13995/J XXV. GP

Eingelangt am 10.08.2017
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Anfrage

 

der Abgeordneten Matthias Köchl, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

betreffend Einnahmen der Wirtschaftskammer 2007-2016

BEGRÜNDUNG

 

Transparenz ist ein wesentliches Gebot der Stunde, gerade wenn es um die Verwendung von Steuern und Abgaben geht. Auch bei der Wirtschaftskammer gilt: Die Mitglieder der Wirtschaftskammer sollten sowohl über die Mittelverwendung als auch die Mitteleinhebung der – von ihnen bezahlten – WKO Bescheid wissen. Denn in § 131 des Wirtschaftskammergesetzes 1998 heißt es: Die Gebarung der nach diesem Bundesgesetz gebildeten Organisationen hat nach den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu erfolgen. Die in den §§ 122 bis 125 vorgesehenen Kammerumlagen, Grundumlagen und Gebühren für Sonderleistungen sind innerhalb der in diesen Bestimmungen festgelegten Höchstgrenzen nur in solcher Höhe festzusetzen, dass ihr Aufkommen zusammen mit allfälligen sonstigen Erträgen einschließlich der Leistungsentgelte den in den genehmigten Jahresvoranschlägen festgelegten Aufwand deckt und unter Bedachtnahme auf die unterschiedliche wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Unternehmungen der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt wird. Zum Ausgleich von unvorhergesehenen Schwankungen bei den Erträgen und Aufwendungen sowie zur Bedeckung bestimmter Vorhaben sind angemessene Rücklagen zu bilden.

Um die damit für die Wirtschaftskammer geltenden Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit durch Mitglieder überprüfbar zu machen, sind sowohl Einnahme- als auch Ausgabesituation transparent zu machen.

In der Vergangenheit krankten die vom BMWFW übermittelten Zahlen vor allem an den fehlenden Einnahmen aus den Fachgruppen. Das BMWFW sei an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass die Aufsichtspflicht des BMWFW auch per Gesetz die Fachorganisationen betriff. Bei ordnungsgemäßer Wahrnehmung dieser Aufsichtspflichten sollten die entsprechenden Daten beim BMWFW aufliegen.

§ 136 Wirtschaftskammergesetz besagt:
Abs. 1: Die Wirtschaftskammern und die Fachorganisationen werden vom Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit beaufsichtigt.

 

Abs. 2: Die Aufsicht umfasst die Sorge für die gesetzmäßige Führung der Geschäfte und Aufrechterhaltung des ordnungsmäßigen Ganges der Verwaltung. Die Aufsichtsbehörde ist bei Handhabung ihres Aufsichtsrechtes insbesondere berechtigt, erforderliche Auskünfte von den betroffenen Organisationen der gewerblichen Wirtschaft einzuholen und rechtswidrige Beschlüsse aufzuheben. Die betroffenen Organisationen haben ihre Auskünfte umgehend im Wege der Bundeskammer an die Aufsichtsbehörde zu übermitteln. Bei diesen Auskünften gilt die Verschwiegenheitspflicht gemäß § 69 nicht.

Die Daten existieren unseren Informationen nach auch – siehe folgende Darstellung für das Jahr 2013 – jedoch werden diese Daten bisher nicht öffentlich zur Verfügung gestellt.

Abbildung 1 - kolportierte Einnahmensituation WKO 2013 bzw. Auszüge aus 2012

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Wie hoch waren die durch die Fachorganisationen eingenommenen Grundumlagen in den Jahren 2007 – 2016? (Aufschlüsselung je Bundesland, Sparte und Jahr)

 

2)    Wie hoch waren die Einnahmen aus der Kammerumlage I in den Jahren 2007 – 2016? (Aufschlüsselung je Bundesland, Sparte und Jahr)

 

3)    Wie hoch waren die Einnahmen aus der Kammerumlage II in den Jahren 2007-2016? (Aufschlüsselung je Bundesland, Sparte und Jahr)

 

4)    Wofür wurden die der Wirtschaftskammer und ihren Fachorganisationen zur Verfügung stehenden Mittel in den Jahren 2007 – 2016 aufgewendet? Die Aufschlüsselung hat analog zum §231 Unternehmensgesetzbuch zu erfolgen.
(Ist eine Integration aller Teilorganisationen oder die Berücksichtigung aller Gliederungsteile gemäß den Ziffern des §231 UGB nicht möglich, so sind jedenfalls die Ihnen vorliegenden Daten zu Teilorganisationen und Gliederungen gemäß §231 UGB zu übermitteln. Dies gilt insbesondere für Personalausgaben).

 

5)    Wie entwickelte sich der Personalstand der Wirtschaftskammer (alle Organisationseinheiten, in VZÄ) in den Jahren 2007 – 2016? (Aufschlüsselung je Organisationseinheit und Jahr)