14011/J XXV. GP

Eingelangt am 17.08.2017
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen

betreffend Hauterkrankungen als Berufskrankheit

Die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) kennt gemäß § 177 und Anlage 1 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG) 53 Berufskrankheiten. Im Jahre 2015 wurden insgesamt 1093 Berufskrankheiten bei Erwerbstätigen in Österreich anerkannt. Hauterkrankungen ordnen sich jährlich als die zweithäufigste Berufskrankheit mit rund 15% aller anerkannten Fälle. Die Tragweite von Hauterkrankungen spiegelt sich auch in einer von der AUVA bezahlten Kampagne - "Hautnah an der Schönheit" - wieder. Bei Anerkennung einer Hauterkrankung als Berufskrankheit steht dem Erwerbstätigen laut ASVG eine Versehrtenrente - falls die Erwerbsfähigkeit mehr als 20% vermindert ist - zu. Nach zwei Jahren geht die Versehrtenrente gemäß ASVG in eine Dauerrente über. Aus diesem Grund war es üblich, nach spätestens zwei Jahren eine Nachuntersuchung zur Reevaluierung der Berufskrankheit vorzunehmen. Laut NEOS vorliegenden Informationen ist eine solche Nachuntersuchung inzwischen nicht mehr gängige Praxis.

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

 

Anfrage:

 

1.    Wie vielen Personen wurden Renten auf Grund anerkannten Hauterkrankungen als Berufskrankheiten zwischen 2010 bis 2016 zugesprochen? (aufgelistet jährlich, getrennt nach Bundesland der Versicherten)

2.    Wie hoch fielen die Renten auf Grund anerkannten Hauterkrankungen als Berufskrankheiten zwischen 2010 bis 2016 nach verminderter Erwerbsfähigkeit aus? (Anzahl bis € 300 mtl, bis € 600 mtl, darüber; aufgelistet jährlich)

3.    Wie hoch fielen die Gesamtausgaben bei Renten auf Grund von anerkannten Hauterkrankungen als Berufskrankheiten zwischen 2010 bis 2016 aus? (aufgelistet jährlich)

4.    Wie viele Nachuntersuchungen auf Grund anerkannten Hauterkrankungen als Berufskrankheiten fanden zwischen 2010 bis 2016 statt?

5.    Nach wie vielen Monaten findet durchschnittlich die erste Nachuntersuchung auf Grund anerkannten Hauterkrankungen als Berufskrankheiten statt? (aufgelistet jährlich von 2010 bis 2016)

6.    Wie hoch waren die Kosten für Nachuntersuchungen auf Grund anerkannten Hauterkrankungen als Berufskrankheit? (aufgelistet jährlich von 2010 bis 2016)

7.    Wie vielen Personen wurden Hauterkrankungen als Berufskrankheit aberkannt? (aufgelistet jährlich von 2010 bis 2016)

8.    Wie vielen Personen wurden Hauterkrankungen als Berufskrankheit auf Grund von Nachuntersuchungen aberkannt, weil sich der Gesundheitszustand gebessert hatte? (aufgelistet jährlich von 2010 bis 2016)

9.    Nach wie vielen Jahren wurden wie vielen Personen Hauterkrankungen als Berufskrankheit aberkannt? (aufgelistet jährlich von 2010 bis 2016)

10. Wie hoch wird das Einsparungspotential bei der Versehrtenrente auf Grund von Hauterkrankungen als Berufskrankheit durch Nachuntersuchungen beziffert?

11. Gab es eine offizielle Neuregelung bei Nachuntersuchungen i.V.m. Hauterkrankungen als Berufskrankheit und/oder Berufskrankheiten (z.B. Weisung, Erlass)?

12. Gab es eine interne Neuregelung bei Nachuntersuchungen i.V.m. mit Hauterkrankungen als Berufskrankheit und/oder Berufskrankheiten generell (z.B. Weisung, Erlass)?

13. Wie hoch fielen die Kosten für Präventionsarbeit im Zusammenhang mit Hauterkrankungen als Berufskrankheit aus? (aufgelistet jährlich von 2010 bis 2016)

14. Bestehen interne Daten zur Abschätzung des Kosten-Nutzen-Effekts von Präventionsarbeit im Zusammenhang mit Hauterkrankungen als Berufskrankheit?

a.    Wenn nein, warum nicht?