14141/J XXV. GP

Eingelangt am 12.10.2017
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ANFRAGE

des Abgeordneten Brückl

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Asyl für Somalier trotz internationaler Fahndung

 

Am 21.9.17 veröffentlichte die Onlineausgabe der Krone Zeitung einen Artikel unter folgendem Titel: Flüchtling in Wien als Schwerverbrecher entlarvt. Dieser behandelt den Fall des Somaliers Khadar Musa A., der im Juni 2016 versucht haben soll, seine Ehefrau mit einer Axt zu ermorden. Zu diesem Zeitpunkt hielt er sich Profiteur der Migrationskrise 2015 in der schwedischen Stadt Torpsbruk auf, ohne je ein Asylverfahren durchlaufen zu haben. Nach dem kaltblütigen Mordversuch war er untergetaucht, Fahndungen durch Europol und Interpol blieben erfolglos. Mit Jahresbeginn 2017 erhielt er in Österreich einen positiven Asylbescheid, ohne dass seine dabei aufgenommenen Fingerabdrücke mit der internationalen Datenbank für Straftäter abgeglichen wurden. Der Grund dafür: „Laut einer EU-Bestimmung, wonach ein Flüchtling nicht kriminalisiert oder vorverurteilt werden darf, dürfen dessen Fingerabdrücke nicht mit der internationalen Datenbank für Straftäter abgeglichen werden.“ Am Dienstag, den 19.9.17 wurde der Somalier von Einsatzkräften der Polizei in Wien festgenommen, wo er schon seit über einem halben Jahr auf Kosten des österreichischen Steuerzahlers gelebt hatte.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende

Anfrage

1.    Gab es bis zur Festnahme des unter Mordverdacht stehenden Somaliers Anhaltspunkte seiner kriminellen Vergangenheit?

2.    Wenn nein, warum nicht?

3.    Wenn ja, warum wurde nichts unternommen?

4.    Warum gab es nicht genug Nachforschungen?

5.    Warum erhielt Khadar Musa A. einen positiven Asylbescheid?

6.    Wie hoch sind die Kosten seiner Unterbringung in Wien Favoriten?

7.    Wie hoch sind die durch seinen positiven Asylbescheid entstandenen Gesamtkosten für den Staat Österreich?

8.    Gab es bereits andere ähnliche Vorfälle?

9.    Wenn ja, welche?

10. Wenn ja, wie viele?