren waren per 31.12.2016 gegen Österreich wegen Verletzung von Vorschriften aus dem Umwelt-, Energie- und Tierschutzbereich offen? Um Bekanntgabe der Vorschrift und der Nummer des Vertragsverletzungsverfahrens wird ersucht.

5.    Wie viele Vertragsverletzungsverfahren wurden im Jahre 2015 und 2016 eingestellt und aus welchen Gründen (Österreich holte die Umsetzung nach, Österreich berichtigte die Rechtslage oder die falsche Anwendung usw)?

 

6.    Wie viele Klagen hat die Europäische Kommission gegen Österreich nach Art 258 und Art 260 AEUV in den Jahren 2015 und 2016 jeweils eingebracht?

7.    Wie viele Vorabentscheidungsverfahren waren in Bezug auf Österreich beim Europäischen Gerichtshof per 31.12.2015 und per 31.12.2016 anhängig? Um welche Auslegungsfragen ging es in diesen Vorabentscheidungsverfahren?

8.    Welche Richtlinien und sonstige EU-Vorgaben stehen per 31. Juli 2017 zur Umsetzung an? Wir bitten um Angabe der jeweiligen Umsetzungsfrist.

9.    Welcher Verwaltungsaufwand entsteht der Republik durch die verspätete oder falsche Umsetzung von europarechtlichen Vorgaben oder die falsche Anwendung von Europarecht, insbesondere in Hinblick auf die dem Bundesminister laut BMG, Anlage 1 (und Entschließung des Bundespräsidenten) zukommenden Agenden „Hinwirken auf die rechtzeitige und vollständige Umsetzung der Richtlinien der Europäischen Union“ und „Vertretung der Republik Österreich vor dem Gerichtshof der Europäischen Union“ jährlich, was war in den Kalenderjahren 2015 und 2016 für diese Aufgaben (Antwortschreiben Österreichs in EU-Pilotverfahren und in den Vertragsverletzungsverfahren samt Besprechungen mit den EU-Organen und den zur Umsetzung zuständigen innerstaatlichen Organen, Vertretung vor dem EUGH) budgetiert?



[1] Siehe dazu Entscheidungsbesprechung Rockenschaub in RdU 4/2016 und Eisenberger/Hofmann/Bayer (Vertretung des Projektbetreibers) in UT 2016/28 und von Schamschula/Schabhüttl/Weichsel-Goby (MitarbeiterInnen von ÖKOBÜRO und Umweltdachverband) in RdU 6/2016 sowie die Entscheidungsbesprechung zu VwGH 24.5.2016, 2013/07/0227-15 von Schulev-Steindl in RdU 4/2016.

[2] Siehe Anfrage Abg. Musiol, Freunde und Freundinnen vom 26. Juni 2015, Nr 5763/J.