14135/J XXV. GP

Eingelangt am 12.10.2017
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ANFRAGE

des Abgeordneten Erwin Angerer

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Vignetten-Strafe für Retter

 

 

Anfang August 2017 erschien in der Kronen-Zeitung ein Artikel, wonach Mitarbeiter bzw. freiwillige Helfer von Wasser- und Bergrettung bei Einsätzen Strafe zahlen müssen, wenn sie auf der Autobahn ohne Vignette geblitzt werden.

 

 

Abbildung 1: Krone Zeitung vom 6.8.2017

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie nachstehende

 

Anfrage

 

1.     Wie viele Vignettensünder wurden jeweils seit 2010 bestraft (Aufstellung bitte österreichweit bzw. nach Bundesländern gegliedert)?

2.     Wie viele Vignettenstrafen wurden jeweils seit 2010 an Einsatz- und rettungsorganisationen ausgestellt (Aufstellung bitte österreichweit bzw. nach Bundesländern gegliedert)?

3.     In welcher Höhe wurden die Strafen bis dato im Schnitt und in Summe verhängt?

4.     Welche Kriterien müssen erfüllt werden, um eine Ausnahmegenehmigung laut Landesverordnung zu erhalten?

5.     Wie viele Ausnahmen wurden per Landesverordnung seit 2010 erteilt?

6.     Welche Vereine und Organisationen sind in Österreich bzw. in welchem Bundesland von der Vignettenpflicht ausgenommen?

7.     Welche Voraussetzungen müssen Vereine erfüllen, um von der Vignettenpflicht ausgenommen zu werden?

8.     Ist eine Änderung des Bundesstraßen-Mautgesetzes vorgesehen, um künftig auch weitere Organisationen – wie bspw. Wasser- und Bergrettung – von der Vignettenpflicht auszunehmen?

9.     Wenn ja, wann und inwiefern?

10.  Wenn nein, warum nicht?