14060/J XXV. GP
Eingelangt am 20.09.2017
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
des Abgeordneten Josef A. Riemer
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen
betreffend Mann vergiftet sich durch Haftcreme für die dritten Zähne
Wie der Standard berichtete, wurde ein Mann durch die Haftcreme für die dritten Zähne vergiftet. Der 62-jährige Mann wurde mit Taubheitsgefühlen aufgrund seiner schlecht angepassten dritten Zähne in das Krankenhaus eingewiesen. Wie Ärzte in den Fallberichten des British Medical Journal beschreiben, hatte der Mann zusätzlich Schmerzen und fühlte sich schwach auf den Beinen. Als er ins Krankenhaus eingeliefert wurde, hatte er aufgrund dieser Beschwerden, seine Wohnung bereits sechs Monate nicht verlassen. In der Magnetresonanztomographie erkannten die Ärzte Veränderungen im Rückenmark. Nach einigen zusätzlichen Untersuchungen wurde ihm Kupfermangelmyelopathie attestiert. Die kupfermangelassoziierte Myelopathie ist eine behandelbare und bisher zu wenig bekannte Differenzialdiagnose der funikulären Myelose, einer degenerativen neurologischer Erkrankungen mit dem Leitsymptom von Bewegungsstörungen in den Armen und Beinen. Wie die Ärzte erfragten, hatte der Mann zwischen zwei und vier Tuben zinkhaltige Haftcreme pro Woche in den letzten 15 Jahren verwendet, um seine schlecht sitzenden dritten Zähne zu befestigen. Diese hochdosierten Zinkzufuhr kann den Kupferhaushalt im Körper beeinträchtigen und in seltenen Fällen zu neurologischen Problemen führen. Man empfahl dem Mann, auf die Haftcreme zu verzichten, trotzdem erholte er sich nicht vollständig. Die Ärzte vermuten, dass die Langzeitverwendung der Haftcreme zu irreversiblen Schäden geführt hat.
(Quelle: http://derstandard.at/2000062369926/Dritte-Zaehne-Vergiftung-durch-Haftcreme)
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen folgende
Anfrage
1. Ist Ihnen dieser Fall bekannt?
2. Gab es in Österreich in den letzten 15 Jahren auch ähnliche Fälle?
3. Wenn ja, wie viele, wo und wann?
4. Wie viele Fälle einer kupfermangelassoziierte Myelopathie wurden in Österreich in den letzten fünf Jahren attestiert?
5. Welche Maßnahmen werden Sie treffen, um die Bevölkerung zu informieren, dass eine Langzeitverwendung von Haftcremen zu irreversiblen Schäden führen könnte?
6. Werden Sie speziell den Zahnärzten und Prothesenherstellern eine Informationspflicht gegenüber den Patienten verordnen?