14099/J XXV. GP

Eingelangt am 20.09.2017
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Hermann Brückl

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Altersfeststellungsverfahren

 

Die Tageszeitung „Die Krone“ hat am 11. Juni in dem Artikel „FPÖ rügt teure Wohngruppen für Flüchtlinge“ wie folgt berichtet:

 

„Die Tendenz zur teuersten Unterbringung steigt. Anfang 2016 waren verhältnismäßig weniger UMF in Oberösterreich in Wohngruppen untergebracht", sagt Herwig Mahr. Der Platz in einer Wohngruppe mit 24-Stunden-Betreuung verursacht monatliche Kosten von 2898 € je Fall; im Wohnheim sind es 2115 € und bei Pflegefamilien 1414 Euro. Für die Unterbringung von 382 Personen in Wohngruppen werden also insgesamt 1,1 Millionen Euro pro Monat aufgewendet. „Ab 16 Jahren braucht es nicht automatisch eine kostenintensive 24-Stunden-Betreuung. Im Gesetz sind wesentlich günstigere Unterbringungsformen vorgesehen, die in den meisten Fällen absolut ausreichen würden. Im Einzelfall sollte das erforderliche Betreuungsausmaß durch einen amtlichen psychologischen Schnelltest geprüft werden können", bekräftigt Mahr den FPÖ-Standpunkt.“

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende

 

Anfrage

 

1.    In wie vielen Fällen hat das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl im Jahr 2017 bis zum Stichtag heute ein Altersfeststellungsverfahren eingeleitet (aufgeschlüsselt auf Bundesländer, in denen die betroffenen Personen zum Zeitpunkt der Verfahrenseinleitung untergebracht waren)?

2.    Welche Untersuchungen wurden dabei durchgeführt?

3.    In wie vielen Fällen haben betroffene Personen die Teilnahme an den angeordneten Untersuchungen verweigert?

4.    In wie vielen Fällen wurde im Zuge des Altersfeststellungsverfahrens die Minderjährigkeit widerlegt?

5.    In wie vielen Fällen konnte die Minderjährigkeit im Zuge des Altersfeststellungsverfahrens unter Berücksichtigung der Schwankungsbreite nicht mit der erforderlichen Sicherheit ausgeschlossen werden?

6.    Inwiefern wurden Altersfeststellungsverfahren seit 2014 bis zum Stichtag heute erst nach Zulassung zum Asylverfahren durchgeführt (aufgeschlüsselt auf Bundesländer sowie Ort und Art der bis dahin genutzten Landes- und Bundesunterbringung)?

7.    Welche Ergebnisse wurden dabei in Hinblick auf die Minderjährigkeit erzielt?

8.    Wird oder wurde unbegleiteten minderjährigen Fremden bei Grenzübertritt ein „angenommenes Geburtsdatum – Stichwort Massengeburtstag“ seitens der österreichischen Behörden zugewiesen?

9.    Haben unbegleitete minderjährige Fremden bei Grenzübertritt ein „angenommenes Geburtsdatum – Stichwort Massengeburtstag“ angegeben?

10. Wie sieht der Verfahrensablauf bei der Altersfeststellung von unbegleiteten minderjährigen Fremden aus, die keine Dokumente vorweisen?

11. Welche wie festgestellten Altersangaben von unbegleiteten minderjährigen Fremden finden Eingang in das Statistiktool des Bundes und in die Asylstatistik der Statistik Austria?

12. Werden Statistiken im Statistiktool und der Statistik Austria bei Widerlegung der Minderjährigkeit durch Altersfeststellungen nachträglich korrigiert?

13. Wie werden unbegleitete minderjährige Fremde, die im selben Kalenderjahr durch ihren 18. Geburtstag die Volljährigkeit erreichen, in dem Statistiktool des Bundes eingeordnet bzw. dargestellt?