14036/J XXV. GP

Eingelangt am 06.09.2017
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Jarolim und zahlreicher Genossinnen und Genossen,
an den Bundesminister für Inneres Mag. Wolfgang Sobotka
betreffend

Im Bereich Gänserndorf aktive „Vergiftungsjäger“

Nun bereits seit länger als einem Jahr werden im Raum Gänserndorf durch im Volksmund als „Vergiftungsjäger“ bezeichnete Kriminelle immer wieder streng geschützte Raubvögel aber auch andere Tiere durch mit dem verbotenen Pestizid Carbofuran präparierte Köder vergiftet. Das Gift wirkt auf die Vögel derart, dass sie über lange Zeit andauernde Krämpfe bekommen, durch die Lähmung der Beine und Flügel flugunfähig werden und nach einem stundenlangen Todeskampf qualvoll und unter großen Schmerzen sterben. Mindestens 20 solcher Vorfälle werden pro Jahr dokumentiert, die Dunkelziffer wird noch wesentlich höher geschätzt.

In der Bevölkerung wird gemutmaßt, dass es völlig unwahrscheinlich wäre, dass die in das Jagdgeschehen vor Ort eingeweihte Jägerschaft nicht in der Lage wäre, bei Unterstützung durch die zuständigen Exekutivkräften zu eruieren, welche schwarzen Schafe aus ihrer Mitte oder der Landwirtschaft die fortlaufenden Verbrechen begehen. Selbst teilweise vermutete eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit der Kriminellen stellt kein Verfolgungshindernis dar sondern ist allenfalls im Rahmen des Strafprozesses für die Frage der Verhängung von Geld- bzw. Haftstrafen oder die Einweisung in eine Anstalt gem. § 21 Strafgesetzbuch relevant.

Dies bedeutet, dass auch seitens der Exekutive ermittlungstechnische Anhaltspunkte zur Aufdeckung der kriminellen Aktivitäten vermutlich einer kleinen Anzahl von „Vergiftungsjägern“ gegeben sein sollten, insbesondere bei intensiver Zusammenarbeit mit der örtlichen Jäger- und Landwirtschaft.

Die jüngste und begrüßenswerte Judikatur des Obersten Gerichtshofs gibt der öffentlichen Hand auch die Möglichkeit, „Vergiftungsjäger“ nicht nur zu beträchtlichen Strafen zu verurteilen, sondern ihnen gegenüber auch die Kosten für die durch ihre kriminellen Aktivitäten entstandenen Schäden bei laufenden Aufzuchtprogramme einbringlich zu machen. Auf dieser Basis sollte es auch gelingen, die gegenüber dem benachbarten  Ausland im besonderen Ausmaß hervorstechende kriminelle Energie der „Vergiftungsjäger“ in Österreich effektvoll einzudämmen.

Die Selbstkontrolle durch das Jagdaufsichtssystem um Gänserdorf scheint aktuell nicht ausreichend zu sein, um der „Vergiftungsjäger" Herr zu werden. Nicht nur wird dadurch grauenhafte Tierquälerei nicht ausreichend verfolgt, sondern werden auch Aufzuchtkosten und Forschungskosten der Biologen, die sich mit den Tieren beschäftigen, frustriert. Es ist nicht nachvollziehbar, warum die österreichischen SteuerzahlerInnen für diese tierquälerischen Taten aufkommen sollen.

Die Verfolgung der gegenständlichen Straftaten bedarf auch keiner hochtechnologischen, allenfalls sogar erst noch über mehrere Jahre zu entwickelnder Gerätschaften oder Software sondern kann durch klassische Kommunikations- und Erhebungsmittel gewährleistet werden.

Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher nachstehende

Anfrage

an den Bundesminister für Inneres:

1.    Wie viele Fälle von Tötungen von Wildvögeln durch präparierte Köder in Österreich sind Ihnen bzw. dem BMI je nach Bundesland geordnet bekannt?

a.    Wie oft wurde das Pestizid Carbofuran eingesetzt?

b.     In wie vielen Fällen wurde ein Jagdschein entzogen

2.    Welche ermittlungstechnischen Maßnahmen wurden durch die Exekutivkräfte bei der Begehung derartiger Straftaten bis dato gesetzt und wodurch konnten die erfolgreichsten Zugriffe gesetzt werden?

3.    Welche Maßnahmen bzw. Sondermaßnahmen gedenken Sie angesichts der extrem gehäuften kriminellen Aktivitäten durch Vergiftung von streng geschützten Raubvögel und sonstigen Tieren rund um Gänserndorf zu setzen und wann, falls keine warum nicht?