14005/J XXV. GP

Eingelangt am 16.08.2017
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Anfrage

 

der Abgeordneten Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport

betreffend Erzwungene Landungen im österreichischen Luftraum

BEGRÜNDUNG

 

Die Überwachung des österreichischen Luftraums (es gibt rund 1,2 bis 1,3 Mio. Überflüge im Jahr) wird zum weitaus überwiegenden Teil von der zivilen Austro Control bewältigt. In wenigen Ausnahmefällen gibt es Probleme mit dem Funkkontakt, der Flugzeugkennung, der Flugroute oder einer fehlenden Überfluggenehmigung. Wiederum nur bei einem Teil dieser Fälle, rund fünfzigmal im Jahr, wird ein Militäreinsatz ausgelöst.

In Österreich wird unter „abfangen“ etwas salopp sowohl die Identifikation eines Flugzeugs durch visuelle Identifikation und Kontrolle aus der Nähe, als auch das eigentliche Abfangen, das Verbot für ein Flugzeug, seinen Flug fortzusetzen und dessen erzwungene Landung verstanden.

Es gibt rechtliche Grundlagen, nach denen ein den Luftraum verletzendes Flugzeug zur Landung auf einem österreichischen Flughafen gezwungen werden kann (siehe Chicago Convention bzw. Abkommen über die internationale Zivilluftfahrt). Dieser Landezwang wird in der Regel von Abfangjägern durchgesetzt, die sich an international vereinbarte Prozeduren zu halten haben (sich vor und an die linke Seite des Flugzeugs zu positionieren, es mit Flügelwackeln zum Folgen aufzufordern, es zum Flughafen zu eskortieren, etc). Es ist unklar, wie oft Abfangjäger oder sonstige militärische Luftfahrzeuge einen solchen, mit Gewaltandrohung verbundenen, Landezwang ausgeübt haben.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende


ANFRAGE

 

1)    Welche durch den Einsatz von Militär-Luftfahrzeugen erzwungene Landungen hat es in Österreich seit 1973 gegeben?
(Bitte um Liste ohne Übungseinsätze, mit Datum, Art und Nationalität des abgefangenen Flugzeugs, Type des eingesetzten Militär-Luftfahrzeugs und gesetzlicher Grundlage des Einsatzes.)