14138/J XXV. GP

Eingelangt am 12.10.2017
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Anfrage

 

 

des Abgeordneten Christian Hafenecker, MA

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Studiengänge „Polizeiliche Führung“ und „Strategisches Sicherheitsmanagement“ an der FH Wiener Neustadt

 

 

Auf Basis einer Kooperation mit dem Bundesministerium für Inneres wird an der Fachhochschule Wiener Neustadt der Studiengang „Polizeiliche Führung“ angeboten, welcher eine Dauer von sechs Semestern sowie den Abschluss mit dem akademischen Grad „Bachelor“ vorsieht. Die Zulassung zu diesem Studium, welches eine Voraussetzung für das Anstreben einer Offizierslaufbahn im Polizeidienst darstellt, erfolgt mittels eines dreistufigen Aufnahmeverfahrens. Dieses besteht aus einem körperlichen Eignungstest, einem psychologischen Test und einem Gespräch mit der Studiengangsleitung. Neben diesem Bachelor-Studiengang bietet die FH Wiener Neustadt das Masterstudium „Strategisches Sicherheitsmanagement“ an, welches laut Beschreibung auf der institutseigenen Homepage für „Top-Funktionen im Sicherheitsbereich“ qualifizieren soll.

In den letzten Wochen sind beide Studiengänge in öffentliche Kritik geraten. Diese bezieht sich einerseits auf die Zulassungspraxis zum Studiengang „Polizeiliche Führung“, wo Bewerber mit Naheverhältnis zur ÖVP bevorzugt werden sollen, und andererseits auf die Besetzung der Positionen der Lehrenden mit Spitzenbeamten des Innenministeriums. So berichtete die Tageszeitung „Der Standard“ in seiner Ausgabe vom 10. September 2017 unter anderem: „Doch auch die Führungsebene des Studienganges entstammt dem Innenministerium. Der Bachelorstudiengang wird von Michael Fischer geleitet, der außerdem 40 Stunden pro Woche als stellvertretender Direktor des Bundeskriminalamts tätig ist. Als Fischer 2011 seine Stelle an der FH Wiener Neustadt antrat, war er gerade Kabinettsmitarbeiter der damaligen Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP). Künftig entschied also jemand aus dem engsten Kreis von Mikl-Leitner mit, welche Aspiranten die wenigen Studienplätze belegen dürfen.“ In der Tat ist die Unabhängigkeit der Studienzulassung durch die Entscheidung eines weisungsgebundenen Beamten, der darüber hinaus noch über ein politisches Naheverhältnis zur Führung des Innenministeriums aufweist, mehr als hinterfragenswürdig. Laut Bericht des Mediums „Der Standard“ vom 30. August 2017 sollen neben Michael Fischer insgesamt zehn Mitarbeiter des Bundesministeriums für Inneres Nebentätigkeiten bei der FH Wiener Neustadt gemeldet haben, darunter auch die Leiterin des Studienganges „Strategisches Sicherheitsmanagement“, Ireen Winter, welche das Büro „Operative und Strategische Kriminalanalyse“ im Bundeskriminalamt leitet. Dass derartige qualifizierende und spezifische Ausbildungen von Experten geleitet werden müssen, ist naheliegend, allerdings muss auch hier vor allem zeitliche Vereinbarkeit derartig wichtiger und sicherlich aufwendiger Tätigkeiten in Frage gestellt werden.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende

 

 

 

Anfrage

 

 

1.    Wie viele Bedienstete des Bundesministeriums für Inneres verfügen derzeit über Nebentätigkeiten an der FH Wiener Neustadt?

 

2.    Auf welchen konkreten Dienstposten sind diese jeweils für das BMI tätig?

 

3.    Welches zeitliche Ausmaß umfasst deren Dienstverhältnis für das BMI in Wochenstunden?

 

4.    In welchen konkreten Positionen sind diese BMI-Bediensteten für die FH Wiener Neustadt tätig?

 

5.    Welches Ausmaß umfassen diese Tätigkeiten in Wochenstunden?

 

6.    Überschneiden sich die jeweiligen Dienstzeiten am BMI und an der FH Wiener Neustadt?

 

7.    Wenn ja, in welchen konkreten Fällen und wie viele Stunden pro Monat sind davon betroffen?

 

8.    Nach welchen Kriterien bzw. Verfahren werden die Studiengangsleiter für „Polizeiliche Führung“ und „Strategisches Sicherheitsmanagement“ bestellt?

 

9.    Nach welchen Kriterien bzw. Verfahren wurden die weiteren Bediensteten des BMI für ihre Nebentätigkeiten an der FH Wiener Neustadt ausgewählt?

 

10. Hat das Bundesministerium für Inneres Einfluss auf diese Besetzungen?

 

11. Falls ja, inwiefern konkret?

 

12. Welches Bewertungsschema wird beim dritten Teil des Zulassungsverfahrens in Form des Gesprächs mit der Studiengangsleitung für den Studiengang „Polizeiliche Führung“ vom zuständigen Studiengangsleiter angewandt?

 

13. Durch welche Methoden wird das Kriterium der Unabhängigkeit bei demselben sichergestellt?

 

14. Werden diese vom Bundesministerium für Inneres hinsichtlich der Qualitätssicherung Überprüfungen unterzogen?

 

15. Wenn ja, in welcher Form?

 

16.  Das Bachelorstudium „Polizeiliche Führung“ sieht eine Studienzeit von sechs Semestern vor, das Masterstudium „Strategisches Sicherheitsmanagement“ eine von vier Semestern. Wurde diese Studienzeit in den zurückliegenden sieben Jahren von Studenten unterschritten?

 

17. Wenn ja, wie oft und aus welchen Gründen?

 

18.  Wie viele Studienplätze stehen jährlich für die beiden genannten Studiengänge zur Verfügung?

 

19.  Welchen Landespolizeidirektionen unterstanden die Studienbeginner in den Jahren 2011, 2012, 2013, 2014, 2015, 2016 und 2017 jeweils?

 

20. Wie viele Bewerber erfüllten die Zulassungskriterien für den Studiengang „Polizeiliche Führung“ in den Jahren 2011, 2012, 2013, 2014, 2015, 2016 und 2017 jeweils nicht?

 

21. Welchen Landespolizeidirektionen unterstanden diese Bewerber jeweils?