14042/J XXV. GP

Eingelangt am 07.09.2017
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Anfrage

 

der Abgeordneten Werner Neubauer

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Pensionsanpassung 2018

Der Parlamentskorrespondenz 932 vom 24. August 2017 ist Folgendes zu entnehmen:

 

„Die Regierung hat sich darauf verständigt, niedrige Pensionen im kommenden Jahr deutlich über der Inflationsrate zu erhöhen, und dem Nationalrat einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt (1767 d.B.).

Konkret sieht das Pensionsanpassungsgesetz 2018 vor, Pensionen bis zu 1.500 € – inklusive der Ausgleichszulagenrichtsätze – um 2,2 % sowie Pensionen zwischen 1.500 € und 2.000 € um einen monatlichen Pauschalbetrag von 33 € anzuheben. Danach wird BezieherInnen einer monatlichen Pension von bis zu 3.355 € die Inflationen (1,6%) abgegolten. Ab diesem Betrag sinkt der Prozentsatz der Pensionserhöhung linear ab, wer mehr als 4.980 € Pension bezieht, erhält 2018 keine Pensionserhöhung.“

Begründet wird die gestaffelte Pensionserhöhung damit, dass gerade kleine und mittlere Pensionen von den überdurchschnittlich steigenden Lebensmittelkosten und Lebenserhaltungskosten im engeren Sinn (Essen, Trinken, Wohnen) betroffen sind. Die zusätzlichen Kosten fürs Budget werden im Bereich der gesetzlichen Pensionsversicherung mit 136 Mio. € angegeben, demgegenüber kommt es im Bereich der Beamtenpensionen zu Einsparungen von 21,6 Mio. €.“

 

Die Intension kleinere Pensionen aus den genannten Gründen großzügiger zu erhöhen, ist nachvollziehbar und begrüßenswert auch im Sinne der Armutsbekämpfung. Es bleibt erwartungsgemäß jedoch nicht der Protest der sonstigen Bezieher von ASVG-Pensionen aus, die aufgrund der gestaffelten Erhöhung nun nicht die volle Inflation abgegolten bekommen, obwohl auch diesen die gesetzlich verankerte Wertsicherung zusteht.

 

Darüber hinaus wäre gerade wegen der exorbitant hohen Lebenshaltungskosten eine spürbar höhere Mindestpension bzw. ein erhöhter Ausgleichszulagenrichtsatz für Personen, die zumindest vierzig Jahre Beiträge einbezahlt haben eine Überlegung wert.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende

 

Anfrage

  1. Ist diese Form der gestaffelten Pensionsanpassung, auf welche sich die Regierung geeinigt hat, rechtlich abgesichert?
  2. Gibt es seitens der österreichischen Bundesregierung keinerlei verfassungsrechtliche Bedenken dahingehend, dass aufgrund unterschiedlicher Anpassungsfaktoren eine Ungleichbehandlung und damit Diskriminierung all jener Pensionisten im ASVG entsteht, deren Pension unter 2,2 Prozent erhöht wird?
  3. Sehen Sie in Ihrer Funktion als Sozialminister Handlungsbedarf angesichts der Tatsache, dass aufgrund der überproportional steigenden Lebenshaltungskosten immer mehr (Mindest-)Pensionisten kaum mehr über die Runden kommen, vom Genuss eines einigermaßen angemessenen Lebensstandards ganz zu schweigen?
    1. Wenn ja, welche Maßnahmen werden Sie setzen?
    2. Wenn nein, warum nicht?
  4. Welche Mehrkosten würden durch die Einführung eines erhöhten Ausgleichszulagenrichtsatzes, also de facto einer Mindestpension mit 1.200,- Euro für jene Personen, die zumindest vierzig Beitragsjahre vorweisen können, entstehen(unter Angabe des statistisch erfassten Zahlenmaterial sowie der Parameter und Faktoren auf welchen die Berechnung bzw. Schätzung fußt)?