13998/J XXV. GP

Eingelangt am 10.08.2017
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Anfrage

 

der Abgeordneten Helene Jarmer, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Umsetzung der Entschließung betreffend De-Institutionalisierung im Bereich des Wohnens

BEGRÜNDUNG

 

Im November 2016 hat der Nationalrat auf Basis des Entschließungsantrages der Grünen betreffend „Begleitforschung zur De-Institutionalisierung und selbstbestimmtem Wohnen von Menschen mit Behinderungen“ (180/E) einstimmig eine Entschließung mit folgendem Text beschlossen:

„Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird ersucht, im Rahmen der Begleitgruppe zum NAP Behinderung die Länder aufzufordern, einen gegenseitigen Abgleich von best practice Beispielen für zeitgemäße Wohnformen und alternative Wohnkonzepte im Behindertenbereich durchzuführen und gegebenenfalls in ihr Angebot aufzunehmen.“

Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention beinhaltet das Recht auf unabhängige Lebensführung und Einbeziehung von Menschen mit Behinderung in die Gemeinschaft. Menschen mit Behinderung müssen gleichberechtigt die Möglichkeit haben, zu wählen, wo und mit wem sie leben. Sie dürfen nicht verpflichtet werden, in besonderen Wohnformen zu leben.

Im Herbst 2013 wurden die Bundesregierung und die Landesregierungen von der UNO im Rahmen einer Staatenprüfung zu größeren Anstrengungen im Bereich De-Institutionalisierung aufgefordert.

Auch im Nationalen Aktionsplan Behinderung 2012 bis 2020, der Strategie der österreichischen Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist das Ziel der De-Institutionalisierung enthalten. Es fehlen allerdings konkrete Maßnahmen und Zeitpläne zur Umsetzung.

Bisher sind keine Informationen über die Umsetzung der Entschließung bekannt geworden.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Wie ist der Stand der Umsetzung der oben angeführten Entschließung des Bundes betreffend De-Institutionalisierung im Bereich des Wohnens?

 

2)    Welche Person ist konkret für die Umsetzung zuständig?

 

3)    Welche konkreten best practice Beispiele für zeitgemäße Wohnformen und alternative Wohnkonzepte wurden ausgetauscht?

 

4)    Gibt es einen Bericht der Begleitgruppe des NAP über den gegenseitigen Abgleich von best practice Beispielen für zeitgemäße Wohnformen und alternative Wohnkonzepte im Behindertenbereich?

Wenn ja, wo kann man den Bericht einsehen?

Wenn nein, warum nicht?

 

5)    Wurden bereits best practice Beispiele für zeitgemäße Wohnformen und alternative Wohnkonzepte im Behindertenbereich von einem Bundesland in ein anderes übernommen? Wenn ja, um welche Wohnformen und alternative Wohnkonzepte handelt es sich konkret?