14106/J XXV. GP

Eingelangt am 22.09.2017
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Josef A. Riemer

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen

betreffend 22 stark abgemagerte Huskys in der Weststeiermark behördlich abgenommen

 

Wie die Kronen Zeitung kürzlich berichtete, kam es in der Weststeiermark zu einem tragischen Fall der Tierquälerei. Einem Hundehalter wurden 22 Huskys abgenommen, viele der Hunde waren in schlechtem, manche sogar in lebensbedrohlichem Zustand.

"Die Pfoten der armen Tiere waren aufgerissen und wund, weil diese verzweifelt nach Futter gescharrt hatten. Rüden, die 30 Kilo haben müssten, hatten gerade einmal 14! Manche konnten nicht mehr stehen. Einige hätten die nächsten Tage wohl nicht überlebt“, schilderte ein Helfer den Zustand der abgenommenen Huskys. Der Bezirkshauptmann Hannes Peißl bestätigte den Fall.

Die Tiere wurden an einem Platz außerhalb der Steiermark untergebracht, wo sie nun wieder aufgepäppelt werden.

Quelle:(http://www.krone.at/tierecke/22-steirer-huskys-bis-auf-die-knochen-abgemagert-halter-angezeigt-story-583417T

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundeministerin für Gesundheit und Frauen folgende

 

Anfrage

 

1.    Wurde das BMGF bereits über diesen schrecklichen Fall der Tierquälerei informiert?

 

2.    Ist dem BMGF bekannt, wohin die abgenommenen Huskys gebracht wurden?

a.    Falls ja, wohin?

 

3.    Wird das BMGF laufend über den aktuellen Gesundheitszustand der abgenommenen Huskys informiert?

a.    Falls ja, haben alle Tiere überlebt?

b.    Falls das BMGF laufend über den Gesundheitsstatus der Huskys informiert wird, kann seitens der behandelnden Tierärzte bereits abgeschätzt werden, ob alle Tiere wieder völlig gesund werden oder ob Folgeschäden bei den Tieren bleiben werden?

 

4.    Was geschieht mit den Tieren, nachdem sie wieder aufgepäppelt und gesund sind?

a.    Falls sie durch Tiervermittlung vergeben werden, welche Kriterien muss dann ein potenzieller neuer Besitzer nachweisen können?

 

5.    Wurde auch ein Tierhalteverbot gegenüber dem ehemaligen Husky-Besitzer ausgesprochen?

a.    Falls nein, wieso nicht?

b.    Falls ein Tierhalteverbot ausgesprochen wird, wie oft wird dann die Einhaltung des Verbots kontrolliert?