14008/J XXV. GP

Eingelangt am 16.08.2017
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Anfrage

 

der Abgeordneten Matthias Köchl, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

betreffend Waffentypisierungen auf Kosten der Steuerzahler

BEGRÜNDUNG

 

Es ist durchaus sinnvoll, wenn technische Geräte bei Zulassung und laufend geprüft werden, um Beteiligte und Unbeteiligte vor möglichen Fehlfunktionen zu schützen. Ein ganz besonders heikler Fall sind hierbei Waffen: Nicht nur dass auch das korrekte Funktionieren tödliche Folgen haben kann, auch sind die Schadensfolgen einer Begegnung mit einer abgefeuerten Schusswaffe meist enorm.

Österreich besitzt als Prüf- und Zulassungsstelle das Beschussamt, das zwei Betriebsstätten besitzt: Einmal in Wien (was aufgrund des Einzugsgebietes logisch erscheint) und einmal in Ferlach in Kärnten (was vorwiegend auf die ebenfalls in Ferlach angesiedelte HTL für Waffen- und Sicherheitstechnik zurückzuführen ist). Für die auch in Ferlach ansässige Firma Glock ist dies sicherlich auch praktisch, allerdings haben laut Beschussämterverordnung 2013 ohnehin Hersteller und Importeure die Möglichkeit, eine Nebenstelle der Beschussämter vor Ort (also beim Import- oder Produktionsunternehmen) einrichten zu lassen[1].

Das Beschussamt zeigt sich zuständig für die Zulassung von Waffen und Munition im Allgemeinen (eine Art „Typenzulassung“) und die Prüfung von Einzelwaffen (z.B. wenn eine restaurierte historische Waffe wieder in Betrieb genommen werden soll). Das Ziel des Beschusswesen laut UG40 Teilheft für das Jahr 2017 (Seite 39) lautet: „Schutz der Benutzer/innen ziviler Handfeuerwaffen und deren Munition (Jäger/innen, Sportschütz/innen, Polizei, Sicherheitsdienste).“

Soweit so gut – auch jedes Auto erfährt eine Typenzulassung und muss sich hernach in regelmäßigen Abständen einer technischen Prüfung unterziehen (unterliegt also einem strengeren Prüfregime als Waffen). Der entscheidende Unterschied aber: Für die Prüfung von Kfz muss der Besitzer die vollen Kosten tragen. Soweit die Zahlen des Budgets 2017 Aufschluss darüber geben, zahlen hingegen alle SteuerzahlerInnen für die technischen Prüfungen von Waffen (deren gesellschaftlicher Mehrwert generell in Frage zu stellen ist).

Dabei heißt es im Beschussgesetz, § 21 Absatz 2, dass die Beschussämter berechtigt sind, „für diese Versuchstätigkeit vom Antragsteller angemessene Vergütungen einzuheben, die mindestens die aufgelaufenen Selbstkosten decken.“[2]

Den Einnahmen aus Kostenbeiträgen und Gebühren in der Höhe von 62.000 Euro im Jahr 2017 stehen 976.000.- Euro an Kosten gegenüber[3]. Die Deckung aus den Prüfgebühren (wenn überhaupt welche einhoben werden) ist also gleich Null. Erwartet wird laut Budget 2017 insgesamt ein Verlust von 841.000 Euro.

Gerade bei Produkten, die kaum zum Wohl von BürgerInnen und Bürgern eingesetzt werden, ist eine Quersubventionierung durch die SteuerzahlerInnen hinterfragenswert. Auch weil die Typengenehmigungen der österreichischen Beschussämter CIP-konform[4] ausgestellt werden – und damit in Ländern wie Russland und Saudi-Arabien ebenfalls gültig sind. Die in Österreich durch SteuerzahlerInnen bezahlten Waffentypisierungen dienen somit dazu, Waffen direkt in Ländern mit fraglichen Menschenrechtslagen absetzen zu können und – so das BMWFW – der „Erleichterung des zwischenstaatlichen Handels mit zivilen Handfeuerwaffen und Munition“.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Bitte schlüsseln Sie auf, welche Kundengruppen sich für die Einnahmen von 62.000 Euro laut Budget aus Kostenbeiträgen und Gebühren verantwortlich zeigen. Bitte unterscheiden Sie zumindest zwischen „Typengenehmigungen Waffen“, „Typengenehmigungen Munition“, „Prüfung von Böllern und Vorderladern für Schwarzpulver“ und „Einzelprüfungen von anderen Feuerwaffen“.

2)    Wie viele Typengenehmigungen wurden in den einzelnen Beschussämtern seit 2014 durchgeführt? Bitte um eine Liste mit der Anzahl für die einzelnen Ämter und Nebenstellen pro Jahr.

3)    Welche Vergütungen bzw. Gebühren sind 2017 für eine Typengenehmigung einer Faustfeuerwaffe an die Beschussämter zu entrichten?


4)    Aus welchem Grund werden keine kostendeckenden Gebühren und Prüfentgelte von den Beschussämtern eingehoben?

5)    Für welche Unternehmen wurden 2014 bis 2016 die meisten Typengenehmigungen vorgenommen? Bitte um Unterscheidung in Waffen und Munition, Aufzählung der fünf Unternehmen mit den meisten beantragten Genehmigungen im besagten Zeitraum.

6)    Welcher Anteil der von den Beschussämtern von 2014-2016 typengenehmigten Waffen werden in CIP-Mitgliedsländer exportiert?

7)    Bei welchen Betrieben hat das Beschussamt Nebenstellen gemäß § 4 Beschussämterverordnung 2013 eingerichtet? Bitte um Aufzählung mit Name des Unternehmens und Ort.

 



[1] https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20000182

[2] Die Formulierung „Versuchstätigkeit“ unterscheidet sich von der sonst für die „Kerntätigkeiten“ im Beschussgesetz verwendete Begrifflichkeit der „Erprobung“

[3] Zählt man sonstige Einkünfte, z.B. aus Materialverkäufen, etc. dazu, kommt man insgesamt auf 135.000 Euro Einnahmen, in denen die oben genannten 62.000 Euro bereits enthalten sind.

[4] https://www.bmwfw.gv.at/TechnikUndVermessung/Beschusswesen/Seiten/default.aspx