14114/J XXV. GP

Eingelangt am 03.10.2017
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Anfrage

der Abgeordneten Judith Schwentner, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Justiz

betreffend Pflegeskandal Kirchstetten

 

BEGRÜNDUNG

 

Am 27. September berichtete die Wochenzeitung „Falter“ über die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen im Zusammenhang mit dem niederösterreichischen Pflegeheim Kirchstetten. Zusammen mit der übrigen Berichterstattung zum Thema ergibt sich bisher folgendes Bild:

Seit dem 17. Oktober 2016 ist ein Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit den Vorfällen im Pflegeheim bei der Staatsanwaltschaft St. Pölten anhängig. Während die Staatsanwaltschaft ursprünglich bei keiner beschuldigten Person eine Tatbegehungsgefahr angenommen hat, wurden am 27. September 2017 zwei Beschuldigte festgenommen, nachdem medial bekannt wurde, dass diese zwischenzeitlich wieder eine Beschäftigung im Pflegebereich aufgenommen haben.

Nachdem die BewohnerInnen von Pflegeheimen als besonders schutzbedürftig zu erachten sind, stellt sich die Frage, ob alle notwendigen Schritte unternommen wurden, um weiteren möglichen Übergriffen bestmöglich vorzubeugen. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob in diesem Zusammenhang gesetzliche Anpassungen angezeigt sind.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende


ANFRAGE

1)    Gegen wie viele Personen wurde in der Sache bisher ermittelt?

2)    Wurde das Ermittlungsverfahren gegen einzelne Beschuldigte bereits eingestellt?

3)    Wenn ja, gegen wie viele?

4)    Aufgrund welcher Straftatbestände wird gegen die einzelnen Beschuldigten konkret ermittelt?

5)    Laut Medienberichten ist der Fall wegen der Bedeutung der aufzuklärenden Straftat mittlerweile vorhabensberichtspflichtig. Seit wann besteht diese Berichtspflicht und wie viele Vorhabensberichte wurden seither erstattet?

6)    Wurden von Ihrem Ministerium/von der OStA Wien in der Sache weitere Berichte angefordert?

7)    Wenn ja, wann und wie oft?

8)    Kam es in der Sache zu Dienstbesprechungen gemäß § 29 Abs 2 StAG oder § 29a Abs 2 StAG?

9)    Wenn ja, wann und mit welchen Beteiligten?

10) Haben Sie in der Sache bisher von Ihrem Weisungsrecht gegenüber der Staatsanwaltschaft Gebrauch gemacht?

11) Welche konkreten Umstände führten ursprünglich zum Verneinen der Tatbegehungsgefahr bei den einzelnen Beschuldigten, sodass in weiterer Folge kein vorläufiges Berufsverbot (in Form eines möglichen gelinderen Mittels zur U‑Haft) ausgesprochen werden konnte?

12) Wurde die Tatbegehungsgefahr vom Einzelrichter verneint, oder wurde die U-Haft/gelinderes Mittel vom zuständigen Staatsanwalt gar nicht erst beantragt?

13) Nachdem medial bekannt wurde, dass zwei der beschuldigten Personen weiterhin in anderen Einrichtungen im Pflegebereich tätig waren, wurden diese am 27. September festgenommen. Haben Sie die Staatsanwaltschaft angewiesen, diese Festnahmen zu veranlassen?

14) Unterstützen Sie die Forderung nach einer staatsanwaltschaftlichen Verständigungspflicht, wonach bei konkreter Verdachtslage die Bezirksverwaltungsbehörden über laufende Ermittlungen zu informieren seien, damit dort gegebenenfalls entsprechende Konsequenzen (zB vorläufiges Berufsverbot) gezogen werden können?

15) Wenn ja, für Ermittlungen im Zusammenhang mit welchen Straftatbeständen soll es eine solche Verständigungspflicht geben?

16) Wenn nein, warum nicht?