14061/J XXV. GP

Eingelangt am 20.09.2017
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend die Wiederbestellung von Ursula Zechner als Sektionschefin im BMVIT

 

 

Mag. Ursula Zechner wurde im Jahr 2011 von der damaligen Verkehrsministerin Doris Bures erstmals zur Leiterin der Sektion IV, Verkehr, im BMVIT bestellt und hat diese Funktion mit 12.9.2011 übernommen. Im Vorjahr ist die Wiederbestellung erfolgt, die jedoch einige Fragen aufwirft.

 

 

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie folgende

 

 

ANFRAGE

 

1.    Wann und wo wurde im Vorjahr die Stelle als Sektionschef/in der Sektion IV im BMVIT ausgeschrieben?

2.    Wie viele Bewerber gab es für diese Position?

3.    Wer waren die 3 Erstgereihten und wer hat diese Reihung vorgenommen?

4.    Aus welchen Gründen wurde Mag. Ursula Zechner wiederbestellt?

5.    Wer hat die Wiederbestellung von Mag. Ursula Zechner unterschrieben?

6.    Wurde im Zuge der Wiederbestellung von Mag. Ursua Zechner ein Rechtgutachten erstellt?

7.    Wenn ja,

8.    wer hat das Rechtgutachten in Auftrag gegeben?

9.    Weshalb wurde das Rechtsgutachten in Auftrag gegeben?

10. von wem wurde das Rechtsgutachten erstellt?

11. Wie ist der genaue Wortlaut des Rechtgutachtens?

12. Ist es üblich, dass im Zuge von Postenbesetzungen Rechtsgutachten erstellt werden und wenn ja, in wie vielen Fällen ist dies der Fall und wie hoch sind die budgetären Mittel die dafür vorgesehen sind?