13990/J XXV. GP

Eingelangt am 09.08.2017
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Anfrage

 

der Abgeordneten Karl Öllinger, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Bildung

betreffend Aufwendungen für Kabinette (II)

BEGRÜNDUNG

 

Mit  der  Anfragebeantwortung  12662/AB  haben  Sie  bzw.  Ihr  Ministerium  meine  parlamentarische Anfrage 13218/J betreffend Aufwendungen für Kabinette trotz Ihres Verweises auf andere parlamentarische Anfragen nicht beantwortet.

Ganz  im  Gegenteil  setzen  Sie  durch  den  Verweis  auf  andere  parlamentarische  Anfragen,  in  denen  zum  überwiegenden  Teil  völlig  andere  Fragen  gestellt  wurden,  eine  schlechte  Tradition  fort,  die  im  günstigsten  Fall  bedeuten  würde, dass  sich  Abgeordnete  Antworten  zu  den  gestellten  Fragen  selbst  zusammenstückeln  bzw. -suchen  sollten,  die  in  den  allermeisten  Fällen  aber schlicht  die  Verweigerung  von  Antworten beinhaltet.

Um an dieser Stelle nur ein Beispiel zu nennen, sei auf die von Ihnen genannten Anfragereihen des Abgeordneten Scherak hingewiesen. So fragt der Abgeordnete Scherak in seinen parlamentarischen Anfragen nicht nach den jährlichen Gesamtkosten, die aus der Beschäftigung aller MitarbeiterInnen des Minister- bzw. Staatssekretariatsbüros entstehen, sondern nach jenen Gesamtkosten zu einem bestimmten Stichtag. Dennoch verweisen Sie zur Beantwortung meiner Anfrage nach den jährlichen Kosten seit 2013 unter anderem auf jene des Abg. Scherak, in der diese Frage aber nicht beantwortet wird.

Das  ist  inakzeptabel!  Nicht  nur,  weil  es  bedeuten  würde,  dass  Ihnen  bzw.  Ihrem  Ressort     die     Bundesverfassung     mit     dem     Interpellationsrecht     und     das     Geschäftsordnungsgesetz  gleichgültig  sind,  sondern  auch  weil  Sie  bzw.  Ihr  Ressort  damit  jeden  Ansatz  von  Transparenz  und  Vergleichbarkeit  verweigern  würden.  Wie  Sie nämlich unschwer feststellen können, stelle ich die Anfragen betr. Aufwendungen für  Kabinette  schon  seit  einigen  Jahren  an  alle  Ressorts  und  habe  ich  in  der  Vergangenheit von Ihrem Ressort auch korrekte Antworten erhalten.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE

 

1)    Wie viele Personen werden gegenwärtig (zum Stichtag 30.06.2017) im Ministerbüro (gegebenenfalls im Büro des Staatssekretariats) beschäftigt?

2)    Welche Personen, geordnet nach Namen bzw. Funktion, wurden seit 16.12.2013 bis zum Stichtag 30.6.2017 (unter Anführung des Datums des Beschäftigungsbeginns sowie eines etwaigen Beschäftigungsendes) im Ministerbüro (gegebenenfalls auch im Büro des Staatssekretariats) beschäftigt und auf welcher Grundlage (Beamten-Dienstrechtsgesetz, Vertragsbediensteten-gesetz, Sondervertrag gemäß § 36 VBG, Angestelltengesetz oder Arbeitsüberlassungsgesetz) basierte dieses Dienstverhältnis jeweils?

3)    Bei wie vielen und welchen MitarbeiterInnen des Ministerbüros (bzw. des Staatssekretariats-Büros) bestanden seit 16.12.2013 Arbeitsleihverträge?

4)    Mit welchen Arbeitskräfteüberlassern wurden diese Arbeitsleihverträge abgeschlossen?

5)    Wie hoch sind die Gesamtkosten (inkl. Überstunden und sonstiger Entgeltbestandteile), die aus der Beschäftigung aller MitarbeiterInnen des Minister- bzw. Staatssekretariatsbüros (gemeint sind hier KabinettsmitarbeiterInnen im engeren Sinn, exkl. Sekretariat, Kanzlei – und sonstige Hilfskräfte) jeweils in den Jahren 2013 bis 2016 entstanden sind?