14038/J XXV. GP

Eingelangt am 06.09.2017
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Anfrage

 

der Abgeordneten Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Justiz

betreffend Zahlungsflüsse in Zusammenhang mit Magna-Gegengeschäften

BEGRÜNDUNG

 

Der ehemalige MAGNA-Manager Hubert HÖDL erhielt von der Firma EADS, nunmehr AIRBUS SE, insgesamt 6,8 Millionen Euro. Die Zahlungen erfolgten unter Bezugnahme auf Gegengeschäftsbestätigungen, die der MAGNA-Konzern beim Wirtschaftsministerium eingereicht hatte. Welche konkreten Gegenleistungen für die erhaltenen Zahlungen erbracht worden waren, ist unklar.

EADS überwies die Gelder zunächst an die Briefkastenfirma VECTOR Aerospace LLP mit Sitz in London. VECTOR leitete die Zahlungen weiter an die mutmaßlichen Briefkastenfirmen COLUMBUS Trade Services Limited, ORBITAL Business Value Development KB und CENTRO CONSULT Ltd. Schließlich landeten die Gelder bei der österreichischen Gesellschaft INDUCON Industrieconsulting GmbH und bei der DOMERFIELD Company Ltd mit Sitz in Zypern. Beide Gesellschaften sind Hubert HÖDL zurechenbar. 

Am 19. Mai 2005 erhielt die Firma DOMERFIELD von COLUMBUS die erste Zahlung in Höhe von 2,25 Millionen Euro. Davon wurden am 25. Mai 2005 1,8 Millionen Euro an die CALONE Stiftung in Liechtenstein weitergeleitet, die ebenfalls Hubert HÖDL zurechenbar ist. Noch am selben Tag beschloss der damalige Stiftungsrat, diese 1,8 Millionen Euro in bar auszubezahlen. Laut einem Liechtensteiner Rechtsanwalt wurde das Geld Hubert HÖDLs Frau, Charlotte HÖDL, gutgebracht.

Im selben Jahr, am 31. Juli 2005, stellte die Firma INDUCON eine Rechnung an ORBITAL über bereits überwiesene 202.000,-- Euro. Am 31. August 2005 wurden weitere 227.450,-- Euro in Rechnung gestellt, zahlbar bis 14. September 2005. ORBITAL verrechnete diese Beträge mit VECTOR.

Hubert HÖDL hatte bereits vor Abschluss der Eurofighter-Verträge Kontakt zu namhaften Funktionären aus Politik und Wirtschaft. Bereits im Jahr 2001 hatte Hödl ein Treffen mit Manfred Bischoff (DAIMLERCHRYSLER), Frank Stronach, Siegi Wolf (MAGNA) und Rudolf Lohberger (WKO). Des Weiteren hatte er am 23.4.2001 ein Treffen mit Karl-Heinz Grasser (BMF), Manfred Bischoff und Josef Christl (Kabinett BMF). 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Wie ist der Verfahrensstand betreffend Verbleib der rund 6,8 Millionen Euro?

2)    Inwieweit hat die zuständige Staatsanwaltschaft überprüft, ob Charlotte HÖDL tatsächlich (Letzt-) Empfängerin der oben genannten Barabhebung in Höhe von 1,8 Millionen Euro vom 25. Mai 2005 war?

3)    Inwieweit hat die zuständige Staatsanwaltschaft überprüft, ob die familiären Geldtransfers des damals amtierenden Finanzministers im Jahr 2005 nicht auch ihren Weg über oben genannte Konstruktion genommen haben könnten?

4)    Sind derzeit Strafverfahren in diesem Zusammenhang anhängig?

5)    Falls ja: Wie viele Verfahren und bei welchen Staatsanwaltschaften bzw. Gerichten?

6)    Welche Teilaspekte werden strafgerichtlich verfolgt?

7)    Gegen wie viele Beschuldigte richten sich diese Verfahren?

8)    Wer sind die Beschuldigten?

9)    Wegen welcher Straftatbestände werden Ermittlungen geführt?

10) Wurden in dieser Angelegenheit bereits Einvernahmen durchgeführt?

11) Wurden in dieser Angelegenheit Hausdurchsuchungen durchgeführt?

12) Wie ist der Stand der Verfahren und wann ist mit einer Entscheidung über die Anklageerhebung zu rechnen?