14056/J XXV. GP
Eingelangt am 20.09.2017
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Anfrage
der Abgeordneten Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres
betreffend Parteiarbeit von Ministeriumsmitarbeitern
In der aktuellen Ausgabe des Wochenmagazins „Der Falter“
(19.09.2017) wird berichtet, Mitarbeiter des BMEIA wären an der
Ausarbeitung von Strategiepapieren der ÖVP Bundespartei, im konkreten
Wahlkampfpläne für Außenminister Sebastian Kurz, beteiligt
gewesen. Darunter ein Sektionsleiter, sowie zwei Referenten des Ministerkabinetts.
Es stellt sich daher die Frage, ob Außenminister Kurz bewusst auf aus
Steuergeld bezahlte Mitarbeiter und sonstige Ressourcen des Außenministeriums
für seine parteipolitischen Vorhaben zurückgegriffen hat. Da
Parteispenden von öffentlich-rechtlichen Körperschaften nach §6
Abs 6 Z 3 Parteiengesetz nicht zulässig sind, stellt die Bereitstellung
der Arbeitszeit von aus öffentlichen Mitteln bezahlten
Ministeriumsmitarbeitern eine Form von illegaler Parteienfinanzierung dar. Dies
wird auch von unabhängigen Experten wie dem Politikwissenschaftler DDr.
Hubert Sickinger bestätigt.
Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende
Anfrage:
1. Sind die Vorwürfe des „Falters“ zutreffend, dass die oben genannten Mitarbeiter des Ministeriums an der Ausarbeitung von Parteipapieren beteiligt waren?
2. Wenn die Antwort auf Frage 1 „Ja“ lautet: Waren auch andere Mitarbeiter des BMEIA an der Erstellung dieser Strategiepapiere beteiligt? Wenn ja, welche?
3. Wenn die Antwort auf Frage 1 „Ja“ lautet: Wurden diese Papiere von den Mitarbeitern im Rahmen ihrer regulären Dienstzeit (inkl. etwaiger Überstunden) erstellt?
4. Wenn die Antwort auf Frage 1 „Ja“ lautet: War Bundesminister Kurz darüber informiert, dass diese Papiere von Mitarbeiten seines Kabinetts, bzw. Sektionsleitern erstellt wurden?
5. Wenn die Antwort auf Frage 1 „Nein“ lautet: Wieso scheinen die Namen der oben erwähnten Ministeriumsbediensteten auf internen Wahlkampfdokumenten auf?