13963/J XXV. GP

Eingelangt am 02.08.2017
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Anfrage

 

der Abgeordneten Judith Schwentner, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten

BEGRÜNDUNG

 

Seit 2009 können steuerpflichtige Eltern unterschiedliche steuerliche Erleichterungen geltend machen. So können Eltern Kosten für Kinderbetreuung in der Höhe von maximal 2.300 Euro pro Kalenderjahr und Kind absetzen. Das betreffende Kind darf das zehnte Lebensjahr zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht vollendet haben (für Kinder, die erhöhte Familienbeihilfe aufgrund einer Behinderung beziehen gilt das 16. Lebensjahr), und die Betreuung muss entweder in einer institutionellen Einrichtung erfolgen, die den landesgesetzlichen Vorschriften für Kinderbetreuungseinrichtungen entspricht oder durch eine pädagogisch qualifizierte Person (die z. B. eine entsprechende Ausbildung absolviert hat) erfolgen. Die Kinderbetreuungskosten werden im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung bzw. der Einkommensteuererklärung als „außergewöhnliche Belastung“ geltend gemacht.

Eingeführt wurde zudem der Kinderfreibetrag. Dieser beträgt ab dem Jahr 2016 440  Euro jährlich wenn er nur von einem/einer Steuerpflichtigen geltend gemacht wird bzw. 300 Euro wenn er von zwei Steuerpflichtigen für dasselbe Kind geltend gemacht wird. Der Kinderfreibetrag wird ebenfalls über die Arbeitnehmerveranlagung bzw. die Einkommensteuererklärung geltend gemacht.

Wie die Zahlen aus den letzten Jahren wiederholt zeigten (zuletzt 9690/AB XXV.GP, 28.10.2016), werden die steuerlichen Begünstigungen für Familien weit weniger genutzt als ursprünglich budgetiert und erwartet. Dies geht auch aus einer Studie des Instituts für Familienforschung hervor, wonach nur ein Drittel der befragten Familien die Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten nutzt (apa, 15.1.2015).

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1.    In welcher Höhe wurden 2009-2016 jeweils Aufwendungen für Kinderbetreuung aus dem Titel der steuerlichen Absetzbarkeit für Kinderbetreuungskosten bei der Finanz geltend gemacht? (insgesamt und getrennte Auflistung nach Bundesländern und Einzeljahren)

2.    Wie hoch sind die Steuerausfälle aus dem Titel der steuerlichen Absetzbarkeit für Kinderbetreuungskosten im Jahr 2009-2016 jeweils nach Bundesländern aufgeschlüsselt?

a.    In welchen Einkommensklassen (Quartile oder Dezile) sind diese Steuerausfälle zu verzeichnen?

3.    In wie viel Prozent der Fälle handelt es sich um Alleinverdienerhaushalte, Alleinerzieherhaushalte?

4.    Wie vielen Personen kam der Absetzbetrag für Kinderbetreuungskosten in den Jahren 2009-2016 jeweils zu gute?

5.    Wie viele Kinder profitierten in den Einzeljahren 2009-2016 von der Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten?

6.    Wie viele Kinder profitierten in Prozent  - gemessen an der jeweiligen Gesamtzahl der unter 10-Jährigen bzw. unter 16-Jährigen mit Behinderung - in den Einzeljahren 2009-2016 von der Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten?

7.    In welchen Einkommensklassen (Quartile oder Dezile) lagen Personen, die den Absetzbetrag für Kinderbetreuungskosten geltend machten, in den Jahren 2009-2016 (bitte um getrennte jährliche Aufstellung)?

8.    Wie hoch wurden in den Jahren 2009-2016 die Steuerausfälle aus dem Titel der steuerlichen Absetzbarkeit für Kinderbetreuungskosten jeweils angenommen?

9.    Wie hoch schätzen Sie die Steuerausfälle aus der steuerlichen Absetzbarkeit für Kinderbetreuungskosten im Jahr 2017 und 2018?

10. Wie hoch sind die Steuerausfälle aufgrund des Kinderfreibetrages im Jahr 2009-2016? (getrennte Auflistung nach Bundesländern und Einzeljahren)

a.    In welchen Einkommensklassen (Quartile oder Dezile) sind diese Steuerausfälle zu verzeichnen?

11. In wie viel Prozent der Fälle handelt es sich in den einzelnen Jahren jeweils um Alleinverdienerhaushalte, Alleinerzieherhaushalte und in wie viel Prozent der Fälle wird der Kinderfreibetrag von beiden Elternteilen geltend gemacht?

12. Wie hoch wurden die Steuerentfälle für den Kinderfreibetrag bei Beschlussfassung der gesetzlichen Bestimmung geschätzt?

13. Wie hoch schätzen Sie die Steuerausfälle für den Kinderfreibetrag im Jahr 2017 und 2018?

14. Wie vielen Personen kam der Kinderfreibetrag in den Einzeljahren 2009-2016 jeweils zu gute?

15. Wie viele Kinder profitierten in den Einzeljahren 2009-2016 vom Kinderfreibetrag?

16. Wie viele Kinder profitierten in Prozent  - gemessen an der jeweiligen Gesamtzahl der anspruchsberechtigten Kinder - in den Einzeljahren 2009-2016 vom Kinderfreibetrag?