13952/J XXV. GP

Eingelangt am 25.07.2017
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Alev Korun, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres

betreffend Einsatz für willkürlich inhaftierte türkische Menschenrechts-VerteidigerInnen

BEGRÜNDUNG

 

Die Verhaftungswelle in der Türkei geht ungebrochen weiter: Am 6. Juni 2017 wurden 22 türkische AnwältInnen in Izmir festgenommen. Einer von ihnen war Taner Kilic, Menschenrechtsverteidiger und Vorsitzender von Amnesty International in der Türkei. Untersuchungshaft wurde verhängt, der Vorwurf lautet – wie so oft auf „Mitglied in einer terroristischen Vereinigung“. Klar wird dadurch vor allem die politische Verfolgung all jener, die sich für menschenrechtliche Standards einsetzen – die Verhaftung von AnwältInnen bedeutet letztendlich auch das Verhöhnen rechtstaatlicher Prinzipien und das Mundtotmachen jeglicher kritischer Stimmen. Auch die zahlreichen inhaftierten JournalistInnen sind immer noch in Haft und bleiben somit von der Öffentlichkeit weggesperrt.

Am 6.7 2017 wurde publik, dass erneut mehrere MenschenrechtsaktivistInnen in der Türkei festgenommen wurden. Darunter ist auch die Direktorin der türkischen Sektion von Amnesty International, Idil Eser. Über sie wurde mittlerweile U-Haft verhängt.

Hier bedarf es einer klaren, unmissverständlichen Reaktion der internationalen Staatengemeinschaft und auch seitens der österreichischen Regierung. Der Präsident des Europaparlaments hat bereits am Montag die türkischen Behörden zur Freilassung von Taner Kilic aufgefordert, das US-State Department und der Menschenrechtsbeauftragte Deutschlands und Dänemarks Außenminister haben eindeutige Worte gefunden und die Freilassung Taner Kilics und der anderen 22 AnwältInnen gefordert.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Welche Forderungen und Aussagen von Seiten des österreichischen Außenministeriums gab es bezüglich der obengenannten Verhaftungen vom 6. Juni 2017 und nun am 6. Juli 2017?

 

2)    Welche sonstigen Interventionsmaßnahmen gab es bezüglich der obengenannten Verhaftungen vom 6. Juni 2017 und nun am 6. Juli 2017 durch das Außenministerium?

 

3)    Welche weiteren Interventionen sind durch die österreichische Regierung und auch das Außenministerium diesbezüglich geplant?

 

4)    Gab es eine Kontaktaufnahme diesbezüglich mit dem türkischen Botschafter in Wien bzw. mit der türkischen Regierung? Falls ja, wann und in welcher Form?

 

5)    Haben Sie sich im Rat für Auswärtige Angelegenheiten am 19.06.2017 für die Thematisierung der Inhaftierung der türkischen AnwältInnen eingesetzt bzw. dafür, dass diese und Herr Taner Kilic freigelassen werden?

 

6)    Werden Sie sich im kommenden Rat für Auswärtige Angelegenheiten für die Thematisierung der Inhaftierung von AnwältInnen und von MenschenrechtsaktivistInnen von Amnesty International in der Türkei einsetzen bzw. dafür, dass diese umgehend freigelassen werden?