13965/J XXV. GP
Eingelangt am 04.08.2017
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Anfrage
der Abgeordneten Judith Schwentner, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
betreffend Inanspruchnahme von Pflegekarenz und Pflegeteilzeit
Seit 1.1.2014 haben pflegende Angehörige und betreuende Angehörige die Möglichkeit eine Pflegekarenz sowie Pflegeteilzeit in Anspruch zu nehmen. Die Einführung war ein zentraler Schritt, um jene Personen zu unterstützen, die sich plötzlich um pflegebedürftige Angehörige kümmern müssen. Pflegekarenz und auch Pflegeteilzeit leisten einen wesentlichen Beitrag um jene Zeit zu überbrücken, in der ein Heimplatz bzw. die Pflege und Betreuung zu Hause von den Angehörigen organisiert wird (Behördenwege, Adaptierung von Räumen, Pflegepersonal finden).
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
1. Wie viele Menschen haben im Jahr 2016, wie viele im Jahr 2017 ein Pflegekarenzgeld aufgrund einer Pflegekarenz bezogen? (aufgeschlüsselt nach Bundesländern)
2. Mit welcher Inanspruchnahme rechnen sie im Jahr 2018?
3. Wie hoch ist der Frauenanteil im Jahr 2016 sowie im Jahr 2017 bei der Inanspruchnahme von Pflegekarenzgeld aufgrund einer Pflegekarenz?
4. Wie hoch ist die durchschnittliche Dauer der Pflegekarenz im Jahr 2016 sowie im Jahr 2017?
5. Wie hoch ist das ausbezahlte Pflegekarenzgeld durchschnittlich im Jahr 2016 sowie im Jahr 2017?
6. In wie vielen Pflegekarenz-Fällen hatte die zu betreuende Person die Mindest-Pflegestufe 3, in wie vielen Fällen wurden minderjährige Angehörige gepflegt, in wie vielen Fällen eine demenziell erkrankte Angehörige (bitte um getrennte Darstellung der Jahre 2016 und 2017)?
7. Wie vielen Menschen wurde im Jahr 2016 sowie im Jahr 2017 Pflegekarenzgeld aufgrund einer Pflegeteilzeit gewährt? (aufgeschlüsselt nach Bundesländern)
8. Mit welcher Inanspruchnahme rechnen Sie im Jahr 2018?
9. Wie hoch ist der Frauenanteil bei den BezieherInnen von Pflegekarenzgeld aufgrund einer Pflegeteilzeit im Jahr 2016 sowie im Jahr 2017?
10. In wie vielen Pflegeteilzeit-Fällen hatte die zu betreuende Person die Mindest-Pflegestufe 3, in wie vielen Fällen wurde ein/e minderjährige Angehörige gepflegt, in wie vielen Fällen eine demenziell erkrankte Angehörige (bitte um getrennte Darstellung der Jahre 2016 und 2017)?
11. Wie groß war der finanzielle Aufwand des Bundes für das Pflegekarenzgeld im Jahr 2014, 2015, 2016 sowie 2017?
12. Wie hat sich der Aufwand dabei auf Personen in Pflegekarenz, Pflegeteilzeit sowie Familienhospizkarenz in den Einzeljahren jeweils verteilt?
13. In wie vielen Fällen wurde im Jahr 2016 sowie im Jahr 2017 seitens des Sozialministeriumsservice telefonischer Support zu Pflegekarenz/Pflegeteilzeit-Fragen geleistet?
14. Wird über diesen Support und die gestellten Fragen eine Dokumentation gemacht, um daraus Adaptierungen abzuleiten?
15. Wie beurteilen sie die Inanspruchnahme von Pflegekarenz und Pflegeteilzeit in den Jahren 2016 und 2017?
16. Welche Maßnahmen werden sie ergreifen, um die Bekanntheit des Angebots und in Folge die Inanspruchnahme weiter zu steigern?
17. Würde aus Ihrer Sicht ein Rechtsanspruch auf Pflegekarenz und Pflegeteilzeit die Inanspruchnahme erhöhen?