14128/J XXV. GP

Eingelangt am 12.10.2017
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Dringliche Anfrage

gem. § 93 Abs. 2 GOG-NR

 

der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Mag. Andreas Schieder, Mag.ª Gisela Wurm, Angela Lueger, Katharina Kucharowits

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen

betreffend „Armut von Kindern und Alleinerzieherinnen bekämpfen –

Unterhaltsgarantie umsetzen!“

Begründung

Kinder und Jugendliche von Alleinerziehenden sind in Österreich mehr als doppelt so oft von Armut oder Ausgrenzung betroffen als andere Kinder. Soziale Teilhabe von Kindern und Jugendlichen wird vielfach über die ökonomische Situation des Elternhaushalts bestimmt.

Laut Statistik Austria leben 2016 rund 180.000 Alleinerziehende in Österreich; 90% davon sind Frauen. Gerade fehlende oder geringe Unterhaltsleistungen führen in der Regel zu einer massiven finanziellen Belastung. Eine der Ursachen ist darin zu finden, dass das bestehende Unterhaltsrecht Lücken hat.

Um die Situation von Alleinerziehenden zu verbessern und Kinderarmut zu verhindern wurde nun das Modell der so genannten Unterhaltsgarantie entwickelt. Diese ist als Ergänzungsbetrag zur Familienbeihilfe gestaltet, an den Wohnsitz im Bundesgebiet und an einen gemeinsamen Haushalt mit dem Kind gekoppelt. Dadurch wird sichergestellt, dass diejenigen Alleinerziehenden, die das Kind auch tatsächlich betreuen, unterstützt werden.

Der Staat soll in Zukunft Unterhalt bis zur Höhe des Regelbedarfs für ein Kind garantieren, wenn kein oder nur geringer Unterhalt, Unterhaltsvorschuss, Halbwaisenpension oder -rente geleistet wird.

Eine weitere längst fällige Maßnahme im Bereich des Unterhaltsrechts ist eine aktuelle Berechnung der monatlichen Kinderkosten, die im Regelbedarf ausgedrückt werden. Eine Neuberechnung ist notwendig, da der derzeitige Regelbedarf auf eine 1964 veröffentlichten Statistik des Statistischen Zentralamts über die Haushaltsausgaben für Kinder zurückgeht und seitdem jährlich an den Verbraucherpreisindex angepasst wird.

Ebenso zügig ist das Unterhaltsvorschussgesetz sowie das Unterhaltsrecht weiterzuentwickeln. Bestehende Lücken, etwa bei der Berücksichtigung des Sonderbedarfs, müssen geschlossen werden. Auch der Unterhaltsvorschuss für Kinder soll zukünftig bis zum Ende ihrer Ausbildung gewährt werden.


Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

DRINGLICHE ANFRAGE

1.    Wie viele Kinder, die in Alleinerziehenden-Haushalten leben, sind armuts- oder ausgrenzungsgefährdet?

2.     Wie viele Ein-Eltern-Haushalte gibt es in Österreich?

3.    Weshalb sind Alleinerziehende und ihre Kinder oft von Armut betroffen?

4.     Warum reicht der Unterhaltsvorschuss nicht aus, um mangelnde Unterhaltszahlungen an Alleinerziehende auszugleichen?

5.    Welche Eckpunkte soll eine Unterhaltsgarantie beinhalten, damit AlleinerzieherInnen und ihre Kinder abgesichert werden und inwieweit wurde in diesem Zusammenhang der Austausch mit ExpertInnen und Betroffenen gesucht?

6.     Was ist der sogenannte „Regelbedarf“ und wie hoch ist er?

7.    Wie viele AlleinerzieherInnen würden profitieren, wenn eine solche Unterhaltsgarantie umgesetzt werden würde?

8.     Im Nationalrat wurden auch von anderen Fraktionen Anträge zu diesem Thema eingebracht. Welche Auswirkungen hätten diese Anträge aus Ihrer Sicht?

9.     Weshalb ist eine Anbindung der Unterhaltsgarantie an die Familienbeihilfe sinnvoller als ein Anknüpfungspunkt Mindestsicherung?

10.  Das Unterhaltsrecht weist viele Lücken auf. Welche nächsten Schritte sind Ihrer Ansicht nach - abgesehen von der zügigen Umsetzung der Unterhaltsgarantie - am dringendsten notwendig um die Situation der Betroffenen zu verbessern?

11.  Gibt oder gab es Überlegungen auf Regierungsebene, das Unterhaltsrecht zu reformieren? Wenn ja, welche?

12.  Bedarf es einer Neuberechnung der Kinderkosten und wenn ja, warum?

In formeller Hinsicht wird die dringliche Behandlung gemäß § 93 Abs. 2 GOG-NR verlangt.