14122/J XXV. GP

Eingelangt am 04.10.2017
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Ing. Christian Höbart

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Justiz

 

betreffend Landesklinikum Baden verweigerte Offizier die Behandlung

 

Neben der Pannenserie – gesundheitsgefährdender Schimmelbefall samt Evakuierung von Patienten, Brandalarm, geplatzte Ventile sowie Wasserschaden – mit der das Klinikum Baden derzeit zu kämpfen hat (http://www.heute.at/oesterreich/niederoesterreich/story/3--Panne-im-Spital-Baden-Kritik-von-FP-an-Holding-59550166), macht es auch durch folgenden dramatischen Vorfall auf sich aufmerksam. Am 19. Juli 2017 berichtete die Kronen Zeitung unter dem Titel Offizier blitzte in Ambulanz ab“:

 

„Nach einem schweren Freizeitunfall wollte sich ein Milizoffizier (43) aus Perchtoldsdorf im Krankenhaus Baden behandeln lassen. Doch vor Ort wurde ihm die Erstversorgung aus formellen Gründen verweigert. Im 30 Kilometer entfernten Wiener Neustadt war dann die Bürokratie aber plötzlich kein Hindernis mehr. „Ich verrichte meinen Dienst für das Vaterland gerne, aber manchmal verstehe ich die Bürokratie einfach nicht mehr“, ist Harald Z. sauer. Der 43-Jährige aus Perchtoldsdorf versieht gerade seinen Milizdienst in der Militärakademie in Wiener Neustadt. Doch beim Zwetschken-Pflücken riss sich der Soldat eine Sehne in der Schulter. „Ich spürte gleich, dass etwas passiert ist. Darum fuhr ich ins nächste Krankenhaus nach Baden. Dort verwies mich eine Krankenschwester aber an das Heeresspital. Vom Dienst am Nächsten keine Spur“, so der Verletzte. Grund dafür dürfte die Regelung sein, dass Heeresangehörige in Wien-Simmering behandelt werden müssen. „In Notfällen sei auch ein ziviles Spital dazu aufgerufen, Soldaten zu verarzten. Das besagt auch der Hippokratische Eid“, heißt es aus Bundesheer-Kreisen. Nachdem Z. abgewiesen wurde, machte er sich nach Wiener Neustadt auf. Dort wurde er im Landeskrankenhaus gleich behandelt. […]“

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Justiz folgende

Anfrage

 

1.         Hat die Staatsanwaltschaft aufgrund des Zeitungsberichts oder einer Anzeige ein Ermittlungsverfahren eingeleitet?

2.         Wenn ja, in welchem konkreten Stand befindet sich das Ermittlungsverfahren zu dem oben angeführten Sachverhalt?

3.         Wenn ja, gegen wie viele Personen wird aktuell ermittelt?

4.         Wenn ja, wie viele Täter konnten im Zuge des Ermittlungsverfahrens ausgeforscht werden?

5.         Wegen des Verdachts der Begehung welcher strafbaren Handlungen wird oder wurde hauptsächlich ermittelt?

6.         Wenn ja, wurde während des Ermittlungsverfahrens versucht, auf dessen Ergebnis Einfluss zu nehmen?

7.         Wenn nein, warum nicht?

8.         Hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt?

9.         Wenn ja, hinsichtlich wie vieler Beschuldigter?

10.      Ist die Staatsanwaltschaft nach dem 11. Hauptstück der StPO (Diversion) vorgegangen?

11.      Wenn ja, hinsichtlich wie vieler Beschuldigter?

12.      Hat die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben?

13.      Wenn ja, hinsichtlich wie vieler Beschuldigter?

a.    Wie viele davon erhielten vom Gericht ein Diversionsangebot und haben dieses angenommen?

b.    Wie viele davon wurden verurteilt?

c.    Wie viele davon wurden freigesprochen?