14019/J XXV. GP

Eingelangt am 29.08.2017
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Berivan Aslan, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Justiz

betreffend Gerichtsverfahren aufgrund von Diskriminierung am Arbeitsplatz - BMJ

BEGRÜNDUNG

 

Diskriminierung am Arbeitsplatz ist für viele Frauen trotz des bestehenden gesetzlichen Verbots immer noch bittere Realität. Als eine von mehreren Maßnahmen wurden von der Politik Gleichbehandlungsanwaltschaften und die Gleichbehandlungskommission ins Leben gerufen. An diese Stellen können sich Betroffene wenden und im Bedarfsfall Diskriminierungsfälle am Arbeitsplatz prüfen lassen.

Die Gleichbehandlungskommission berichtet regelmäßig (alle zwei Jahre) über ihre Tätigkeiten, die Zahl der Verfahren und der Verfahrensdauer. Anhand dieser Daten wird ersichtlich, dass sich überwiegend Frauen an die Kommission wegen Diskriminierung am Arbeitsmarkt wenden (112 Frauen gegenüber 16 Männern im letzten Berichtszeitraum). Die häufigsten geäußerten Diskriminierungsgründe lauten dabei Beendigung des Dienstverhältnisses, Belästigung, aber auch „sonstige Arbeitsbedingungen“. Im letzten Berichtszeitraum (2014 – 2015) wurden von der Gleichbehandlungskommission insgesamt 36 Prüfergebnisse erstellt. In 30 Fällen wurde Diskriminierung (unterschiedlichster Arten) festgestellt, nur in sechs Fällen konnten die Anträge nicht bestätigt werden.

Der hohen Transparenz im Tätigkeitsbereich der Gleichbehandlungskommission in Bezug auf Diskriminierung am Arbeitsplatz steht eine große Intransparenz im Bereich der gerichtlich durchgeführten Rechtsverfahren gegenüber. Zwar ist bekannt, dass die Fallzahl an Gerichtsverfahren bezüglich Diskriminierung am Arbeitsplatz sehr gering ist, jedoch fehlt es an einer vollständigen Übersicht über in Österreich geführte Gerichtsverfahren in diesem Rechtsbereich. Offenbar liegen weder in den zuständigen Ministerien noch in den Institutionen zur Durchsetzung von Gleichbehandlung wie Gleichbehandlungsanwaltschaft und – kommission die entsprechenden Daten vor.


Ein Überblick über die tatsächlich geführten Gerichtsverfahren in Österreich zu Gleichbehandlungsverfahren wäre jedoch notwendig, um beurteilen zu können, inwieweit die Rechtsdurchsetzung in Bezug auf Diskriminierung in Österreich gediehen ist.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Wie viele Rechtsverfahren zu gleichbehandlungsrechtlichen Fragen werden jährlich in Österreich geführt und entschieden?

2)    Werden in Ihrem Ressort Daten zu den erstinstanzlichen Gerichtsurteilen zu Gleichbehandlungsfragen gesammelt?
Falls ja, warum werden diese nicht veröffentlicht? Falls nein, warum werden diese Daten nicht gesammelt?

3)    Sammelt Ihr Ressort Begründungen der RichterInnen bei der Zuerkennung bzw. Aberkennung von Diskriminierungserfahrungen am Arbeitsplatz um die Spruchpraxis auch abseits der höchstgerichtlichen Judikatur zu dokumentieren, welche Erkenntnisse werden daraus gewonnen und wo werden diese Informationen veröffentlicht?

4)    Aus welchem Datenmaterial verschafft sich ihr Ressort einen Überblick über die rechtliche Durchsetzung des Gleichbehandlungsgesetzes?

5)    Welche Wege gibt es, um an anonymisierte, erstinstanzliche GlBG-Urteile der Gerichte zu gelangen?

6)    Wie vielen Personen wurde in den Jahren 2013, 2014, 2015 und 2016 Schadenersatz aufgrund erlittener Diskriminierung in einem gerichtlichen Verfahren zuerkannt?

7)    Welche Summe an Schadenersatz wurde in den Jahren 2013, 2014, 2015 und 2016 jeweils für Betroffene von Diskriminierung durch Gerichtsverfahren erzielt (insgesamt und durchschnittlich pro Person)?

8)    Laut dem Bericht „Evaluierung der Instrumente des Gleichbehandlungsberichts“ von 2016 existiert ein Erlass des Justizministeriums, wonach erstinstanzliche GlGB-Urteile von den Gerichten gekennzeichnet werden müssen, mit dem Ziel, dass sie von der Fachöffentlichkeit vollständig erfasst werden können. Warum wird dieser Erlass nicht umgesetzt?