14050/J XXV. GP

Eingelangt am 19.09.2017
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Anfrage

 

der Abgeordneten Sigrid Maurer, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Kontrollen Illegales Glücksspiel und Beschlagnahmung von Glücksspielautomaten

BEGRÜNDUNG

 

Laut der so genannten Automaten-Großzählung 2017 der Consulting-Firma Kreutzer, Fischer & Partner (KFP) gibt es trotz rückläufigem Trend aktuell immer noch rund 2.200 illegale Glücksspielautomaten in Österreich. Die größte Zahl an illegalen Glücksspielautomaten gibt es mit 590 Geräten laut dieser Zählung im Bundesland Salzburg, gefolgt von Tirol (411) und Wien (382).

Die vorliegenden Zahlen zeigen, dass das Angebot an illegalen Glücksspielautomaten zwischen den Bundesländern stark variiert. Der Kontrolldruck dürfte allem Anschein nach nicht in allen Bundesländern gleich groß sein. Während aus manchen Bundesländern zahlreiche Beschlagnahmungen berichtet werden, scheinen diese in anderen Bundesländern zur Ausnahme zu gehören.

In einer Ausschusssitzung des Salzburger Landtages am 24. Februar 2016[1] wurde unter anderem das Thema illegales Glücksspiel in Salzburg diskutiert. Dabei wurden auch mehrere Fragen an die Auskunftsperson der Landespolizeidirektion Salzburg gestellt. Darunter die Frage nach den Polizeikontrollen von Wettbüros, in denen oftmals illegales Glücksspiel betrieben wird. Darauf antwortete der anwesende Polizist, dass dies nicht nur ein Vollziehungsgebiet für die Bundespolizei sei, sondern dass der Hauptbereich von der Finanzpolizei abgedeckt werde. „Nur wenn wir von der Finanzpolizei um Assistenz ersucht werden, sind wir mit dabei und unterstützen die Finanzpolizei“, beauskunftete der anwesende Polizist.

Wie von den Grünen bereits mehrfach kritisiert wurde, sind die Zuständigkeiten zur Aufsicht im GlücksspielG tatsächlich sehr kompliziert geregelt. Grundsätzlich ist nach § 61 GSpG der Bundesminister für Finanzen zur Vollziehung berufen. Daneben heißt es in § 50:

§ 50. (1) Für Strafverfahren und Betriebsschließungen nach diesem Bundesgesetz sind die Bezirksverwaltungsbehörden, im Gebiet einer Gemeinde, für das die Landespolizeidirektion zugleich Sicherheitsbehörde erster Instanz ist, die Landespolizeidirektion zuständig. Gegen diese Entscheidungen kann Beschwerde an ein Verwaltungsgericht des Landes erhoben werden.

(2) Diese Behörden können sich der Mitwirkung der Organe der öffentlichen Aufsicht bedienen und zur Klärung von Sachverhaltsfragen in Zusammenhang mit den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes die Amtssachverständigen des § 1 Abs. 3 hinzuziehen. Zu den Organen der öffentlichen Aufsicht zählen jedenfalls die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes und der Abgabenbehörden.

(3) Zur Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes sind die Organe der öffentlichen Aufsicht auch aus eigenem Antrieb berechtigt. Die Organe der Abgabenbehörden können zur Sicherung der Ausübung ihrer Überwachungsbefugnisse die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes hinzuziehen.

(…)

Nach dem Gesetz werden also hier die Bezirksverwaltungsbehörden und die Landespolizeidirektion als Behörden im Vollziehungsbereich des Bundesministers für Finanzen tätig. Sie bedienen sich dabei einerseits der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes, und andererseits der Organe der Abgabenbehörden, die aber beide auch aus eigenem tätig werden dürfen, wobei die Organe der Abgabenbehörden wiederum selbst die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes beiziehen dürfen. Den Abgabenbehörden selbst kommt dabei nach § 50 Abs 5 GSpG in machen Verfahren wiederum Parteistellung zu.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1.    Welche Regelungen, Dienstvorschriften, Erlässe und Weisungen bestehen über die Aufgabenteilung zwischen den Abgabenbehörden, den Behörden erster Instanz nach § 50 GSpG, den Organen der Abgabenbehörden (insb. der Finanzpolizei) und den Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes (insb. der Bundespolizei) und wie lauten diese?

 

2.    Wie viele Strafverfahren und Betriebsschließungsverfahren nach dem GSpG wurden österreichweit in den letzten fünf Jahren geführt? (Um eine Aufschlüsselung nach Bundesländern, Gemeinden, Art der Behörde (Bezirksverwaltungsbehörde oder Landespolizeidirektion), Jahren sowie Strafverfahren und Betriebsschließungen wird gebeten)

 

3.    Werden die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes (also insbesondere die Angehörigen des Wachkörpers Bundespolizei gem. § 5 SPG) in der Landeshauptstadt Salzburg beim Vollzug des GSpG tatsächlich nur aktiv, wenn sie um Assistenz der Finanzpolizei (also der Organe der Abgabenbehörden) „ersucht“ werden? 

 

4.    Falls ja: weshalb wird die Befugnis zur Wahrnehmung der Überwachung der Einhaltung des GSpG gem. § 50 Abs 3 1. Satz GSpG durch die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes, insb. der Bundespolizei, nicht dem Gesetz entsprechend wahrgenommen? Bestehen diesbezügliche allgemeine Dienstvorschriften, Weisungen oder Erlässe und falls ja wie lauten diese?

 

5.    Wie viele Anzeigen wegen Verstößen gegen das GSpG bzw. §168 StGB wurden in den letzten fünf Jahren bei den Landespolizeidirektionen und bei Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes eingebracht? (Um eine Aufschlüsselung nach Jahren und Bundesländern wird gebeten)

 

6.    Wie viele Strafanzeigen gemäß §168 StGB wurden durch Angehörige der Bundespolizei in den letzten fünf Jahren erstattet? (Um eine Aufschlüsselung nach Jahren und Bundesländern wird gebeten)

 

7.    Wie viele Strafanzeigen gem. §52 GSpG wurden durch Angehörige der Bundespolizei in den letzten fünf Jahren erstattet? (Um eine Aufschlüsselung nach Jahren und Bundesländern wird gebeten)

 

8.    Wie viele Kontrollen gemäß GSpG wurden von der Finanzpolizei in den letzten fünf Jahren durchgeführt? (Um eine Aufschlüsselung nach Jahren und Bundesländern wird gebeten)

 

9.    Wie viele Anzeigen wegen Verstößen gegen das GSpG wurden in den letzten fünf Jahren bei der Finanzpolizei eingebracht? (Um eine Aufschlüsselung nach Jahren und Bundesländern wird gebeten)

 

10. Wie viele Strafanzeigen gemäß §168 StGB wurden durch die Finanzpolizei in den letzten fünf Jahren erstattet? (Um eine Aufschlüsselung nach Jahren und Bundesländern wird gebeten)

 

11. Wie viele Verwaltungsstrafen gemäß §52 GSpG wurden in den letzten fünf Jahren verhängt? (Um eine Aufschlüsselung nach Jahren, Gemeinden, Art der Behörde (Bezirksverwaltungsbehörde oder Landespolizeidirektion) und Verwaltungsstraftaten gemäß §52 GSpG wird gebeten) 

12. Wie viele illegale Glücksspielautomaten wurden gem. §53 GSpG in den letzten fünf Jahren beschlagnahmt? (Um eine Aufschlüsselung nach Jahren, Bundesländern und Bezirken  sowie Art der Behörde (Bezirksverwaltungsbehörde oder Landespolizeidirektion) wird gebeten)

 

13. Wie viele dieser beschlagnahmten Glücksspielautomaten mussten aus rechtlichen Gründen wieder zurückgegeben werden? (Um eine Aufschlüsselung nach Jahren, Bundesländern und Bezirken sowie Art der Behörde (Bezirksverwaltungsbehörde oder Landespolizeidirektion) wird gebeten)

 

14. Wie viele Gegenstände wurden gem. §54 GSpG in den letzten fünf Jahren eingezogen? (Um eine Aufschlüsselung nach Jahren, Bundesländern und Bezirken sowie Art der Behörde (Bezirksverwaltungsbehörde oder Landespolizeidirektion) wird gebeten)

 

15. Wie viele Betriebsschließungen gem. §56a GSpG wurden von der Finanzpolizei in den letzten fünf Jahren durchgeführt bzw. bei den Bezirksverwaltungsbehörden oder Landespolizeidirektionen angeregt?  (Um eine Aufschlüsselung nach Jahren, Bundesländern und Bezirken sowie Art der Behörde (Bezirksverwaltungsbehörde oder Landespolizeidirektion) wird gebeten)

 

16. Wie viele Pokertische wurden in den letzten fünf Jahren beschlagnahmt? (Um eine Aufschlüsselung nach Jahren und Bundesländern sowie Art der Behörde (Bezirksverwaltungsbehörde oder Landespolizeidirektion) wird gebeten)

 

17. Wie viele Roulett-Tische wurden in den letzten fünf Jahren beschlagnahmt? (Um eine Aufschlüsselung nach Jahren und Bundesländern sowie Art der Behörde (Bezirksverwaltungsbehörde oder Landespolizeidirektion) wird gebeten)

 

18. Wurden mittlerweile gem. §1 (3) GSpG Amtssachverständige durch den Bundesminister für Finanzen bestellt?

 

19. Wenn nein, warum nicht?

 

20. Gemäß §1 (4) GSpG hat der Bundesminister für Finanzen eine Stelle für Spielerschutz einzurichten, deren Aufgabe die inhaltliche, wissenschaftliche und finanzielle Unterstützung des Spielerschutzes ist. Zur Finanzierung der Arbeit dieser Stelle wird ab 1. Jänner 2011 ein Finanzierungsbeitrag von 1 vT der jeweiligen Bemessungsgrundlage nach § 28 sowie nach § 57 Abs. 4 gemeinsam mit den jeweiligen Abgaben erhoben. Wie hoch war dieser Finanzierungsbeitrag seit dessen Einführung im Jahr 2011? (Um eine Aufschlüsselung nach Jahren wird gebeten)

21. Wie wurde dieser Finanzierungsbeitrag gem. §1 (4) GSpG seit 2011 verwendet? (Um eine Aufschlüsselung nach Jahren wird gebeten)

 

22. Sind mittlerweile alle Glücksspielautomaten nach §5 GSpG gemäß §2 (3) GSpG elektronisch an das Bundesrechenzentrum angebunden?

 

23. Wenn nein, warum nicht? 

 

24. Wie viele Glücksspielautomaten nach §5 GSpG sind gemäß §2 (3) GSpG elektronisch an das Bundesrechenzentrum angebunden? (Um eine Aufschlüsselung nach Bundesländern wird gebeten)

 

25. Was werden Sie unternehmen, um das bestehende Kompetenzdickicht, dass zu praktischen Lücken im Vollzug des GSpG führt, zu beseitigen?

 



[1] http://sbgltg.kavedo.com/local.html?d=24_02_2016&r=ausschuss#