14051/J XXV. GP

Eingelangt am 19.09.2017
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Anfrage

 

der Abgeordneten Sigrid Maurer, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Inneres

betreffend Illegales Glücksspiel und Beschaffungskriminalität

BEGRÜNDUNG

 

Laut der sogenannten Automaten-Großzählung 2017 der Consulting-Firma Kreutzer, Fischer & Partner (KFP)[1] gibt es aktuell rund 2.200 illegale Glücksspielautomaten in Österreich. Die größte Zahl an illegalen Glücksspielautomaten gibt es mit 590 Geräten laut dieser Zählung im Bundesland Salzburg, gefolgt von Tirol (411) und Wien (382).

In einer Ausschusssitzung des Salzburger Landtages am 24. Februar 2016[2] wurde unter anderem das Thema illegales Glücksspiel in Salzburg diskutiert. Dabei wurden auch mehrere Fragen an die Auskunftsperson der Landespolizeidirektion Salzburg gestellt. Darunter die Frage nach den Polizeikontrollen von Wettbüros, in denen oftmals illegales Glücksspiel betrieben wird. Darauf antwortete der anwesende Polizist, dass dies nicht nur ein Vollziehungsgebiet für die Bundespolizei sei, sondern dass der Hauptbereich von der Finanzpolizei abgedeckt werde. „Nur wenn wir von der Finanzpolizei um Assistenz ersucht werden, sind wir mit dabei und unterstützen die Finanzpolizei“, beauskunftete der anwesende Polizist.

Wie von den Grünen bereits mehrfach kritisiert wurde, sind die Zuständigkeiten zur Aufsicht im GlückspielG tatsächlich sehr kompliziert geregelt. Grundsätzlich ist nach § 61 GSpG der Bundesminister für Finanzen zur Vollziehung berufen. Daneben heißt es in § 50:

§ 50. (1) Für Strafverfahren und Betriebsschließungen nach diesem Bundesgesetz sind die Bezirksverwaltungsbehörden, im Gebiet einer Gemeinde, für das die Landespolizeidirektion zugleich Sicherheitsbehörde erster Instanz ist, die Landespolizeidirektion zuständig. Gegen diese Entscheidungen kann Beschwerde an ein Verwaltungsgericht des Landes erhoben werden.

(2) Diese Behörden können sich der Mitwirkung der Organe der öffentlichen Aufsicht bedienen und zur Klärung von Sachverhaltsfragen in Zusammenhang mit den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes die Amtssachverständigen des § 1 Abs. 3 hinzuziehen. Zu den Organen der öffentlichen Aufsicht zählen jedenfalls die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes und der Abgabenbehörden.

(3) Zur Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes sind die Organe der öffentlichen Aufsicht auch aus eigenem Antrieb berechtigt. Die Organe der Abgabenbehörden können zur Sicherung der Ausübung ihrer Überwachungsbefugnisse die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes hinzuziehen.

(…)

Nach dem Gesetz dürften also die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes als öffentliche Aufsicht sehr wohl auch aus eigenem Antrieb zur Überachung des GSpG tätig werden.

Des Weiteren wurde seitens des Vertreters der Landespolizeidirektion angegeben, dass durch das illegale Glückspiel auch eine Begleit- und Beschaffungskriminalität entstehe. Diese würde Bereiche wie Einbruchsdelikte, Drogenhandel, Raubüberfälle und andere Delikte umfassen.

Dazu finden sich auch zahlreiche Medienberichte. So titelte etwa der Salzburger ORF am 8. Mai 2017 online: „Überfall auf Wettbüro in Bahnhofsviertel[3]. Im Bericht hieß es weiter, dass das Wettbüro bereits vor eineinhalb Jahren Opfer eines Überfalls war. Am 6. Juni berichteten die Salzburger Nachrichten von zwei Überfällen in Salzburg innerhalb von 24 Stunden.[4] Diese Liste ließe sich noch weiter fortsetzen.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

 

1.    Gemäß §50 (1) GSpG sind für Strafverfahren und Betriebsschließungen „im Gebiet einer Gemeinde, für das die Landespolizeidirektion zugleich Sicherheitsbehörde erster Instanz ist, die Landespolizeidirektion zuständig“. Wie viele Strafverfahren und Betriebsschließungen wurden seitens der Landespolizeidirektionen in solchen Gemeinden österreichweit in den letzten fünf Jahren betrieben? (Um eine Aufschlüsselung nach Bundesländern, Gemeinden, Jahren sowie Strafverfahren und Betriebsschließungen wird gebeten)

 

2.    Werden die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes (also insbesondere die Angehörigen des Wachkörpers Bundespolizei gem. § 5 SPG) in der Landeshauptstadt Salzburg beim Vollzug des GSpG tatsächlich nur aktiv, wenn sie um Assistenz der Finanzpolizei (also der Organe der Abgabenbehörden) „ersucht“ werden? 

 

3.    Falls ja: weshalb wird die Befugnis zur Wahrnehmung der Überwachung der Einhaltung des GSpG gem. § 50 Abs 3 1. Satz GSpG durch die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes, insb. der Bundespolizei, nicht dem Gesetz entsprechend wahrgenommen? Bestehen diesbezügliche allgemeine Dienstvorschriften, Weisungen oder Erlässe und falls ja wie lauten diese?

 

4.    Wie viele Anzeigen wegen Verstößen gegen das GSpG bzw. §168 StGB wurden in den letzten fünf Jahren bei den Landespolizeidirektionen und bei Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes eingebracht? (Um eine Aufschlüsselung nach Jahren und Bundesländern wird gebeten)

 

5.    Wie viele Strafanzeigen gemäß §168 StGB wurden durch Angehörige der Bundespolizei in den letzten fünf Jahren erstattet? (Um eine Aufschlüsselung nach Jahren und Bundesländern wird gebeten)

 

6.    Wie viele Strafanzeigen gem. §52 GSpG wurden durch Angehörige der Bundespolizei in den letzten fünf Jahren erstattet? (Um eine Aufschlüsselung nach Jahren und Bundesländern wird gebeten)

 

7.    Wie viele Verwaltungsstrafen gemäß §52 GSpG wurden seitens der Landespolizeidirektionen in Gemeinden, in denen die LPD Sicherheitsbehörde erster Instanz ist, in den letzten fünf Jahren verhängt? (Um eine Aufschlüsselung nach Jahren, Gemeinden und Verwaltungsstraftaten gemäß §52 GSpG wird gebeten) 

 

8.    Wie viele illegale Glücksspielautomaten wurden gem. §53 GSpG seitens der Landespolizeidirektionen in Gemeinden, in denen die LPD Sicherheitsbehörde erster Instanz ist, in den letzten fünf Jahren beschlagnahmt? (Um eine Aufschlüsselung nach Jahren, Bundesländern und Bezirken wird gebeten)

 

9.    Wie viele dieser beschlagnahmten Glücksspielautomaten mussten aus rechtlichen Gründen wieder zurückgegeben werden? (Um eine Aufschlüsselung nach Jahren, Bundesländern und Bezirken wird gebeten)


10. Wie viele Gegenstände wurden gem. §54 GSpG seitens der Landespolizeidirektionen in Gemeinden, in denen die LPD Sicherheitsbehörde erster Instanz ist, in den letzten fünf Jahren eingezogen? (Um eine Aufschlüsselung nach Jahren, Bundesländern und Bezirken wird gebeten)

 

11. Wie viele Raubüberfälle auf Wettbüros, Spielkasinos und andere Lokalitäten, in denen Glücksspiele angeboten werden (etwa auch Tankstellen), wurden in den vergangenen fünf Jahren zur Anzeige gebracht? (Um eine Aufschlüsselung nach Jahren und Bundesländern wird gebeten)

 

12. Bei wie vielen dieser Raubüberfälle konnte eine Spielsucht der Täter_innen ermittelt werden? (Um eine Aufschlüsselung nach Jahren und Bundesländern wird gebeten)

 

13. Wie viele weitere Delikte werden darüber hinaus der Beschaffungskriminalität von Spielsüchtigen in den letzten fünf Jahren zugeordnet? (Um eine Aufschlüsselung nach Deliktsgruppen, Jahren und Bundesländern wird gebeten)

 



[1] http://www.kfp.at/DE/UeberUns/UpToDate/Automatenz%C3%A4hlung

[2] http://sbgltg.kavedo.com/local.html?d=24_02_2016&r=ausschuss#

[3] http://salzburg.orf.at/news/stories/2841697/

[4] http://www.salzburg.com/nachrichten/salzburg/chronik/sn/artikel/zweiter-ueberfall-auf-wettbuero-in-salzburg-innerhalb-von-24-stunden-250681/