14046/J XXV. GP

Eingelangt am 14.09.2017
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Anfrage

 

der Abgeordneten Judith Schwentner, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Familien und Jugend

betreffend verzögerte Bearbeitung von Anträgen auf Kinderbetreuungsgeld

BEGRÜNDUNG

 

Ende August 2017 wurde aufgrund medialer Berichterstattung bekannt, dass es seitens der WGKK offensichtlich massive Rückstände bei der Bearbeitung von Anträgen auf Kinderbetreuungsgeld gibt. Für Familien, die monatelang auf Ausbezahlung von Kinderbetreuungsgeld warten müssen, können dadurch existenzbedrohende Situationen entstehen.

Im Ö1-Mittagsjournal vom 28.8.2017 spricht Familienministerin Karmasin von rund 8.000 offenen Fällen seitens der WGKK und massiven Schwankungsbreiten von Bearbeitungsgebühren seitens der Gebietskrankenkassen in anderen Bundesländern. Entsprechend dem Interview hat Ministerin Karmasin der WGKK eine Weisung erteilt, die Probleme beim Kinderbetreuungsgeld zu beheben und in vier Wochen einen Fortschrittsbericht vorzulegen. Karin Zoufal, Verwaltungsdirektorin der WGKK, bestritt die Vorwürfe im Interview. Lt. WGKK handelte es sich Ende August um rund 500 offene Neuanträge. Karin Zoufal stellte zudem fest, dass das Familienministerium Lösungsvorschläge der WGKK untersagt hätte. Um Zeit zu sparen, hatte die WGKK geplant den Telefondienst auszulagern. Dies sei vom Familienministerium ebenso untersagt worden wie der Einsatz von Dolmetschern und Ausfüll-Hilfen.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1.    Wie viel Geld stellt das Familienministerium den Krankenkassen jährlich für die Abwicklung des Kinderbetreuungsgeldes zur Verfügung? (bitte um Angabe je nach Bundesland und nach Einzeljahren 2015, 2016, 2017)

2.    Wurde die Mehrbelastung der GKKs aufgrund der Gesetzesänderung mit 1.3.2017 finanziell berücksichtigt?

3.    Wie hoch ist die durchschnittliche Bearbeitungsdauer eines Antrags in Tagen auf Kinderbetreuungsgeld in den unterschiedlichen Bundesländern seit 1.3.2017?

4.    Worauf führen Sie die unterschiedlich lange Bearbeitungsdauer der Länder zurück?

5.    Wie hoch war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer eines Antrags in Tagen auf Kinderbetreuungsgeld in den unterschiedlichen Bundesländern im Jahr 2016?

6.    Wie viele Kinderbetreuungsgeld-Anträge sind in den einzelnen Bundesländern derzeit noch gänzlich unbearbeitet?

7.    Wie viel Kinderbetreuungsgeld-Anträge sind aktuell in Bearbeitung (d.h. es fließt noch kein Geld an Familien, weil Anträge u.a. unvollständig sind)?

8.    Wie viel Prozent der in Bearbeitung befindlichen Kinderbetreuungsgeld-Anträge haben jeweils einen Auslandsbezug (ein Elternteil lebt oder arbeitet im Ausland)?

9.    Liegt Ihnen der Fortschrittsbericht der WGKK bereits vor?

10. Welche Maßnahmen hat die WGKK zur Lösung der Rückstau-Problematik ergriffen?

11. Wie beurteilen Sie den aktuellen Stand?

12. Ist es richtig, dass Sie die Lösungsvorschläge der WGKK untersagt haben (Auslagerung Telefondienst, Dolmetscher, Ausfüll-Hilfen?

13. Wenn ja, warum?

14. Wie viele MitarbeiterInnen (in VZÄ) haben Sie im Familienservice, der Hotline des Familienministeriums (Tel.: 0800 240 262) aktuell beschäftigt?

15. Seit wann gibt es die gesonderte „Infoline Kinderbetreuungsgeld“ (Tel.: 0800 240 014)?

16. Wie viele MitarbeiterInnen (in VZÄ) haben Sie dort beschäftigt?

17. Gibt es personelle Überschneidungen zwischen beiden Service-Lines?