13955/J XXV. GP

Eingelangt am 26.07.2017
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Anfrage

 

der Abgeordneten Judith Schwentner, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

betreffend Verstöße gegen Standes- und Ausübungsregeln

BEGRÜNDUNG

 

Mit der Gewerbeordnungsnovelle BGBl. I Nr. 81/2015  (in Kraft mit 10. Juli 2015) wurde eine gewerberechtliche Trennung von „Personenbetreuern“  und „Vermittlungsagenturen“ vollzogen. Die Tätigkeiten der Vermittlungsagenturen („Organisation von Personenbetreuung“) wurden aus dem bestehenden Personenbetreuungsgewerbe herausgelöst und in §161 GewO 1994 einem eigenen Gewerbe zugeordnet.  Seitdem dürfen PersonenbetreuerInnen nur mehr von Personen mit einem Gewerbeschein Organisation von Personenbetreuung vermittelt werden. Dieser Schritt war wichtig, denn es herrschte bislang völlige Intransparenz über die genaue Anzahl der in Österreich tätigen Vermittlungsagenturen zur Personenbetreuung.

Die Gewerbeordnung sieht eine Übergangsregelung vor (§  376  Z  59  GewO), nach der jene Gewerbetreibende, die bereits vor der Novellierung das Gewerbe der Personenbetreuung ausgeübt haben und immer noch ausüben, ihre Gewerbeberechtigung  bei der Gewerbebehörde auf Organisation von Personenbetreuung spätestens bis 31.12.2016 ummelden müssen.

In Folge der gewerberechtlichen Trennung wurden auch die Standes- und Ausübungsregeln für die beiden Gewerbe getrennt bzw. überarbeitet.  Für die Organisation von Personenbetreuung gibt es mit Beginn des Jahres 2016 andere Standes- und Ausübungsregeln (BGBl. II Nr. 397/2015) als für Leistungen der Personenbetreuung (BGBI. II Nr. 396/2015).

Die beiden Verordnungen zu den jeweiligen Standes- und Ausübungsregeln wurden im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz vom Bundesminister für Wirtschaft, Forschung und Wirtschaft erlassen. Der Vollzug der Verordnungen obliegt den Bezirksverwaltungsbehörden (d.h. Magistraten und Bezirkshauptmannschaften).

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1.    In wie vielen Fällen wurden Bezirksverwaltungsbehörden im Jahr 2016, sowie im Jahr 2017 wegen Verstößen gegen die neuen Standes- und Ausübungsregeln aktiv (bitte um getrennte Angabe nach Jahreszahl)?

2.    In wie vielen Fällen haben Vermittlungsagenturen oder Personenbetreuer im Jahr 2016, sowie im Jahr 2017 eine Verwaltungsstrafe erhalten (bitte um getrennte Angabe nach Jahreszahl)?

3.    In wie vielen Fällen wurde im Jahr 2016, sowie im Jahr 2017 die Gewerbeberechtigung aufgrund der Nicht-Einhaltung der Standes- und Ausübungsregeln wieder entzogen (bitte um getrennte Angabe nach Jahreszahl)?

4.    Wie viele Personen haben aktuell das Gewerbe „Organisation von Personenbetreuung“ angemeldet (bitte nach BL aufschlüsseln inkl. Gesamtzahl)?

5.    Wie viele Personen haben aktuell das Gewerbe „Personenbetreuung“ angemeldet (bitte nach BL aufschlüsseln inkl. Gesamtzahl)?

6.    Wie viele Personen haben sowohl das Gewerbe „Organisation von Personenbetreuung“ als auch das Gewerbe „Personenbetreuung“ angemeldet (bitte nach BL aufschlüsseln inkl. Gesamtzahl)?

7.    Wie beurteilen Sie die wachsende Zahl der PersonenbetreuerInnen sowie der Vermittlungsagenturen?

8.    Sehen Sie weiteren Handlungsbedarf, um die angebotene Qualität seitens der Vermittlungsagenturen gegenüber Pflegebedürftigen zu verbessern?