13958/J XXV. GP
Eingelangt am 31.07.2017
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Anfrage
der Abgeordneten Harald Walser, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Familien und Jugend
betreffend Umsetzung verpflichtendes kostenloses Kindergartenjahr
Im Frühjahr 2009 wurde zwischen dem Bund und den Ländern eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über ein verpflichtendes, kostenloses letztes Kindergartenjahr abgeschlossen. Seit September 2009 gibt es die Möglichkeit Kinder im Ausmaß von 16 bis 20 Wochenstunden kostenlos in außerhäusliche Betreuung zu geben. Seit September 2010 sind Eltern dazu auch in ganz Österreich verpflichtet.
In Art. 4 der 15a-Vereinbarung über die Einführung der halbtägig kostenlosen und verpflichtenden frühen Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen wird der Umfang der Besuchspflicht definiert.
Der verpflichtende Besuch hat an mindestens vier Tagen pro Woche für insgesamt mindestens 16 bis 20 Stunden zu erfolgen. Ausgenommen sind von der Verpflichtung vorzeitig eingeschulte Kinder, Kinder aufgrund einer Behinderung oder aus medizinischen Gründen bzw. aufgrund schwieriger Wegverhältnisse zwischen Wohnort und nächstgelegener institutioneller Kinderbetreuungseinrichtung. Weiters ausgenommen sind Kinder, bei denen die Verpflichtung im Rahmen der häuslichen Erziehung bzw. durch Tageseltern erfolgt.
Kinder dürfen gemäß Art.5 Ziffer 5 dem Kindergartenbesuch nur im Fall einer gerechtfertigten Verhinderung fernbleiben. Dies betrifft Urlaub (max. 3 Wochen), Erkrankung des Kindes sowie außergewöhnliche Ereignisse.
Bei Verstoß gegen die Besuchspflicht sind verwaltungsstrafrechtliche Sanktionen möglich. Diese sind auf landesgesetzlicher Ebene zu regeln.
Ab dem Kindergartenjahr 2016/2017 sind die Länder verpflichtet, allen Eltern von Kindern, die vor dem 1. September des jeweiligen Jahres ihr viertes Lebensjahr vollendet haben und noch nicht zum Besuch des Kindergartens angemeldet sind, zu einem Elterngespräch einzuladen. Im Zuge dieses Gesprächs sollen die Vorteile eines Kindergartenbesuchs vermittelt werden.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
1. In welcher Höhe stand den Ländern ein Bundeszuschuss zur Finanzierung des verpflichtenden Kindergartenjahrs in den Jahren 2015/2016 sowie 2016/2017 zur Verfügung? (Bitte um getrennte Auflistung nach Bundesländern)
2. Wurde der Bundeszuschuss von den einzelnen Bundesländern jeweils in voller Höhe ausgeschöpft? (Bitte um getrennte Auflistung nach Bundesländern)
3. Falls nein: welche Bundesländer mussten Mittel wegen nicht widmungsgemäßer Verwendung zurückerstatten?
6. Wie viele Kinder wurden 2012, 2013, 2014, 2015 und 2016 in den einzelnen Bundesländern vom verpflichtenden Kindergartenjahr per Antrag abgemeldet? (Bitte um getrennte Auflistung nach Bundesländern)