14055/J XXV. GP

Eingelangt am 20.09.2017
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ANFRAGE

der Abgeordneten Barbara Rosenkranz

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Straftaten von Asylwerbern in Tulln

 

 

Am 25. April 2017 kam es in Tulln zu einem schrecklichen Verbrechen einer Gruppenvergewaltigung. Eine 15-Jährige war abends auf dem Heimweg, als drei Bewohner einer Asylwerber-Unterkunft über sie herfielen und sie vergewaltigten. Zwei Täter konnten aufgrund einer DNA-Analyse zweifelsfrei ausgeforscht werden.

„Die Asylwerber schleppten das wehrlose Mädchen zunächst auf einen Sportplatz und später in den Garten einer leer stehenden Villa. Wo sich zwei der Männer - Sherzai D. aus Afghanistan und Halid Y. aus Somalia, beide 19 - an der 15-Jährigen vergingen. Während ein weiterer Somalier "Schmiere" stand. Er konnte bis dato nicht ausgeforscht werden, die beiden Haupttäter befinden sich mittlerweile in U-Haft. […] Bei der Durchforstung von Sherzai D.s SIM-Card gelang es, gelöschte Fotos wiederherzustellen. Sie zeigen schwer bewaffnete Taliban - und sogar eine Kindersoldatin. Weswegen der Afghane nun auch im Verdacht steht, Mitglied einer terroristischen Vereinigung zu sein. Wichtig ist daher, zu klären, mit wessen Hilfe und warum er im Frühjahr 2016 nach Österreich kam.“ So berichtet die Kronen Zeitung am 12.08.2017

Eine fragwürdige Rolle spielt dabei ein Rotkreuzhelfer aus der Tullner Asylwerber-Unterkunft, ein afghanischer Landsmann von D., der diesen versuchte vor der Polizei, durch unaufgefordertes Vorstelligwerden zu verteidigen. Er gab zu Protokoll, dass der 19-Jährige „sicher kein Vergewaltiger“ sei, „weil er ein gläubiger Moslem ist“.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende

Anfrage

1.    Welche Maßnahmen hat das Bundesinnenministerium nach dem Bekanntwerden der Fotos mit bewaffneten Taliban-Kämpfern auf dem Mobiltelefon des Sherzai D. ergriffen?

 

2.    Sind diese Tatschen aus der Sicht des Bundesinnenministeriums ein Hinweis darauf, dass   Sherzai D. mit terroristischen Gruppierungen in Kontakt stehen könnte?

 

3.    Entspricht es den Tatsachen, dass das Landeskriminalamt Niederösterreich von einer weiteren Ermittlung gegen Sherzai D. absieht, da die besagten Fotos „zu alt“ seien?

 

4.    Welches Spezialwissen ist bei den Beamten des Landeskriminalamtes Niederösterreich vorhanden, um eine derart weitreichende negative Einschätzung der Terrorgefahrenlage vornehmen zu können?

 

5.    Wann wurde das Bundesamt für Terrorismusbekämpfung vom Landeskriminalamt Niederösterreich über den gegenständlichen Sachverhalt informiert, bzw. warum ist eine solche Information unterblieben?

 

6.    Wird der Bundesinnenminister eine entsprechende Weisung erteilen, um die Ermittlung in dieser Angelegenheit anzustoßen?

 

7.    Liegen dem Bundesinnenministerium Kenntnisse über den aus Afghanistan stammenden Rotkreuzhelfer vor, der unaufgefordert als Fürsprecher des Sherzai D. auftrat? Wenn ja, welche?

 

8.    Hat das Bundesinnenministerium Kenntnis von einer gezielten Unterwanderung von Hilfsorganisationen und NGOs durch salafistische/islamistische Gruppierungen? Wenn ja, welche Maßnahmen werden ergriffen dies zu unterbinden?