14028/J XXV. GP

Eingelangt am 31.08.2017
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Julian Schmid, Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Inneres

betreffend Missstände beim Grundwehrdienst – ist das MilStrafG totes Recht?

BEGRÜNDUNG

 

Seit dem tragischen Tod eines Garde-Rekruten im Zuge seiner Grundausbildung in der Kaserne Horn am 8. August 2017 häufen sich die Berichte über offensichtliche Missstände bei der Ausbildung junger Grundwehrdiener. So berichtet Der Standard in seinem Artikel Vorwürfe gegen Bundesheer reißen nicht ab vom 15. August unter anderem Folgendes:

Nach dem Tod eines Rekruten will ein ehemaliger Grundwehrdiener nicht länger über seine negativen Erlebnisse schweigen

"Burschen, i was ned ob eich des kloa is, owa für die nächsten sechs Monat g'hert euer Oasch mir!" Das ist einer der Sätze, mit dem der Grundwehrdienst für Lukas Schnell (Name von Redaktion geändert) in der Kaserne Zwölfaxing in Niederösterreich im Jahr 2015 begonnen haben soll. Lange dauerte er nicht, denn ein Monat später rüstete der Rekrut wieder ab. Offizieller Grund: Anpassungsstörungen. Zwei Jahre später, nimmt er den Tod des 19-jährigen Rekruten in Horn als Anlass, seine eigenen Erfahrungen zu schildern.

Sanitäter ignorierte Befund

Schnell sei mit neun anderen Kameraden in einem Zimmer untergebracht gewesen, dessen Fenster alle zugeschraubt und nicht zu öffnen waren und in dem es von der Decke getropft habe. Das Gebäude, so habe es das Kaderpersonal erzählt, sei noch vor einigen Wochen als mögliches Asylheim geprüft worden und "in allen Belangen durchgefallen.

"Zwischen Stellung und Einrückung sei bei Schnell eine Skoliose an der Wirbelsäule und ein Beckenschiefstand von einem Zentimeter festgestellt worden. Zu Beginn seines Grundwehrdienstes hätten ihn Rückenschmerzen geplagt, weshalb er mit den Befunden seines Privatarztes zum Sanitätsdienst der Kaserne erschienen sein soll. Dort habe ein in etwa 50-jähriger Sanitäter die Befunde mit den Worten "Des kenn i ned, Sie hobn nix. Sie san a Kämpfer!" ignoriert.Ein Arzt sei zu dem Zeitpunkt nicht anwesend gewesen. Als der Ex-Rekrut in Folge unter Schlaflosigkeit und "toten Beinen" wieder um Hilfe beim Sanitätsdienst ersucht haben soll, habe ihm der Sanitäter mittels blankounterzeichnetem Rezept psychsomatische Medikamente in Kombination mit Parkemed 500 verschrieben. Wieder sei der Arzt nicht da gewesen, und die Medikamente vom Sanitäter verschrieben worden. Aus Angst vor psychischen Folgeschäden habe Schnell die Medikamente nicht eingenommen: "Ich hätte mich mit den Medikamenten, die sich bei mir im Spind stapelten, drei Mal umlegen können."

Im Wald kollabiert

Schnell berichtet auch von physischer Gewalt. Besonders in Erinnerung geblieben sei ihm ein Fall, bei dem ein Kamerad vor "sicher 40 anderen Rekruten" von einem Wachtmeister aus dem Zimmer geprügelt worden sei, weil er bei einer Adjustierungsübung zu langsam war. Der Wachtmeister soll einen Lederhandschuh getragen haben, mit dem er allen, die zu spät herauskamen, "eine drübergezogen" haben soll. Einige Tage später sei ein anderer Kamerad bei einem nächtlichen Marsch im Wald kollabiert, nachdem der Wachtmeister jeden "Hilfeschrei" mit "Solange man noch reden kann, kann man auch marschieren" zurückgewiesen haben soll. Nach einer Suchaktion sei der Rekrut unansprechbar wiedergefunden worden. Diese Vorfälle hielt Schnell in einem anonymen Fragebogen der Heeresseelsorge fest. In den drei Tagen darauf sei jedoch mit Tests die Schrift des Whistleblowers ermittelt worden. Ab dann habe sich das Verhalten des Kaderpersonals Schnell gegenüber "schlagartig" geändert. Einem Zimmerkameraden soll vom Wachtmeister angeordnet worden sein, Schnell zu ohrfeigen, weil dieser bei einer Übung zu langsam gewesen sei. "Der Kamerad wusste nicht was los ist, und zögerte. Der Wachtmeister sagte: "Willst du das nächste Opfer sein? Wisch ihm eine!" Dann ist er rübergekommen und hat mir eine runtergehaut. Danach wurden die Übungen ganz normal fortgesetzt", sagt Schnell. Dem Kameraden, der Schnell auf Befehl eine Ohrfeige gegeben habe, könne er keinen Vorwurf machen, denn "im Bundesheer sind alle wie abgeschottete Igel. Jeder ist mit sich selbst beschäftigt und schaut, dass er irgendwie unbeschädigt durch den Tag kommt."

Im selben Artikel werden auch schwere Vorwürfe im Zusammenhang mit dem Tod des 19-Jährigen Rekruten in Horn erhoben:

Horn: Beschwerden laut Kameraden ignoriert.

Knapp zwei Wochen nach dem Tod des Rekruten in Horn haben nun zwei Kameraden des jungen Mannes in der Wochenzeitung "Falter" Vorwürfe gegen Vorgesetzte erhoben. Der 19-Jährige habe bei dem Marsch nach kurzer Wegzeit geklagt, dass es ihm schlecht ginge. "Er hat es jedem gesagt, aber keiner hat ihm zugehört", zitiert der "Falter". Er habe blass ausgesehen und ihm sei übel und schwindlig gewesen, berichten die zwei Kameraden, von denen einer bei dem Marsch dabei war. Der 19-Jährige soll die anderen Grundwehrdiener und einen Gefreiten darauf hingewiesen haben, der Gefreite habe ihm aufgetragen weiterzugehen. Auch ein Kommandant soll von den Beschwerden des Rekruten gewusst haben, berichteten die Kameraden laut "Falter". Außerdem habe ein Kommandant vor dem Marsch gesagt, es bringe nichts, sich während der Übung zu beschweren, wer genug Luft habe sich zu beschweren, habe genug Luft zu marschieren. Im Verteidigungsministerium werden die Ergebnisse der eingesetzten Untersuchungskommission abgewartet, sagte Bauer auf APA-Anfrage am Dienstagabend. Im Erstbericht seien jedenfalls "keinerlei Verfehlungen" der Vorgesetzten festgestellt worden. Laut vorläufigem Obduktionsergebnis war Überhitzung des Körpers die Todesursache. Bei einer Blutuntersuchung des verstorbenen Rekruten wurde außerdem ein akuter Infekt festgestellt. (Marija Barišić, 15.8.2017)

Im MilitärstrafG bestehen Tatbestände, welche Fehlverhalten von Ranghöheren unter Strafe stellen:

Vernachlässigung der Obsorgepflicht

§ 33. (1) Wer als militärischer Vorgesetzter, wenn auch nur fahrlässig, die ihm obliegende Sorge für die Erhaltung und Schonung der ihm unterstellten Soldaten gröblich vernachlässigt und dadurch fahrlässig eine schwere Körperverletzung oder eine Körperverletzung mit Dauerfolgen eines Soldaten herbeiführt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, wer aber dadurch fahrlässig den Tod eines Soldaten herbeiführt, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.

(2) Abs. 1 ist nicht anzuwenden, wenn die Tat nach anderen Bestimmungen mit strengerer Strafe bedroht ist.

Entwürdigende Behandlung

§ 35. Wer

1.

einen Untergebenen oder Rangniedereren in einer die Menschenwürde verletzenden Weise behandelt oder

2.

aus Bosheit einem Untergebenen den Dienst erschwert und ihn dadurch in einen qualvollen Zustand versetzt,

ist, wenn die Tat nicht nach anderen Bestimmungen mit strengerer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.

Unterdrückung von Eingaben

§ 37. (1) Wer einen Untergebenen oder Rangniedereren durch Befehle, Zuwendung oder Versprechen von Geschenken oder anderen Vorteilen oder durch Drohungen zu bewegen sucht, eine Anzeige, Meldung, Beschwerde oder andere Eingabe zu unterlassen oder zurückzuziehen, ist, wenn die Tat nicht nach anderen Bestimmungen mit strengerer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer eine solche Eingabe eines Untergebenen oder Rangniedereren, die er weiterzuleiten oder selbst zu erledigen hätte, unterdrückt.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Wie viele Ermittlungsverfahren nach § 33 MilStrafG (Vernachlässigung der Obsorgepflicht) wurden in den letzten 10 Jahren geführt (aufgeschlüsselt nach Bundesland / Kaserne / Kompanie / und Kalenderjahr)?

a.    Wo waren die Beschuldigten zum mutmaßlichen Tatzeitpunkt stationiert (aufgeschlüsselt nach Bundesland / Kaserne / Kompanie und gegliedert nach Kalenderjahren)

b.    Welchen Status hatten die Beschuldigten zum mutmaßlichen Tatzeitpunkt (Grundwehrdiener / Berufs- bzw. Zeitsoldat/in)

c.    Wie viele der Beschuldigten waren zum Tatzeitpunkt mit der Ausbildung von Rekrut/inn/en betraut?

d.    Wie viele dieser Verfahren endeten mit

                                  i.    Verurteilung

                                ii.    Diversion

                               iii.    Freispruch

                               iv.    Einstellung

(jeweils aufgeschlüsselt nach Kalenderjahren und Bundesländern / Kaserne / Kompanie)?

2)    Wie viele Ermittlungsverfahren nach § 35 Z 1 MilStrafG (Entwürdigende Behandlung) wurden in den letzten 10 Jahren geführt (aufgeschlüsselt nach Bundesland / Kaserne / Kompanie / und Kalenderjahr)?

a.    Wo waren die Beschuldigten zum mutmaßlichen Tatzeitpunkt stationiert (aufgeschlüsselt nach Bundesland / Kaserne / Kompanie und gegliedert nach Kalenderjahren)

b.    Welchen Status hatten die Beschuldigten zum mutmaßlichen Tatzeitpunkt (Grundwehrdiener / Berufs- bzw. Zeitsoldat/in)

c.    Wie viele der Beschuldigten waren zum Tatzeitpunkt mit der Ausbildung von Rekrut/inn/en betraut?

d.    Wie viele dieser Verfahren endeten mit

                                  i.    Verurteilung

                                ii.    Diversion

                               iii.    Freispruch

                               iv.    Einstellung

(jeweils aufgeschlüsselt nach Kalenderjahren und Bundesländern / Kaserne / Kompanie)?

3)    Wie viele Ermittlungsverfahren nach § 35 Z 2 MilStrafG (Entwürdigende Behandlung) wurden in den letzten 10 Jahren geführt (aufgeschlüsselt nach Bundesland / Kaserne / Kompanie / und Kalenderjahr)?

a.    Wo waren die Beschuldigten zum mutmaßlichen Tatzeitpunkt stationiert (aufgeschlüsselt nach Bundesland / Kaserne / Kompanie und gegliedert nach Kalenderjahren)

b.    Welchen Status hatten die Beschuldigten zum mutmaßlichen Tatzeitpunkt (Grundwehrdiener / Berufs- bzw. Zeitsoldat/in)

c.    Wie viele der Beschuldigten waren zum Tatzeitpunkt mit der Ausbildung von Rekrut/inn/en betraut?

d.    Wie viele dieser Verfahren endeten mit

                                  i.    Verurteilung

                                ii.    Diversion

                               iii.    Freispruch

                               iv.    Einstellung

(jeweils aufgeschlüsselt nach Kalenderjahren und Bundesländern / Kaserne / Kompanie)?

4)    Wie viele Ermittlungsverfahren nach § 37 MilStrafG (Unterdrückung von Eingaben) wurden in den letzten 10 Jahren geführt (aufgeschlüsselt nach Bundesland / Kaserne / Kompanie / und Kalenderjahr)?

a.    Wo waren die Beschuldigten zum mutmaßlichen Tatzeitpunkt stationiert (aufgeschlüsselt nach Bundesland / Kaserne / Kompanie und gegliedert nach Kalenderjahren)

b.    Welchen Status hatten die Beschuldigten zum mutmaßlichen Tatzeitpunkt (Grundwehrdiener / Berufs- bzw. Zeitsoldat/in)

c.    Wie viele der Beschuldigten waren zum Tatzeitpunkt mit der Ausbildung von Rekrut/inn/en betraut?

d.    Wie viele dieser Verfahren endeten mit

                                  i.    Verurteilung

                                ii.    Diversion

                               iii.    Freispruch

                               iv.    Einstellung

(jeweils aufgeschlüsselt nach Kalenderjahren und Bundesländern / Kaserne / Kompanie)?

5)    Wie viele Ermittlungsverfahren nach anderen Delikten des StGB und des MilStrafG wurden in den letzten 10 Jahren gegen Bundesheerangehörige wegen Vorfällen im Dienst geführt (aufgeschlüsselt nach Bundesland / Kaserne / Kompanie / vorgeworfenes Delikt und gegliedert nach Kalenderjahren)

a.    Welchen Status hatten die Beschuldigten zum mutmaßlichen Tatzeitpunkt (Grundwehrdiener / Berufs- bzw. Zeitsoldat/in)

b.    Wie viele der Beschuldigten waren zum Tatzeitpunkt mit der Ausbildung von Rekrut/inn/en betraut?

c.    Wie viele dieser Verfahren endeten mit

                                  i.    Verurteilung

                                ii.    Diversion

                               iii.    Freispruch

                               iv.    Einstellung

(jeweils aufgeschlüsselt nach Kalenderjahren und Bundesländern / Kaserne / Kompanie)?