Eingelangt am 18.09.2017
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Anfrage
der Abgeordneten Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Anti-Terror-Mauer am Ballhausplatz
Seit mehreren Wochen wird vor dem
Bundeskanzleramtsgebäude in Wien ein
Anti-Terror-Schutzwall errichtet, der bei der Bevölkerung größtenteils auf Verwunderung stößt.
Die Mauer mit einer kolportierten Höhe und Breite von je 80 cm soll das Regierungsviertel vor
terroristischen Angriffen schützen. Sowohl
hinsichtlich des Konzepts und der Notwendigkeit, als auch der Auftragsvergabe
und der Kosten liegt vieles im Dunklen.
Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende
1. Wer entschied ursprünglich die Auftragsvergabe bzw. die Errichtung der im Bau befindlichen Schutzmauer am Wiener Ballhausplatz?
2. Wie - nach welcher Verfahrensart iSd Vergabegesetzes, von welcher Stelle und an wen wurde der Bauauftrag vergeben?
3. Wer war ab wann von dem Vorhaben der Errichtung dieser Mauer informiert?
4. Auf Grundlage welcher fachlichen Analysen und Expertisen und aus welchem Anlass generell wird diese Schutzmauer errichtet?
5. Gibt es ein Sicherheitskonzept für das Regierungsviertel und das Bundeskanzleramt im Besonderen? Wenn ja, von welchem Datum stammt dieses?
6. Ist die Mauer Teil dieses Gesamtsicherheitskonzepts für das Regierungsviertel bzw. das Bundeskanzleramtsgebäude?
7. Vor welcher Art von Angriffen soll die Mauer schützen?
8. Wie hoch sind die Gesamtkosten für die Errichtung?
9. Mit welcher Errichtungsdauer wird gerechnet?
10. Wie hoch wären die Kosten eines Rückbaus dieser Mauer?