14118/J XXV. GP

Eingelangt am 04.10.2017
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Hermann Brückl

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Justiz

betreffend Verfahren im Zusammenhang mit dem Einsatz von Drohnen

 

Die Tageszeitung „Die Presse“ hat am 23. August 2017 in dem Artikel „Drohnen: Vom Hobby zum Ärgernis“ darüber berichtet, dass Kameradrohnen immer häufiger zur Störung für Mensch und Tier werden:

 

In Wien wurden zuletzt FKK-Zonen gefilmt. So überflog eine Drohne das Gänsehäufel, krachte gegen einen Baum, woraufhin die Besitzer mit einem Tretboot angefahren kamen und ihr Flugobjekt – erfolglos – zurückforderten. Auch im Krapfenwaldlbad wurden drei Drohnenüberflüge registriert.

 

In Hallstatt fühlen sich die Bewohner des kleinen Ortes belästigt. Hallstatt hat gerade einmal 800 Einwohner und verzeichnet jährlich bis zu 700.000 Tagesgäste, von denen viele die „beste“ (Luft-)Aufnahme haben wollen.

 

Ein großes Problem sind Drohnen in freier Natur. Zuletzt meldeten sich Falkner in den „Salzburger Nachrichten“ zu Wort. Drohnen würden Greifvögel-Flugshows stören und die Tiere gefährden. Manche Drohnenbesitzer machen sich einen Spaß daraus, Vögeln hinterherzufliegen. Dass Tabus gebrochen werden, zeigt ein Vorfall in Linz. Dort störte eine Drohne ein Kleinflugzeug beim Landeanflug. […]

 

In den USA wächst die Anzahl der No-Fly-Zonen, vor allem in Tourismusregionen. Die französische Luftwaffe setzt eigens dressierte Greifvögel zur Drohnenabwehr ein. Auch die niederländische Polizei setzt Weißkopfseeadler als Drohnenfänger ein. In Japan werden Fangnetz-Drohnen entwickelt, die andere Drohnen vom Himmel fischen sollen.“

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Justiz folgende


Anfrage

 

1.    Konnte in dem oben angesprochenen Vorfall in Linz, wo eine Drohne ein Kleinflugzeug beim Landeanflug gestört hat, der Lenker bzw. der Besitzer der gegenständlichen Drohne ausfindig gemacht werden?

2.    Wenn ja, welche rechtlichen Folgen hat der Vorfall für den Lenker bzw. den Besitzer der Drohne gehabt?

3.    Inwieweit sind Ihnen für die letzten drei Jahre ähnliche Fälle in Österreich bekannt, bei denen Drohnen eine Behinderung für den Luftverkehr dargestellt haben und welche rechtlichen Folgen hatte das für die betroffenen Drohnenlenker bzw. -besitzer?

4.    Wie viele Verfahren aufgrund von Verletzungen der Privatsphäre durch den Einsatz von Drohnen sind Ihnen für die letzten drei Jahre bekannt?

5.    Sind künftig neue Regelungen zum Schutz vor Verletzungen der Privatsphäre durch den Einsatz Drohnen geplant?

6.    Wenn ja, welche und wann ist mit dem Vorliegen des Entwurfs zu rechnen?

7.    Wenn nein, warum nicht?

8.    Wie viele Verfahren sind Ihnen für die letzten drei Jahre bekannt, bei denen Grundstücksbesitzer über ihr Grundstück fliegende Drohnen beschädigt haben und welchen Ausgang hatten die Verfahren jeweils?