14109/J XXV. GP

Eingelangt am 26.09.2017
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Anfrage

 

der Abgeordneten Sigrid Maurer, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

betreffend Stellenaufstockung in der Stipendienstelle

BEGRÜNDUNG

 

Der Nationalrat beschloss in der Plenarsitzung vom 07.06.2017 eine Valorisierung der Studienbeihilfe. Die Fördersätze, sowie die für die Berechnung der zumutbaren Unterhaltsleistung geltenden Elterneinkommensgrenzen wurden um 18 Prozent angehoben. Das zuständige Budget wird um 60 Millionen Euro erhöht. Damit wird sich ab Wintersemester 2017 der Kreis der Bezieher_innen der Studienbeihilfe um ca. 10.000 Personen erweitern. Das entspricht einem Zuwachs an potentiellen Bezieher_innen von 25 Prozent.

Die Studienbeihilfenbehörde bearbeitet derzeit bereits ca. 68.000 Anträge pro Studienjahr[1], von denen ca. 40.000 bewilligt werden. Bei einem Plus von 10.000 potenziellen Bezieher_innen ist mit einem großen Anstieg an Anträgen zu rechnen. Im Wissenschaftsausschuss am 31.05.2017 und im Nationalratsplenum vom 07.06.2017[2] wiesen wir Sie bereits darauf hin, dass es in der Studienbeihilfenbehörde einer Personalaufstockung bedarf, damit die hohe Anzahl an neuen Anträgen ohne massive Verzögerungen bewältigt werden kann. Laut StudFG §41 Z 2 hat die Studienbeihilfenbehörde spätestens binnen drei Monaten über die Anträge zu entscheiden. Monatelange Wartezeiten sind gerade für Studierende mit finanziellen Problemen schwer zu überbrücken. Im Ausschuss erklärten Sie, dass Sie sich dessen bewusst sind, und dass sie keinen Verwaltungsstau wünschen. Diese Aussagen bestätigten Sie nochmals im Plenum am 07.06.2017[3].

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE

 

1)    Mit welcher Zahl an zusätzlichen Anträgen um Studienbeihilfe rechnen Sie?

2)    Mit welcher Zahl an zusätzlichen Bezieher_innen rechnen Sie?

3)    Gibt es von der Studienbeihilfenbehörde oder dem BMWFW Schätzungen, wie viele neue Stellen in VZÄ durch die nun geplante Reform erforderlich sind?

4)    Wurden entsprechende Zusagen für neue Stellen von Seiten des BMWFW gegenüber der Studienbeihilfenbehörde gemacht?

5)    Wie viele Stellen in VZÄ plant das BMWFW in der Studienbeihilfenbehörde zu schaffen?

6)    Wie hat sich der Personalstand der Studienbeihilfenbehörden generell in den letzten fünf Jahren (2012, 2013, 2014, 2015, 2016) in VZÄ entwickelt?

7)    Wie viele Abgänge (in VZÄ) gab es in der Studienbeihilfebehörde seit dem 07.06.2017?

8)    Wurden diese Abgänge nachbesetzt?

a.    Wenn ja, wieviele VZÄ wurden nachbesetzt?

b.    Wenn nein, wann werden diese Abgänge nachbesetzt?

c.    Wenn nein, warum werden diese Abgänge nicht nachbesetzt?

9)    Abgesehen von den Nachbesetzungen, wie viele zusätzliche VZÄ wurden seit dem 07.06.2017 in der Studienbeihilfenbehörde aufgestockt?

10) Abgesehen von den Nachbesetzungen, wie viele zusätzliche VZÄ sollen noch im Jahr 2017 in der Studienbeihilfenbehörde aufgestockt werden?

11) Wenn (abgesehen von den Nachbesetzungen) bisher keine zusätzlichen VZÄ in der Studienbeihilfenbehörde aufgestockt wurden, warum nicht?

12) Für die Freigabe der Planstellen ist das Bundeskanzleramt zuständig. Wie stellen Sie sicher, dass es zu keiner Verzögerung kommt?

13) Wie stellen Sie sicher, dass trotz des Anstiegs der Zahl der Anträge, fristgerecht erledigt werden?

14) Wie viele Stellen, die laut Stellenplan für die Studienbeihilfenbehörde vorgesehen sind, sind derzeit unbesetzt?

a.    Warum sind diese unbesetzt?

b.    Werden diese nachbesetzt?

c.    Wenn ja, wann?

d.    Wenn nein, warum nicht?



[1] https://www.stipendium.at/behoerde/

[2] https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20170607_OTS0186/nationalrat-beschliesst-signifikante-erhoehung-der-studienbeihilfe

[3] https://www.parlament.gv.at/PAKT/STPROT/