14139/J XXV. GP

Eingelangt am 12.10.2017
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Hermann Brückl

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Störfälle mit Drohnen

 

 

Die Tageszeitung „Die Presse“ hat am 23. August 2017 in dem Artikel „Drohnen: Vom Hobby zum Ärgernis“ darüber berichtet, dass Kameradrohnen immer häufiger zur Störung für Mensch und Tier werden:

 

In Wien wurden zuletzt FKK-Zonen gefilmt. So überflog eine Drohne das Gänsehäufel, krachte gegen einen Baum, woraufhin die Besitzer mit einem Tretboot angefahren kamen und ihr Flugobjekt – erfolglos – zurückforderten. Auch im Krapfenwaldlbad wurden drei Drohnenüberflüge registriert.

In Hallstatt fühlen sich die Bewohner des kleinen Ortes belästigt. Hallstatt hat gerade einmal 800 Einwohner und verzeichnet jährlich bis zu 700.000 Tagesgäste, von denen viele die „beste“ (Luft-)Aufnahme haben wollen.

Ein großes Problem sind Drohnen in freier Natur. Zuletzt meldeten sich Falkner in den „Salzburger Nachrichten“ zu Wort. Drohnen würden Greifvögel-Flugshows stören und die Tiere gefährden. Manche Drohnenbesitzer machen sich einen Spaß daraus, Vögeln hinterherzufliegen. Dass Tabus gebrochen werden, zeigt ein Vorfall in Linz. Dort störte eine Drohne ein Kleinflugzeug beim Landeanflug.

In den USA wächst die Anzahl der No-Fly-Zonen, vor allem in Tourismusregionen. Die französische Luftwaffe setzt eigens dressierte Greifvögel zur Drohnenabwehr ein. Auch die niederländische Polizei setzt Weißkopfseeadler als Drohnenfänger ein. In Japan werden Fangnetz-Drohnen entwickelt, die andere Drohnen vom Himmel fischen sollen.“

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie folgende

 

Anfrage

 

1.     Konnte in dem oben angesprochenen Vorfall in Linz, wo eine Drohne ein Kleinflugzeug beim Landeanflug gestört hat, der Besitzer der gegenständlichen Drohne ausfindig gemacht werden?

2.     Wenn ja, welche rechtlichen Folgen hat der Vorfall für den Besitzer der Drohne gehabt?

3.     Inwieweit sind Ihnen für die letzten drei Jahre ähnliche Fälle in Österreich bekannt, bei denen Drohnen eine Behinderung für den Luftverkehr dargestellt haben?

4.     Wie viele Fälle von Drohnenabstürzen sind Ihnen für das Jahr 2016 bzw. bislang im Jahr 2017 bekannt?

5.     Wie viele Personen wurden bei diesen Drohnenabstürzen jeweils verletzt?

6.     Wie hoch war der durch die Drohenabstürze jeweils verursachte Sachschaden?

7.     In wie vielen Fällen konnte jeweils der Besitzer der Drohne ausfindig gemacht werden und welche Folgen hatte das für die Drohnenbesitzer?

8.     Inwiefern werden Sie eine Ausweitung der Luftraumbeschränkungen in Tourismusregionen oder etwa über FKK-Zonen anregen bzw. gibt es derartige Überlegungen auf Seiten der Austro Control GmbH?

9.     Welche Maßnahmen zur Drohnenabwehr sind ansonsten in Planung?