14111/J XXV. GP

Eingelangt am 29.09.2017
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Anfrage

 

der Abgeordneten Georg Willi, Barbara Neuroth, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien

betreffend KUZ Mattersburg: Förderzusage trotz Missstandsfeststellung

BEGRÜNDUNG

 

In Mattersburg gibt es seit über drei Jahren eine Diskussion über den Umgang mit dem ersten burgenländischen Kulturzentrum.

Der für Kultur zuständige Landesrat Helmut Bieler beabsichtigt den Abriss des Kulturzentrums und die Errichtung eines neuen Veranstaltungszentrums am selben Standort. Gegen seine Pläne hat sich kräftiger Widerstand in Form der überparteilichen Bürgerinitiative „Rettet das Kulturzentrum Mattersburg“ formiert. Sie hat über 2000 Unterschriften von Personen gesammelt, die sich dezidiert gegen einen Abriss aussprechen.

Auch in Fachkreisen wird man 2015 auf den Fall aufmerksam und spricht sich ausschließlich für den vollständigen Erhalt des Kulturzentrums aus: Schriftliche Stellungnahmen von nationalen und internationalen Experten im Bereich Architektur und Denkmalpflege würdigen ausnahmslos den hohen Stellenwert des Bauwerks in architektonischer, architekturgeschichtlicher und kulturpolitischer Hinsicht. Fünf grüne Abgeordnete brachten am 13.12.2016 eine ausführliche Anfrage zum Erhalt des KUZ Mattersburg aus denkmalpflegerischen Gründen (Nr 11074/J) ein. In Bezug auf Förderungen durch das BKA antworteten Sie: „Bislang wurden Förderungen des Bundes weder zur Verfügung gestellt noch solche beantragt. Denkmalpflegerische relevante Arbeiten können auf Antrag grundsätzlich aus Mitteln der Denkmalpflege gefördert werden.“

Der Erhalt des Kulturzentrums war auch Gegenstand einer parlamentarischen Petition, zu der auch die Volksanwaltschaft Stellung nahm und am 2. Juni 2017 mitteilte, dass ein amtswegiges Prüfverfahren in Bezug auf den Unterschutzstellungsbescheid eingeleitet wurde. Das Prüfverfahren der VA war also sogar öffentlich bekannt.

Das Bundesdenkmalamt hat das Kulturzentrum, aus nicht nachvollziehbaren Gründen, nur zum Teil unter Schutz gestellt. Zu Unrecht, wie die Volksanwaltschaft am 8. 9. 2017 mit ausführlicher Begründung festgestellt hat (VA-BD-DMS/0001-B/1/2017).

„Das Bundesdenkmalamt ignoriert ein Gutachten zum Kulturzentrum Mattersburg und stellt voreilig nur einen Teil des Gebäudes unter Denkmalschutz. Darüber hinaus entpuppt sich die weitere Argumentation des Gutachtens als nicht eindeutig, wurde jedoch von der Behörde nicht hinterfragt. Aufgrund der vorliegenden Unklarheiten stellt Volksanwältin Gertrude Brinek einen Missstand in der Verwaltung fest.“ (OTS Volksanwaltschaft, 12.9.2017)

Trotz der Missstandsfeststellung sichert das Kulturressort dem Projekt Förderungen zu. Landtagspräsident Christian Illedits (SPÖ) erklärte, die aktuelle Kritik der Volksanwaltschaft an der Teilunterschutzstellung habe "keine Auswirkungen auf den weiteren Verlauf der Bauarbeiten". Seitens des Kulturministeriums gebe es eine Zusage, die durch Verzögerungen infolge einer Teilunterschutzstellung des Gebäudes verursachten Mehrkosten zu fördern. (APA, 12.9.2017)

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Wann wurde von welcher Stelle ein Ansuchen um Förderung zur Realisierung des neuen Projekts Veranstaltungszentrum Mattersburg beim BKA bzw bei Ihnen eingereicht?

2)    Mit welchem Datum wurde die Förderzusage erteilt?

3)    Mit welcher Begründung wurde die Förderzusage erteilt?

4)    Für welche Maßnahmen wurden Förderungen in welcher Höhe zugesagt?

5)    War Ihnen zum Zeitpunkt der Förderzusage die Missstandsfeststellung der Volksanwaltschaft bekannt?

6)    Wann wurden Sie von der Missstandsfeststellung in Kenntnis gesetzt?

7)    Wenn Ihnen die Missstandsfeststellung vor der Förderzusage bekannt war, wieso haben Sie dennoch einer Subvention zugestimmt und damit die Missstandsfeststellung der Volksanwaltschaft konterkariert?

8)    Werden Sie Schritte setzen, um die zugesagte Förderung rückgängig zu machen? Wenn Nein, warum nicht?

9)    Welche Gutachten zur Denkmalwürdigkeit bzw. baukulturellen Bedeutung des KUZ Mattersburg liegen Ihnen bzw. Ihrem Ressort seit wann vor?

10) Welche dieser Gutachten bzw. fachlichen Äußerungen sprechen sich für den möglichst vollen Erhalt des KUZ aus?

11) Warum haben Sie diese Gutachten im Zusammenhang mit der Förderungsentscheidung nicht beachtet?

12) Werden Sie Schritte setzen, um die Zerstörung des Kulturzentrums Mattersburg noch zu verhindern?

13) Welche Konsequenzen werden Sie aus der Missstandsfeststellung ziehen?

14) Welche Möglichkeiten gibt es, den von der VA als rechtswidrig eingestuften BDA-Bescheid betreffend KUZ Mattersburg zu beheben bzw das Verfahren neu aufzunehmen?