13989/J XXV. GP

Eingelangt am 09.08.2017
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Anfrage

 

der Abgeordneten Karl Öllinger, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Justiz

betreffend Aufwendungen für Kabinette (II)

BEGRÜNDUNG

 

Mit der Anfragebeantwortung 12663/AB haben Sie bzw. Ihr Ministerium meine parlamentarische Anfrage 13223/J betreffend Aufwendungen für Kabinette trotz Ihres Verweises auf andere parlamentarische Anfragen nicht beantwortet.

Ganz im Gegenteil setzen Sie durch den Verweis auf andere parlamentarische Anfragen, in denen zum überwiegenden Teil völlig andere Fragen gestellt wurden, eine schlechte Tradition fort, die im günstigsten Fall bedeuten würde, dass sich Abgeordnete Antworten zu den gestellten Fragen selbst zusammenstückeln bzw. - suchen sollten, die in den allermeisten Fällen aber schlicht die Verweigerung von Antworten beinhaltet.

Um an dieser Stelle nur ein Beispiel zu nennen, sei auf die von Ihnen genannten Anfragereihen des Abgeordneten Scherak hingewiesen. So fragt der Abgeordnete Scherak in seinen parlamentarischen Anfragen nicht nach den jährlichen Gesamtkosten, die aus der Beschäftigung aller MitarbeiterInnen des Minister- bzw. Staatssekretariatsbüros entstehen, sondern nach jenen Gesamtkosten zu einem bestimmten Stichtag. Dennoch verweisen Sie zur Beantwortung meiner Anfrage nach den jährlichen Kosten seit 2013 unter anderem auf jene des Abg. Scherak, in der diese Frage aber nicht beantwortet wird.

Das ist inakzeptabel! Nicht nur, weil es bedeuten würde, dass Ihnen bzw. Ihrem Ressort die Bundesverfassung mit dem Interpellationsrecht und das Geschäftsordnungsgesetz gleichgültig sind, sondern auch weil Sie bzw. Ihr Ressort damit jeden Ansatz von Transparenz und Vergleichbarkeit verweigern würden. Wie Sie nämlich unschwer feststellen können, stelle ich die Anfragen betr. Aufwendungen für Kabinette schon seit einigen Jahren an alle Ressorts und habe ich in der Vergangenheit von Ihrem Ressort auch korrekte Antworten erhalten.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE

 

1)    Welche Personen, geordnet nach Namen bzw. Funktion, wurden seit 16.12.2013 bis zum Stichtag 30.6.2017 (unter Anführung des Datums des Beschäftigungsbeginns sowie eines etwaigen Beschäftigungsendes) im Ministerbüro (gegebenenfalls auch im Büro des Staatssekretariats) beschäftigt und auf welcher Grundlage (Beamten-Dienstrechtsgesetz, Vertragsbediensteten-gesetz, Sondervertrag gemäß § 36 VBG, Angestelltengesetz oder Arbeitsüberlassungsgesetz) basierte dieses Dienstverhältnis jeweils?

2)    Bei wie vielen und welchen MitarbeiterInnen des Ministerbüros (bzw. des Staatssekretariats-Büros) bestanden seit 16.12.2013 Arbeitsleihverträge?

3)    Mit welchen Arbeitskräfteüberlassern wurden diese Arbeitsleihverträge abgeschlossen?

4)    Wie hoch sind die Gesamtkosten (inkl. Überstunden und sonstiger Entgeltbestandteile), die aus der Beschäftigung aller MitarbeiterInnen des Minister- bzw. Staatssekretariatsbüros (gemeint sind hier KabinettsmitarbeiterInnen im engeren Sinn, exkl. Sekretariat, Kanzlei – und sonstige Hilfskräfte) jeweils in den Jahren 2013 bis 2016 entstanden sind?

5)    Bei wie vielen sonstigen MitarbeiterInnen des Ministerbüros (gemeint sind hier Kanzlei- und sonstige Hilfskräfte, Fahrdienst, Sekretariate usw.) bestanden in den Jahren 2013 bis 2016 Arbeitsleihverträge?